Polanski-Verhaftung: «Wir wussten dieses Mal genau, wann er einreist»
Roman Polanski, 2004.
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Eine Meldung geht um die Welt
Mit der Verhaftung des Filmemachers Roman Polanski gerät die Schweizer Justiz in die Schlagzeilen der Weltpresse. Um 11.25 Uhr vermeldete die Nachrichtenagentur AP als erstes, dass Polanski sich in Polizeigewahrsam befinde. Sie berief sich auf eine Mitteilung des Zürcher Film Festivals.
Bereits wenige Stunden später geht die Meldung um die Welt. «CNN Online» brachte die «Breaking News» als Titelgeschichte. Google News zählte allein in den USA bereits um 15 Uhr über 700 Berichte zur Verhaftung Polanskis. In Deutschland sprach «Spiegel Online» bloss der heutigen Bundestagswahl mehr Gewicht zu. Und auch in Grossbritannien schlug der Zugriff der Zürcher Kantonspolizei ein wie eine Bombe: Auf «Guardian»und «Times» erschien die Meldung als Top Story.
Marina Zenowichs Dokumentation «Roman Polanski: Wanted and Desired» war letztes Jahr am Zurich Film Festival zu sehen.
Der Zugriff auf den Filmemacher fand gestern Abend am Flughafen Zürich statt. Die Verhaftung geschah auf Begehren der USA. «Wir haben einen internationalen Haftbefehl für das Bundesamt für Justiz vollziehen müssen», erklärte ein Sprecher der Zürcher Kantonspolizei auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Gegenüber der SDA bestätigte auch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Verhaftung. Derzeit sitzt der 76-jährige Polanski an einem unbekannten Ort in Auslieferungshaft.
Grund für die Verhaftung ist laut EJPD ein Haftbefehl, mit dem die US-Behörden seit 2005 weltweit nach dem Filmemacher fahnden. Ein US-Haftbefehl gegen Polanski liegt seit 1978 vor. «Es gibt keinen Grund, einen gültigen internationalen Haftbefehl nicht zu vollziehen», erklärte EJPD-Sprecher Guido Balmer. Polanski könne den Auslieferungshaftbefehl und später auch einen allfälligen Auslieferungsentscheid anfechten.
Polanski reiste in den letzten Jahren mehrere Male unbehelligt in die Schweiz ein. Laut diversen Presseberichten wurde er letzten Winter im Berner Oberland beim Skifahren gesichtet, im August 2008 war er Gast an einem Poloturnier in Gstaad. Auf die Frage, warum man den Regisseur gerade jetzt festgenommen habe, sagte Balmer: «Wir wussten diesmal genau, wann er einreist.»
Festivalleitung «bestürzt und schockiert»
Polanski hätte heute Abend am Zürcher Filmfestival das «Goldene Auge» für sein Regie-Lebenswerk erhalten sollen. Die Organisatoren des Festivals zeigen sich bestürzt und betroffen über die Festnahme. «Wir können die rechtlichen Hintergründe der Festnahme von Roman Polanski nicht beurteilen», heisst es in einer am frühen Nachmittag auf der Festival-Website veröffentlichten Stellungnahme, «aber wir sind schockiert über den Vorfall, den wir nicht nachvollziehen können und der uns zutiefst betroffen macht.»
Die Festivalleitung mit Karl Spörri und Nadja Schildknecht hat die Verleihung des Preises kurzerhand verschoben. «Der «A Tribute to…»-Award für sein Lebenswerk wird Polanski bei der nächstmöglichen Gelegenheit übergeben», heisst es im Statement. Am Abend findet stattdessen eine besondere Würdigung des filmischen Schaffens Polanskis statt; damit wollen die Festival-Verantwortlichen ihre «Solidarität mit ihm als einem der herausragenden Filmschaffenden unserer Zeit zum Ausdruck bringen.»
Harrison Ford überbrachte den Oscar
Der weltberühmte Filmregisseur hatte sich 1978 schuldig bekannt, die damals 13-Jährige Samantha Geimer (auch bekannt als Samantha Gailey) in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Champagner und Drogen zum Sex verführt zu haben. Er verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Beobachtung, floh dann aber nach Frankreich, um einer Gefängnisstrafe in Kalifornien zu entgehen. Dort lebt er seit 1989 in dritter Ehe mit der französischen Schauspielerin Emmanuelle Seigner zusammen und hat mit ihr zwei Kinder.
Den Oscar musste ihm 2003 sein Freund Harrison Ford an seinen Wohnort Paris bringen, da Polanski bei einer Einreise in die USA verhaftet worden wäre.
Opfer hat Polanski vergeben
Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles bemühte sich stets vergeblich um eine Auslieferung von Polanski aus Frankreich. Der Richter stellte einen Haftbefehl für ihn aus. Die in Abwesenheit erfolgte Verurteilung wurde jedoch verschoben, nachdem Polanskis Anwalt dem zuständigen Richter Befangenheit vorwarf und seine Enthebung verlangte.
Samantha Geimer hatte 1988 Zivilklage wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Verführung beim Los Angeles Superior Court eingereicht und Schmerzensgeld für physisches und emotionales Leid verlangt.
Ein Berufungsgericht entschied zwei Jahre später, dass sich der «Flüchtling» Polanski in einem Zivilprozess durch einen Anwalt verteidigen lassen konnte. Doch im März 1997 meldete die «New Yorker Daily News», dass Samantha Geimer, nun Hausfrau und Mutter von drei Söhnen auf Hawaii, Polanski vergeben hätte.
Tat nie schlüssig geklärt
Die damaligen Vorwürfe wurden nie schlüssig geklärt. Erst im Mai 2009 scheiterte Polanski mit seinem Antrag, das Vergewaltigungsverfahren gegen ihn nach 32 Jahren für geschlossen zu erklären.
Ein Richter vom Superior Court in Los Angeles lehnte das Ersuchen ab. Samantha Geimer hatte für die Einstellung des Verfahrens plädiert. Polanski droht in den USA aber auch eine Bestrafung wegen Missachtung des Gerichts - und diese Strafe könnte noch höher ausfallen, als eine Bestrafung wegen Vergewaltigung.
«Roman Polanski: Wanted and Desired»
Juristische Fehler im ursprünglichen Verfahren gegen Polanski hat die Filmemacherin Marina Zenovich in ihrer Fernsehdokumentation «Roman Polanski: Wanted and Desired» blossgelegt. «Man kann kaum bestreiten, dass einige in dem Film gezeigte Verhaltensweisen nicht korrekt waren», bestätigte Richter Espinoza. So soll der ursprünglich zuständige Richter Laurence Rittenband Absprachen mit der Anklage getroffen und einen Prozessbeobachter gefragt haben, welche Strafe er denn für angemessen halte. (dvp/bru/ap)
Erstellt: 28.09.2009, 10:03 Uhr




