Kultur

«Mit einer Bürgschaft von 400'000 Franken kann die Geige abgeholt werden»

Die 4,5 Millionen Franken teure Geige von Patricia Kopatchinskaja befindet sich noch immer in Gewahrsam des Zolls. Eine Bürgschaft könnte das Problem lösen. Doch wer soll sie gewähren?

1/3 Wohnt mit ihrer Familie in Bern: Patricia Kopatchinskaja, aus der Republik Moldau stammende österreichische Violinistin.
pd

   

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Wertvolle Violine als Corpus Delicti

Die Violine, wegen der Patricia Kopatchinskaja am Zoll festgehalten wurde, ist die Guarneri del Gesù «ex-Carrodus». Sie wurde 1741 von Giuseppe Guarneri in der italienischen Geigenbauerstadt Cremona gefertigt.

Guarneri hatte dort die Werkstatt seines Vaters übernommen, zudem soll er ein Schüler des ebenfalls in Cremona tätigen Antonio Stradivari gewesen sein. Den Zunamen «del Gesù» erhielt er, weil er auf seinen Geigenzetteln jeweils ein Kreuz sowie die Buchstaben «IHS» (vermutlich Iesus Hominum Salvator) notierte. Insgesamt sind von Guarneri del Gesù 150 bis 200 Instrumente erhalten, darunter ein Violoncello. Ihr Klang ist in der Regel etwas heller und kräftiger als jener der Stradivaris – was schon Paganini schätzte.

Heute gehören die Guarneris zu den teuersten Streichinstrumenten überhaupt. Der Wert der am Zoll beschlagnahmten Violine wird auf 4,5 Millionen Euro geschätzt. Sie soll einst dem englischen Geiger John Tiplady Carrodus (1836-1895) gehört haben. Heute befindet sich die wertvolle Violine im Besitz der Österreichischen Nationalbank, die sie Patricia Kopatchinskaja kürzlich als Leihgabe überlassen hat.(suk)

Stichworte

Langsam zeichnet sich eine Lösung für das wertvolle Instrument ab, das der Zürcher Flughafenzoll am Samstag beschlagnahmt hat. «Wir brauchen eine Bürgschaft oder eine Barhinterlassenschaft in der Höhe der fälligen Abgabe, dann kann das Instrument abgeholt werden», sagt der stellvertretende Zollinspektor des Flughafens, Daniel Tschudin. Das heisst: jemand muss für rund 400'000 Franken bürgen, bis die Geige wieder zurück an den Eigentümer, die Österreichische Nationalbank, geht. Kopatchinskaja hat das Instrument von der Bank als Leihgabe erhalten. Ob die Musikerin zusätzlich eine Strafe wegen eines Zollvergehens bezahlen muss, kann Tschudin nicht sagen: «Für das Strafverfahren ist die Zollfahndung in Zürich zuständig, damit haben wir nichts zu tun.»

«Grosse Last»

Lukas Fierz, der Ehemann Kopatchinskajas und ehemaliger Berner Nationalrat zeigt sich erleichtert, dass die Tonalität freundlicher geworden sei. «Es ist ein Fehler passiert, meine Frau wusste nicht, dass sie das Instrument deklarieren muss», sagt er. Sie sei bereit, die Konsequenzen aus diesem Regelverstoss zu tragen. Wie es mit der Geige weitergeht, weiss er allerdings nicht. «Die Behörden sollen jetzt eine zweckdienliche Lösung finden», sagt er gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Denkbar ist, dass die Österreichische Nationalbank oder eine Handelskammer die Bürgschaft leistet.

Die Angelegenheit ist für Fierz äusserst unangenehm. «Wissen Sie, es ist eine grosse Last, für ein so kostbares Instrument verantwortlich zu sein, das einem gar nicht gehört.» Auf die Frage, wann er denn denke, dass sein Frau die Geige mit nach Hause nach Bern nehmen könne, sagt er: «Keine Ahnung – falls sie sie je nach Hause wird nehmen können.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.04.2010, 14:37 Uhr

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25 Kommentare

Salome Bleuler

29.04.2010, 19:19 Uhr
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DIE Zoll Beabten habe sicher ihre Flicht getan aber ich finde es Absurt Wie Frau Kopatchinskaja Behandelt wurde Die Zöllner sollten ein Wenig Tolleranter sein überall vollen sie Papiere Antworten


Patrick Neill

29.04.2010, 00:03 Uhr
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An die 300.- Limite kann ich mich seit mindestens 20 Jahren erinnern. Wie kann es sein, dass rundherum seither alles teurer geworden ist, der Staat jedoch diese Limite nie anpasst. Bei der Steuerprogression wartet man schliesslich auch nicht derart lange. Die paar Fränkli aus der Dekaration von zwei paar Jeans und einem T-Shirt werden wohl kaum die Löhne der Zollbeamten in Zürich finanzieren, Antworten


Jonas Hofmann

28.04.2010, 16:34 Uhr
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Punkt 1: Die Geige wurde sicher nicht deklariert, sonst wäre niemals die Zollfahndung eingeschaltet worden. Punkt 2: Für solche "temporären" Einfuhren gibts spezielle Zollformulare wie Carnet ATA oder "Freipass", man muss sich nur informieren! Punkt 3: Eine millionenschwere Leihgabe hat wohl rein gar nichts mit dem persönlichen Laptop zu tun. Antworten


Athos Staub

28.04.2010, 12:15 Uhr
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@ Jonas Hofmann - Ich hoffe SEHR dass Otto (&Ottilie) NICHT wie Frau Kopatchinskaja behandelt werden - oder hat jede/r hier Lust, immer wieder mit Dokumenten belegen zu müssen, ob eine Kaution auf den Laptop fällig ist? Die Grenze liegt ja bei CHF 300.-- und gemäss Herr Hofmann, "Gesetz ist Gesetz". Antworten


Hermann Meyer

28.04.2010, 01:06 Uhr
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Offenbar hat Frau Kopatchinskaja die Geige ja deklariert, sonst hätte der Zoll den Wert der Geige gar nicht mitbekommen- es fehlte irgendein Formular. Da die Geige nachprüfbar eine Leihgabe ist, kann sie ja auch nicht verkauft werden, im übrigen liesse sich der Weg der Geige bei so einem Instrument problemlos auch später noch verfolgen. Der Zoll ist also einfach nur stur und macht sich lächerlich Antworten


Peter Vogler

27.04.2010, 23:50 Uhr
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Wenn es so weiter geht,werden die grossen Geiger und Geigerinnen in der Schweiz nur noch auf Schulgeigen made in China spielen können,weil solch birnenweiche Zollforderungen nichts anderes mehr zulassen.Das macht aber nichts,den Unterschied hören wir Schweizer wohl nicht.Oder sie stellen aufs Dirigieren um,denn bis heute wurde noch nie ein Taktstock am Zoll beschlagnahmt. Antworten


Roland Peter

27.04.2010, 23:48 Uhr
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Ich wundere mich, wo all die Polemiken geblieben sind die keine Gelegenheit auslassen, irgendwelche Institutionen, Staat, Behörden durch die braune Masse zu ziehen. Der Zusammenhang von "ein Mangel an Objektivität" und Polemik ist einfach bemerkenswert. Antworten


Roman Racine

27.04.2010, 23:45 Uhr
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@Bruno Froehlich: Die Gesetze sind halt im Moment so. Wenn's nach mir ginge, hätte sich die Schweiz längst der europäischen Zollunion angeschlossen, dann hätte es dieses Problem nicht gegeben. Aber da sind ja genau die dagegen, die sich dann auch am lautesten über Zollformalitäten aufregen. Antworten


peter ess

27.04.2010, 21:39 Uhr
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Das mit den Buergschaften interessiert mich .... wer hat die Buergschaft fuer die Van Gogh Leihgaben in Basel uebernommen ?? Eidgenossenschaft, Kanton ?? Antworten


Hans-Rudolf Ott

27.04.2010, 20:59 Uhr
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Vor 50 Jahren hatte man noch einen gesunden Menschenverstand, heute hat man leider nur noch Vorschriften. Antworten


Fritz Ost

27.04.2010, 18:50 Uhr
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Muss man auch seine Armbanduhr, Kamera, Laptop etc anmelden, sobald diese über 300CHF an Wert sind? Wo ist die Abgrenzung von "Ware" und "persönlichem Gebrauchsgegenstand"? Wann etwas anzumelden ist, ist doch dem Normalbürger völlig unklar. Wenn ich keine Intention habe zu handeln, warum dann anmelden? Antworten


Matthias von Rode

27.04.2010, 18:43 Uhr
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Also wenn ich den neusten Film auf Blu-Ray aus den USA bestelle bei Amazon und das Postzollamt Züri mir für die 11.- teure Scheibe CHF 27.85 Zollgebühren abschröpft (um nicht zu sagen stiehlt), ist es natürlich korrekt wenn die Frau mit der 5 Mio. Franken teuren Geige 400'000 Zollgebühren abliefert, völlig egal welche politischen Kollegen sie hier hat, oder? Antworten


Fabian Scherer

27.04.2010, 18:37 Uhr
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@Jonas Hofmann: "Star-Violinistin"? Papier nimmt alles an, CVs und Internet auch . . . Antworten


eugen bissegger

27.04.2010, 17:55 Uhr
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Das wird ja immer absurder. Offenbar sehen die Verantwortlichen, dass da etwas aus dem Ruder gelaufen ist und halten stur an dem eingeschlagenen Weg fest um sich keine "Blösse" zu geben. Damit provoziert man noch mehr Ungemach. Haben denn bald alle vor Regulierungswut und Sturheit eine Wand draussen? Antworten


Bruno Froehlich

27.04.2010, 17:38 Uhr
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@ Herr Hofmann, melden Sie sich jedesmal zusammen mit Ihrer Frau beim Zoll wegen dem Brillant-ring 12O Tausendund Ihrer Rolex 35 Tausend beim Zoll ? Entschuldigung, das ist bescheuert.. Kontrolle wegen der Geige ok, dann aber mit Verstand aufklaeren und loesen, wie von mir kommentiert. Antworten


Hans Christian Müller

27.04.2010, 17:23 Uhr
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Hätte Frau Kopatchinskaja das Instrument zum vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz "ordnungsgemäss deklariert", wäre keine Gedanke an eine Verzollung oder an eine allfällige Kaution verschwendet worden. Das ganze Theater ist nun einfach sture Rechthaberei der Zollbehörde, die ein sehr schlechtes Licht auf den Rechtsstaat Schweiz wirft. Wer gebietet dem Einhalt? Antworten


Kurt Aegeri

27.04.2010, 17:22 Uhr
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Na ja, auch für "Promis" und Künstler gilt halt der Buchstabe des Gesetzes. Und solche Wertsachen einführen ohne sie zu deklarieren, ist halt nunmal auch nicht grad so wahnsinnig klug. Aber mal Hand aufs Herz: päpstlicher kann mans ja wohl nicht mehr auslegen, oder? Antworten


Hans Christian Müller

27.04.2010, 17:15 Uhr
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Nun wird es arg denkakrobatisch: Was hat eine Verzollung (die in diesem Fall schlicht nicht der Usanz entspräche) mit einer Kaution oder umgekehrt zu tun? Für alles, was mit dem Instrument geschieht, ist die "Halterin" der Eigentümerin gegenüber haftbar. Und wenn ein "Halterwechsel" in der Schweiz (Verzollung geschuldet) unterstellt wird, ist dies einfach hanebüchen und übertrifft alles bisherige. Antworten


Hans Müller

27.04.2010, 17:06 Uhr
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Ich höre das Wiehern des Amtsschimmels. Antworten


Arthur Gubler

27.04.2010, 16:11 Uhr
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Einfach peinlich, wie sich die Schweiz laufend lächerlich macht und bedauerlich, dass wir immer mehr Freunde verlieren. Antworten


Gute Idee

27.04.2010, 15:57 Uhr
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Da kommt mir doch so ganz spontan der gute Brady Dougan in Sinn. Nich zuletzt hat er auch noch Interesse an klassische Musik. Antworten


din dan

27.04.2010, 15:47 Uhr
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Einfach wäre, dieser Geige nach Wien zurück zu bringen. Die Frau soll es beim Zoll abholen, nach Wien fliegen und am gleichen Tag, ohne Geige nach Zürich zurück fliegen. Antworten


Leo Stern

27.04.2010, 15:43 Uhr
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Wenn Frau Kopatchinskaja nicht an die Zollformalitäten gedacht hat: hat sie mindestens daran gedacht, eine angemessene Versicherung abzuschliessen? Antworten


Bruno Froehlich

27.04.2010, 15:43 Uhr
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Was soll diess Theater ? Besitzerin der Geige, Nationalbank Oesterreich, Leiherin und deren Ehemann, alle bekannt. Wozu Kaution ? Wenn Papierchen fehlt, ausfuellen, unterschreiben, sich hoeflich fuer 5 Stunden unnoetiges Verhoer bei solch klaren Verhaeltnissen entschuldigen. Oder geht es um Vereitelung eines Verbrechen ? Beste Negativwerbung fuer Reiseland Schweiz. Antworten


Jonas Hofmann

27.04.2010, 15:25 Uhr
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Mit einer Geige im Wert von ca. 6 Mio. CHF den grünen Kanal "Nichts zu deklarieren" wählen - und sich dann wundern wenn's Probleme gibt. Und natürlich ist wiedermal der Zoll an allem Schuld! Hallo, etwas mehr Objektivität bitte. Hier hat es einzig und allein Frau Kopatchinskaja "vergeigt". Wieso soll eine Star-Violinistin anders behandelt werden als wir "Otto-Normalbürger". Antworten



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