Kultur

Dürfen Künstler wirklich alles?

Von Linus Schöpfer. Aktualisiert am 03.10.2011 43 Kommentare

«Solche Kunst macht man nur einmal», sagt der Solothurner Kathedralen-Brandstifter zu seiner Tat. Wenn Kriminelle Künstler werden – und umgekehrt.

1/10 Der Solothurner Kathedralen-Brandstifter, der seine Tat später als Kunsttat verteidigte, schüttete zwei Benzinkanister vor dem Altar aus.
Felix Brodmann, newspictures

   

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Am 5. Januar diesen Jahres betrat ein elegant gekleideter Mann die Solothurner St.Ursenkathedrale, entleerte zwei Benzinkanister vor dem Altar und entzündete das Benzin mit einer Kerze. «Das hat es jetzt mal gebraucht», sagte er noch zum perplexen Sakristan, bevor er das brennende Gebäude verliess. Der Innenraum der Kathedrale wurde durch das Feuer massiv verwüstet, der Sachschaden beläuft sich auf 3,5 Millionen Franken. Letzte Woche, als das Amtsgericht Solothurn über seine Tat zu befinden hatte, sagte der 61-jährige Schweizer mit Stolz: «Solche Kunst macht man nur einmal.» Er habe mit seiner «massgeschneiderten» Aktion die «Bevölkerung aufrütteln» wollen, so der Mann.

In die Menge schiessen, den Krieg verherrlichen

Der Brandstifter reihte seine Aktion also ein in eine moderne Kunsttradition, in der juristische Straftatbestände – Verstösse, Vergehen und Verbrechen – zur Kunsttat verklärt werden; die Wechselwirkung von Zerstörung und Ästhetik prägte verschiedene avantgardistische Strömungen des letzten Jahrhunderts massgeblich. So erklärte der Anführer der französischen Surrealisten, der Essayist André Breton (1896-1966): «Die einfachste surrealistische Tat besteht darin, mit Revolvern in den Fäusten auf die Strasse zu gehen und blindlings, solange man kann, in die Menge zu schiessen.»

Und im «Futuristischen Manifest» des Literaten Filippo Marinetti (1876-1944) steht: «Wir wollen den Krieg verherrlichen – diese einzige Hygiene der Welt.» Wen wunderts, dass die Futuristen Mussolinis faschistisches Regime mit offenen Armen empfingen.

Den Hund verhungern lassen

Die westlichen Gesellschaften verunmöglichen den künstlerischen Tabubruch bekanntlich meist durch Toleranz. Als eine der letzten Möglichkeiten verbleibt in Anlehnung an Breton und Marinetti die willentliche Verletzung des Rechtsstaat: Kunstkriminalität. Dabei gilt es, Kunstkriminelle von gemeinen Kriminellen zu unterscheiden, die im Nachhinein ein Vergehen mit dem Konzept der Ersteren begründen.

Ein besonders makaberes Kunstverbrechen beging vor vier Jahren der aus Nicaragua stammende Konzeptkünstler Guillermo Vargas: Er kettete in einer Galerie einen ausgemergelten Strassenhund als Ausstellungsobjekt an. Die Fütterung überliess er den Besuchern – der Hund verhungerte. Damit habe er auf die Heuchelei der Menschen aufmerksam machen wollen, verteidigte sich Vargas später gegenüber den wütenden Tierschützern. Vargas' Performance wirkt wie eine Steigerung des Wiener Aktionismus, dessen Vertreter in den 1960er-Jahren mit Kotschmierereien die Ordnungshüter auf den Plan riefen.

Ein weiteres Beispiel für Kunstkriminalität gibt der britische Street-Art-Künstler Banksy, die anonyme Vorzeigefigur der globalen Graffiti-Heerscharen. Seine kommerziell höchst erfolgreiche Kunst basiert auf clever kalkulierten, von Sachbeschädigungen bis Einbrüchen reichenden Rechtsverstössen. Ähnlich gelagert ist der Fall des Zürcher Künstlers Harald Naegeli, der 1984 für seine Sprayereien ins Gefängnis gesteckt wurde.

Ästhetisch unbedeutend, aber soziologisch interessant

Ob der Solothurner Brandstifter nun ein echter oder bloss vermeintlicher Kunstkrimineller ist, bleibt letztlich Ermessenssache. Angesichts seines offenbar pathologisch verwirrten Zustands ist aber von einer nachträglichen, pseudokünstlerischen, auf Strafmilderung erpichten, banalen Ausrede auszugehen.

So oder so: Kunstkriminelle wiegen den gesellschaftlichen Schaden, den sie anrichten, mit ihrem ästhetischen Wert selten auf – Ausnahmen wie Banksy bestätigen die Regel. Vargas Hundstötung wird sich schwerlich künstlerisch rechtfertigen lassen (lässt sie sich überhaupt rechtfertigen? Wäre es okay gewesen, den Hund für eine Wagner-Oper oder ein Bild Michelangelos zu opfern?). Allerdings ist Kunstkriminalität als Seismograph der öffentlichen Moral von soziologischem Interesse: So haben die erwähnten Wiener Aktionisten ebenso wie Harald Naegeli mittlerweile Eingang in die staatlichen Museen gefunden.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.10.2011, 12:56 Uhr

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43 Kommentare

Christine Keller

03.10.2011, 18:11 Uhr
Melden 33 Empfehlung

Diesen Tierquäler Vargas, der sich auch noch Künstler nennt, sollte man auch anketten und verhungern lassen, denn so könnte er den Kunstgenuss voll auskosten. Sicher gibt es "Kunstkenner" die so etwas Perverses " künsterlisch wertvoll" finden. Antworten


Luciano Müller

03.10.2011, 13:49 Uhr
Melden 30 Empfehlung

"Dürfen Künstler wirklich alles?" Diese Frage ist - jenseits des moralischen und ästhetischen Urteils über die einzelnen Performances - eigentlich überflüssig. Klar dürfen die Künstler diese Taten nicht begehen. Wenn sie es dürften, würden sie sie nämlich gar nicht begehen wollen. Antworten




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