Wenn sich Künstler unverfroren bei anderen Künstlern bedienen

Von Peter Studer, Winterthur. Aktualisiert am 14.06.2010 2 Kommentare

Hannes Schmid hatte die «Marlboro Men» in der Wüste fotografiert – jetzt malt er sie in Öl nach. Damit eignet er sich seine eigene Kunst an.

1/9 Eine US-Legende interpretiert von einem Schweizer: Hannes Schmids Cowboy Nr. 6, 2008. Öl auf Leinwand
Hannes Schmid

«Die ganze Welt glaubt, dass es solche Cowboys tatsächlich gibt»

   

Rechtslage bei Aneignungskunst

Das Urheberrechtsgesetz (URG) bezeichnet unter anderen auch «fotografische Werke» individuellen Charakters (das heisst: unverwechselbar und nicht bloss banal) als schutzwürdig. Unter strengen Bedingungen gilt die Ausnahme des Zitatrechts. Das Zitat muss als «Erläuterung oder Veranschaulichung» einer eigenen These dienen. Richard Prince machte allerdings keine offensichtliche These geltend, als er sich der MarlboroFotografien bediente. Er löste auch andere Bedingungen des Zitatrechts nicht ein: Weder gab er die Quelle an, noch beschränkte er den Umfang der Bildübernahme.

Immerhin anerkennt der führende deutsche Urheberrechtler Heimo Schack über das Gesetz hinaus ein «Kunstzitat»: Weder Belegfunktion noch Quellenangabe will er allzu eng verstehen, wenn der Zweitkünstler wirklich einen neuen Zusammenhang herstellt. Eine kunsttheoretische Behauptung – Kampf den Originalen – schaffe rechtlich aber noch keine Kunstwerke. Picasso sagte einmal, jeder Künstler stehe auf den Schultern von anderen. Gerichte und Kommentatoren schreiben: Sich inspirieren lassen darf der Zweitkünstler, wenn «die Wesenszüge des Originals gegenüber dem neuen Werk ‹verblassen›, ‹nicht mehr durchscheinen›». Das ist allerdings eine recht unpräzise Metapher.

Amerikanische Gerichte sind präziser. Sie haben eine «Fair use»-Doktrin entwickelt, die vier Punkte voraussetzt: 1. Das Original wurde kopiert, um dem Publikum und nicht nur den kommerziellen Interessen des Kopierers zu dienen. 2. Wenn das Original «Tatsachenaussagen» enthält, darf intensiver kopiert werden (Freiheit der politischen Rede). 3. Lässt die «Aneignung» die Marktchancen des Originals intakt? 4. Hat das zitierende Werk die Aussage des Originals in nennenswertem Mass «transformiert», in eine eigene Aussage umgewandelt?

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Mitte der 50er-Jahre war es die Zigarettenmarke Marlboro leid, mit dem Ruf einer Damenzigarette behaftet zu sein. Rettung kam in Form des uramerikanischen Cowboy-Topos, den die beauftragte Werbeagentur Burnett für die neu positionierte Männermarke aufleben liess. Mit spektakulärem Erfolg: Der romantische Macho «Marlboro Man» ist heute weltweit als Stereotyp in den Köpfen der Konsumenten präsent. Zur Garde der Top-Fotografen, die Bilder von höchster künstlerischer Qualität schaffen sollten, gehörte von 1993 bis 2002 auch der Schweizer Hannes Schmid. Die Aufnahmen des heute 65-jährigen Fotokünstlers sind in Magazinen wie «Stern», «Elle» und «Vogue» erschienen.

Nun ist Hannes Schmid in der Schweizer Fotostiftung in Winterthur zu Gast. Jedoch nicht nur mit seinen Cowboy-Fotos für Marlboro – sondern auch mit Ölbildern, die er nach diesen Vorlagen gemalt hat. Als Schmid an der Biennale von Venedig 2003 die Übersichtsausstellung «Ritardi e revoluzioni» betrat, blieb er wie vom Donner gerührt vor einigen mit «Untitled (Cowboy)» etikettierten Fotos stehen: Darunter waren einige «seiner» Aufnahmen. Urhebervermerk: Richard Prince. Der Amerikaner hatte Schmids Werke abfotografiert und als eigene Arbeiten präsentiert – Appropriation Art (Aneignungskunst) in Reinformat.

Künstlerische Prozesse des Zitierens

Schmid betont, er habe der Firma Burnett die Verwertungsrechte übertragen, sich aber Urheberrechte vorbehalten – ein in der Branche eher seltenes Vertragsmodell. Als er bei Princes Londoner Galerist Max Wigram nachfragte, wie sich die Vermarktung der besagten Bilder mit seinem höchsteigenen Urheberrecht vereinbaren lasse, erhielt er folgende Antwort: Schmid möge zwar die Aufnahmen in der Natur geschossen haben, aber inzwischen habe Prince die werbebefreiten, abfotografierten Aufnahmen in ein autonomes Konzept eingepasst. Es handle sich um eine amerikanische Ikonenreihe, die von der Kunstwelt nunmehr eben Richard Prince zugerechnet werde.

Tatsächlich ist die Kunst der Aneignung keine neue. Bereits 1977 hatte der amerikanische Kunstsoziologe Douglas Crimp mit der Gruppenausstellung «Pictures» erstmals künstlerische Prozesse des Zitierens ins Rampenlicht gerückt. Einige damals vertretene Namen sind auch heute noch prominent: Louise Lawler mit «angeeigneten» Bildern von Künstlern wie Hodler oder Pollock oder Cindy Sherman, deren fotografische Selbstinszenierung sich seit je aus Bildern der Film- und Kunstgeschichte speist. Die «Pictures»-Künstler wollten die Bilderwelt der Massenmedien infiltrieren. Ausgehend vom französischen Kunstphilosophen Roland Barthes theoretisierten sie, Bilder seien nicht autonome Hervorbringungen, sondern Gewebe von Zitaten; hinter jedem Bild stünden andere Bilder. Kampf dem Originalitätskult! Crimp und seine Künstler machten die zitierende «Aneignung» von Kunstwerken (urheberrechtlichen Diebstahl nannten es andere) zum zen-tralen Werkinhalt.

Schmid verzichtet auf Klage

Kaum einer hat den Kampf gegen das Originalitäts- und Genialitätsdogma des neuzeitlichen Kunstmarkts aber so weit getrieben wie Richard Prince. Als selbst ernannter «Art Outlaw» interessiert ihn das geistige Eigentum anderer nicht: Bedenkenlos verwertet er fremde Bilder oder gibt diese gar als seine eigenen aus. Mit Erfolg: Im November 2007 erzielte ein Bild aus der Cowboy-Serie an einer Auktion den Rekordpreis von 3,4 Millionen Dollar – das teuerste je verkaufte Einzelfoto. Wenig verwunderlich, sind Rechtshändel in der Appropriation Art nichts Ungewöhnliches. Mike Bidlos Ausstellung mit Bildern «à la Fernand Léger» in der Zürcher Galerie Bischofberger musste 1992 geschlossen werden. Und Jeff Koons musste einem amerikanischen Dutzendfotografen eine hohe Summe zahlen, weil er sich dessen Schwarzweissfoto, umgesetzt in einer bemalten Holzskulptur, genauestens «angeeignet» hatte.

Hannes Schmid jedoch verzichtete von vornherein auf rechtliche Schritte gegen Prince – obwohl es in der amerikanischen Gerichtspraxis vielleicht gewisse Präjudizien gegeben hätte. Wer will sich schon mit Batterien von Rechtsanwälten amerikanischer Kunststars und Grossfirmen anlegen?

Stattdessen machte der Schweizer Fotograf einfach rechtsumkehrt: Er griff zum Pinsel und begann, seine Cowboy-Fotos von ehedem akribisch abzumalen. In der aktuellen Ausstellung muss genau hinschauen, wer den Unterschied zwischen Foto und Ölbild erkennen will. Sein Motiv erläutert Schmid folgendermassen: «Mit den Fotos habe ich Reproduktionskunst gemacht. Jetzt male ich fotorealistische Originale – manchmal mit winzigen Unterschieden, indem ich beispielsweise die Zigarette weggelassen.» Gemäss Kurator Peter Pfrunder verlieren die Fotos als Gemälde ihren vormals flüchtigen Charakter: «Hannes Schmids Werke treiben ein doppelbödiges Spiel mit der weltbekannten Macho-Ikone.» Vielleicht doppelbödiger als bei Richard Prince.

Peter Studer war Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» von 1978 bis 1987. Heute bearbeitet der Jurist Medienrecht und Kunstrecht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.06.2010, 19:47 Uhr

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2 Kommentare

Eric Stassel

10.06.2010, 14:37 Uhr
Melden

Schmid ist ein wahrer Grossmeister seiner Zunft - und hat gerade deshalb seine Seele verkauft. Seine hollywoodreife Hirnwäsche hat Millionen von Menschen in die Tabakfalle gelockt. Diese Niedertracht schmälert die unbestritten herrliche Pracht seiner Bilder leider erheblich. Antworten


Irene Bandle

11.06.2010, 15:56 Uhr
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Es gibt noch Cowboys und Cowgirls. Es gibt sogar High School Rodeo-Meisterschaften (neben anderen). Der Nachwuchs lebt und setzt sich ein, und ist gemaess Experten super. Festgestellt in Buffalo, North Dakota. Gruss aus USA C&I Antworten



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