Werden Kinder vermisst, reagiert die Polizei sofort
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 10.11.2008 8 Kommentare
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Was Angehörige erwarten können
- Die Aufgaben der Polizei sind in den kantonalen Gesetzen geregelt, wobei ihre Pflichten bei der Vermisstensuche nicht speziell erwähnt sind. Diese lassen sich jedoch aus den übrigen Aufgaben ableiten:
- Anspruch auf Suche: «Delikte und Unfälle zu verhindern, ist eine der grundsätzlichen Pflichten der Polizei», sagt Markus Mohler, Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der Uni Basel. Bei einer Vermisstmeldung sei immer davon auszugehen, dass der Gesuchte in Gefahr sein könnte. «Daher ist es Aufgabe der Polizei, alles zu unternehmen, um herauszufinden, wo die Person ist und ob sie in Gefahr ist.» Das lasse sich auch aus dem Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechts-Konvention ableiten, worauf sich Angehörige wie Vermisste gleichermassen berufen könnten.
- Keine Mitsprache: Es genügt, wenn Angehörige eine Person bei der Gemeinde- oder Kantonspolizei als vermisst melden, damit diese aktiv wird. Es braucht keinen zusätzlichen Suchauftrag. Auch können Familienmitglieder von der Polizei keine bestimmten Suchaktionen verlangen, und sie hätten kein Mitspracherecht bei der Wahl der Mittel, welche die Polizei einsetze. Darüber entscheide die Polizei selber. Wie bei all ihren Aufgaben habe sie einen Ermessensspielraum, sei jedoch verpflichtet, die Massnahmen den Umständen anzupassen. Schliesslich muss sie ihre Arbeit nicht allein erledigen. Gemäss Mohler kann die Polizei je nach kantonalem Recht bestimmte Organisationen, etwa die Feuerwehr, verpflichten, ihr zu helfen.
- Öffentlichkeitsfahndung: Der Einbezug der Öffentlichkeit ist ein sehr wirksames Mittel bei der Suche nach vermissten Personen. So löste sich auch der Fall des Walliser Mädchens (siehe Haupttext), nachdem das Radio die Vermisstmeldung verbreitet hatte. Eine Ausschreibung über die Medien erfolgt jedoch nie ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angehörigen. Denn die Information der Öffentlichkeit könne Spuren hinterlassen, sagt Renato Kalbermatten von der Walliser Kantonspolizei. «Ein Foto, das übers Internet verbreitet wird, kann dort Jahre lang hängen bleiben.» Das gelte es zu bedenken.
- Dauer der Suche: In der Regel endet die Suche erst, wenn die Person gefunden ist. Angehörige können auch erwarten, dass die Polizei Hinweisen nach einer toten Vermissten nachgeht. Denn es ist auch die Todesursache zu klären. Gibt es fünf Jahre nach Verschwinden eines Menschen keine Nachricht von ihm, können Familienmitglieder beim Richter die Verschollenerklärung beantragen.
Vor Monatsfrist wurde im Unterwallis ein 10-jähriges Mädchen vermisst. Es war nach der Schule am Freitagnachmittag nicht nach Hause zurückgekehrt. Die Schülerin tauchte am folgenden Tag wohlbehalten wieder auf, ihr Verschwinden hatte aber zu einer gross angelegten polizeilichen Suchaktion geführt.
Renato Kalbermatten, Sprecher der Walliser Kantonspolizei, erinnert sich: «Die Vermisstmeldung ging abends um 9 Uhr bei uns ein, rund fünf Stunden, nachdem das Mädchen zuletzt gesehen worden war.» Sofort wurde eine Patrouille losgeschickt, welche sich das Signalement mitsamt Foto beschaffte und die Gegend rund um die Schule absuchte. «Als dies keinen Erfolg brachte, boten wir die Rettungsstation auf, eine zivile Organisation, bei der auch Bergführer dabei sind.» Schliesslich wurde auch die Feuerwehr beigezogen und ein Armeehelikopter, der das Gelände mithilfe eines Nachtsichtgerätes absuchte. Insgesamt, so Kalbermatten, seien in dieser Nacht mindestens 80 Personen plus Hunde im Einsatz gewesen.
Grosser Druck zu handeln
Damit nicht genug: Gleichzeitig starteten die Ordnungshüter ab Mitternacht eine Telefonaktion: Sämtliche rund 500 Schülerinnen und Schüler der Schule sollten kontaktiert werden, um mögliche Informationen über den Verbleib der 10-Jährigen zu erhalten. Die Telefonaktion war noch im Gange, als die Walliser Polizei eine Vermisstmeldung übers Radio verbreitete. «Das war am darauf folgenden Morgen, um 6 Uhr.»
Dies brachte schliesslich auch den Fahndungserfolg: Es meldeten sich die Eltern des Schulkameraden, bei dem das Mädchen die Nacht verbracht hatte.
Das Beispiel illustriert, wie die Polizei insbesondere bei Vermisstmeldungen von Kindern reagiert: schnell und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. «Obwohl wir in den meisten Fällen davon ausgehen können, dass die Kinder bei Kollegen oder sonst wo geborgen sind, stehen wir in solchen Fällen unter grossem Druck zu handeln», sagt Kalbermatten. Denn ein Kind gelte als besonders gefährdet, und eine Entführung könne nie ausgeschlossen werden.
Bei Kindern kommt es deshalb in jedem Fall zu einer Suchaktion, sagt Hans Leuenberger von der Zürcher Kantonspolizei. Auch wenn kranke oder behinderte Personen nicht mehr auftauchten, lasse die Polizei keine Zeit verstreichen und leite nach der Meldung sofort eine Suche ein.
Bei allen übrigen Vermisstanzeigen klärt sie jedoch zuerst einmal mit dem Aufgeber der Meldung intensiv ab, was die Gründe für das Verschwinden sein könnten, so Leuenberger. Stellt sich dabei heraus, dass es keinen Anlass zur Beunruhigung gebe, dann wartet die Polizei erst einmal ab. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es klare Hinweise gibt, dass sich die gesuchte Person freiwillig abgesetzt hat oder dass es sich dabei um jemanden handelt, der regelmässig ganze Nächte durchzecht oder öfter auswärts bei Freunden übernachtet.
Viele tauchen schnell wieder auf
In der Schweiz werden jährlich mehrere Tausend Personen als vermisst gemeldet, allein im Jahr 2007 waren es 5005. Davon konnten jedoch im selben Zeitraum 4786 wieder ermittelt werden. «Sehr viele Vermisstanzeigen lösen sich innerhalb von wenigen Stunden, weil die Person wieder auftaucht», erläutert Experte Andreas Brunner von der Kapo St. Gallen.
«Deuten die Umstände aber darauf hin, dass tatsächlich etwas nicht stimmt und die verschwundene Person in Not sein könnte, dann machen wir uns auf die Suche.» Da sei es fehl am Platz, bloss darauf zu hoffen, dass der Vermisste schon irgendwann wieder einmal auftauche.
Als typische Notsituation gilt zum Beispiel, wenn Wanderer von einer Bergtour nicht zurückkehren. Dabei spielt keine Rolle, wie alt der Vermisste ist, können doch die möglichen Gefahren im Gebirge selbst für jüngere geübte Berggänger verhängnisvoll sein.
Während der ganzen Zeit der Personensuche steht die Polizei in engem Kontakt mit den Angehörigen. Diese haben ein Recht darauf, regelmässig über die geplanten Massnahmen informiert zu werden.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.11.2008, 10:25 Uhr
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8 Kommentare
Dann wirds ja wohl die Fürsorge bezahlen. Wirklich arm dran ist wie immer der Mittelstand. Schwierig zu sagen, wies gehandhabt werden sollte, wer will schon für die Dummheiten fremder Kinder aufkommen? Es kommt doch sehr auf die Umstände und Ursachen an. Antworten
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