Muss eine Entschuldigung angenommen werden?
Von Peter Schneider. Aktualisiert am 18.03.2009 2 Kommentare
Bei einem netten Essen wollte sich der Gastgeber bei mir entschuldigen für eine wahrlich unschöne Angelegenheit, die Jahre zurück liegt. Ich mochte eigentlich keine Entschuldigung annehmen. Das Vorkommnis ist und bleibt hässlich, doch habe ich für mich damit einen Umgang gefunden. Dafür aber die mit einer Entschuldigung geforderte Absolution erteilen, halte ich für unnötig. Heisst das, ich bin unversöhnlich? J. B.
Liebe Frau B.
Ja. Aber vielleicht mit gutem Grund. Wie immer: Wer sich wie Ihr Gastgeber für etwas entschuldigt, das sich vor geraumer Zeit zugetragen hat, will tatsächlich eine Absolution und bekundet, dass es ihm nicht - wie Ihnen - reicht, Gras über diese «wahrlich unschöne Angelegenheit» wachsen zu lassen. Was soll man auf eine solche Bitte um Ent-Schuldung antworten: «Vergessen, aber nicht vergeben» oder gar «Sein ist die Rache, spricht der Herr»?
Wenn man den Kontakt nicht überhaupt abbrechen will, wird einem kaum etwas anderes übrig bleiben, als die Entschuldigung anzunehmen. Denn was Ihrerseits offenkundig möglich ist - einen Umgang mit jemandem zu finden, obwohl der einem etwas Unverzeihliches angetan hat -, ist aus der Perspektive des anderen schier unmöglich. Kaum jemand hält es aus, sich auf Dauer im Stande einer unsühnbaren Sünde gegenüber einem anderen zu befinden. Wenn Sie also partout die Absolution verweigern, wird der Schuldiggewordene seinerseits es Ihnen niemals verzeihen, was er Ihnen vormals angetan hat.
Fragen an: leben@tages-anzeiger.ch
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.03.2009, 08:42 Uhr
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2 Kommentare
Eine alte Weisheit der Bibel sagt, dass Bitterkeit krank macht. Alle Erfahrungen in der Seelsorge und Lebensberatung bestätigen, dass Vergebung etwas vom Gesündesten ist, was man sich selber antun kann. In der Regel geschieht das in zwei Schritten. Erstens kognitiv rational entscheiden: ich will vergeben. Zweitens werden mit der Zeit die Gefühle folgen. Tun Sie sich also etwas Gutes. Antworten
Man kann sich ja Bedenkzeit ausbitten oder Bedingungen stellen. Pauschal-Absolutionen finde ich billig und unbefriedigend. Es bringt nichts, zu sagen: "ja, ja schon gut", wenn es in Wirklichkeit nicht gut ist. Soll sich der andere doch auch mal anstrengen, denn es soll so sein, dass nach der Entschuldigung beide zufrieden sind. Antworten
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