Wird die Schweigepflicht nicht missbraucht?
Von Peter Schneider. Aktualisiert am 18.03.2009
Wer kennt sie nicht, die vertraulichen Gespräche, die einem offenbaren, was offensichtlich nicht für alle Ohren bestimmt ist? Werden sie dann noch mit einem «Bitte behalte es für dich» versiegelt, ist der Pakt geschlossen. Mir ist klar, privat mir Anvertrautes bleibt bei mir. Allerdings häufen sich in letzter Zeit solche Geheimnisse in einem Masse, dass ich langsam aber sicher zu einer wandelnden Schatztruhe mutiere. Daher frage ich mich - und nunmehr auch Sie: Ist es legitim, sich selber mit der intimen Offenbarung zu entlasten, um im gleichen Atemzug den Eingeweihten mit einer Schweigepflicht zu belasten? S. B.
Liebe Frau B.
Ob legitim oder nicht, es ist - sofern es einem mit der Geheimhaltung ernst ist - unklug. Im Rückblick auf seine therapeutischen Anfänge schrieb Freud 1905: «Als ich mir die Aufgabe stellte, das, was die Menschen verstecken, nicht durch den Zwang der Hypnose, sondern aus dem, was sie sagen und zeigen, ans Licht zu bringen, hielt ich die Aufgabe für schwerer, als sie wirklich ist. Wer Augen hat zu sehen und Ohren zu hören, überzeugt sich, dass die Sterblichen kein Geheimnis verbergen können. Wessen Lippen schweigen, der schwätzt mit den Fingerspitzen; aus allen Poren dringt ihm der Verrat.» Kurz: Der Mensch scheint seiner Konstitution nach eine alte Petze zu sein.
Fragen an: leben@tages-anzeiger.ch
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.03.2009, 08:44 Uhr
Kommentar schreiben
Leben
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
Grandioses Berg-Erleben.
Weltberühmte Berge und 100 Jahre Jungfraubahn: Sommerurlaub vor der schönsten Kulisse der Welt!







