Der Fall Bono, Teil I: Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte
Von René Staubli. Aktualisiert am 22.02.2010 86 Kommentare
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Es ist der 19. November 2002, ein kühler Herbstabend, die Dunkelheit ist bereits über Zürich hereingebrochen. Caroline Bono, damals 39, steht mit ihrem Auto, einem Chrysler Voyager, in einer Kolonne vor einem Rotlicht am Bürkliplatz. Plötzlich hört sie einen «unheimlichen Knall», ihr wird schwarz vor Augen, und ihre Erinnerung setzt erst wieder ein, als sie auf der Strasse steht und den Wagen betrachtet, der sie von hinten gerammt hat: Die Front ist eingedrückt, das Licht zerschlagen, die Kühlerhaube verbeult und aufgeworfen. So steht es in den Notizen, die sie sich nach dem Unfall gemacht hat.
Die Unfallverursacherin, eine damals 45-jährige Sekretärin, drängt Bono, die Strasse schnell wieder freizugeben; bereits hat sich ein Stau gebildet, und die Autofahrer hupen. «Mein Auto ist bei der Zürich versichert. Mein Mann arbeitet dort und wird das regeln», sagt die Frau, «Sie können mir vertrauen; es ist klar, dass ich schuld bin.» Keine Polizei also und auch kein Unfallprotokoll; die Lenkerin drückt Bono ihre Visitenkarte in die Hand; in ihrer Erinnerung riecht die Frau nach Alkohol. Bono dröhnt der Kopf, sie sei «wie unter Schock eingestiegen und weitergefahren». Am Zürichhorn muss sie die Heimfahrt unterbrechen. Sie hat Nackenschmerzen, ihr wird übel, Schwindel befällt sie und eine grosse Müdigkeit.
Notfallmässig in die Klinik
Noch am selben Abend muss sie in die Notfallstation des Spitals Männedorf. Der diensthabende Assistenzarzt diagnostiziert ein Schleudertrauma und schreibt sie vorerst für vier Tage arbeitsunfähig. In der Folge nehmen die Schmerzen bis zur Unerträglichkeit zu. Bono sucht eine Ärztin auf, die eine Rückenmarkquetschung vermutet und sie notfallmässig in die Hirslanden-Klinik einweist. Dort werden weitere Verletzungen diagnostiziert; sie wird einen Monat lang stationär behandelt.
Fünf Jahre nach dem Unfall schreibt Bono in ihr Tagebuch: «Hätte ich damals gewusst, was noch alles auf mich zukommt, welche wirklich brutalen Schmerzen ich Tag für Tag durchmachen müsste, und dass ich in diesen Jahren bis auf meine zwei jüngeren Kinder und die besten Freunde alles verlieren sollte, was mir wichtig ist, ich hätte wohl aufgegeben, wäre verzweifelt oder durchgedreht.»
Nach der Behandlung im Hirslanden verbringt Bono 43 Tage zur Rehabilitation in Rheinfelden. Bei der Entlassung kann sie laut Klinikbericht trotz stärkster Schmerzmittel nur 30 Minuten gehen. Oder 30 Minuten stehen. Oder 20 Minuten sitzen. Ansonsten erträgt sie die höllischen Schmerzen nur liegend. Sie kann sich nicht konzentrieren und vergisst, was man ihr sagt. Heute, sechseinhalb Jahre nach dem Unfall, kann sie noch immer nicht länger als drei bis vier Stunden pro Tag arbeiten – unterbrochen durch Pausen. Nach einer halben Stunde setzen die Kopfschmerzen ein.
Ein Unglück auch für die Kinder
Bono war eine ausgezeichnete Juristin, wie Branchenkollegen bestätigen. Sie arbeitete in einer Wirtschaftskanzlei und unterrichtete an der Universität St. Gallen Kaderleute in Wirtschaftsmediation. Sie verdiente gut und war belastbar. Ihre ersten drei Kinder hatte sie während des Studiums zur Welt gebracht und das Lizenziat trotzdem mit Bestnoten abgeschlossen. Ihr viertes Kind gebar sie noch vor der Doktorarbeit. Mit der Doppelrolle als Mutter und Berufsfrau kam sie gut klar, auch nach der Trennung von ihrem Mann, und an ihrem Arbeitsplatz fehlte sie nie. Sie sprach fliessend Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch. Nach dem Unfall konnte sie kaum mehr zusammenhängende fremdsprachige Sätze formulieren und vergass wichtige Informationen.
Während der Spitalaufenthalte werden ihre vier Kinder – damals 6, 10, 12 und 15 Jahre alt – von wechselnden Haushalthilfen betreut. Sie leiden unter der Abwesenheit ihrer Mutter, welche sich wegen ihrer gesundheitlichen Probleme auch nach der Rehabilitation nicht mehr ausreichend um sie kümmern kann. Es kommt zu Schulversagen und Verlassenheitsängsten. Wegen zunehmender finanzieller Probleme und auf Druck der Sozialbehörde muss sie schliesslich zwei Kinder in die Obhut ihres Ex-Ehemannes geben. Eines erkrankt in der Folge schwer. Bono gibt aus Kostengründen ihr Miethaus auf und zieht in eine Wohnung in einer andern Gemeinde. Sie verliert einen grossen Teil ihres Bekanntenkreises, weil sie kaum mehr am Sozialleben teilnehmen kann.
Bono weiss, dass ihre berufliche Zukunft davon abhängt, ob sie den zweiten Teil der Anwaltsprüfung besteht; beim ersten hatte sie vor dem Unfall gute Noten erzielt. Die Vorbereitung wird zur Tortur, sie versucht trotz hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit und meist im Liegen zu lernen. Am 22. November 2003 schafft sie es knapp, vor allem aufgrund ihres guten Vorwissens. Trotzdem verliert sie ihre Anstellung in der Kanzlei. Ihre Arbeitsfähigkeit ist mit maximal 30 Prozent zu gering, ausserdem kann sie sich kaum mehr konzentrieren. Die Abwärtsspirale hält an: Bono verliert auch ihre Dozentinnenstelle in St. Gallen, und es hagelt Betreibungen.
Dann der Schock: Die Zürich bestreitet, dass ihre gesundheitlichen Probleme die direkte Folge des Unfalls sind. Wahrscheinlich sei sie mit den familiären und beruflichen Belastungen nicht klargekommen. Die Versicherung zahlt nur minimale Beträge, was Bono vollends zermürbt. Sie muss aufs Sozialamt. Weil sie keine Anstellung mehr findet, macht sie sich 2005 notgedrungen als Anwältin selbstständig. Ihre Arbeitsfähigkeit reicht jedoch nicht aus, um die drückenden Schulden abzutragen. Was ihr zum Lebensunterhalt fehlt, schiessen ihr Freunde vor.
Zweifel am Unfallfahrzeug
Caroline Bono macht sich in monatelanger Arbeit daran, die Hintergründe ihres Unfalls zu durchleuchten. Wann immer die Kräfte reichen, studiert sie Versicherungsakten, ihre Tagebuchnotizen und schaut sich das Protokoll der Befragung an, welche die Polizei erst fünf Monate nach dem Unfall mit der fehlbaren Lenkerin durchgeführt hatte. Dabei stösst sie auf überraschende Informationen. Ihre Überzeugung, Opfer eines abgekarteten Spiels zu sein, wächst mit jedem Indiz:
Am Tag nach dem Unfall hatte sie laut ihrem Tagebuch mit der fehlbaren Lenkerin telefoniert. Die Frau betonte, sie sei «nur mit etwa 30 bis 40» in sie hineingefahren: «Eine so geringe Geschwindigkeit kann kein Schleudertrauma verursachen.» Bono dagegen hatte noch immer den «unheimlichen Knall» im Ohr, worauf ihr schwarz vor Augen wurde.
Ein halbes Jahr nach dem Unfall bekommt Bono erstmals die Fotos des Autos zu sehen, welche die Zürich 31 Tage nach dem Zusammenstoss aufgenommen hat. Sie ist sofort überzeugt: Es handelt sich nicht um das Unfallfahrzeug, sondern um einen andern Wagen. Zu sehen sind nur ein paar Kratzer, kein zerschlagenes Licht und keine verbeulte, aufgeworfene Kühlerhaube. Ausserdem entnimmt Bono den Akten, dass die fehlbare Lenkerin geschieden ist und mit dem Auto ihres Lebenspartners gefahren sein will.
Der Wagen ist bei der Zürich versichert. Dort arbeitet der Ex-Mann der Lenkerin tatsächlich als Schadeninspektor. Er hat dem Lebenspartner seiner Ex-Frau die Haftpflichtpolice verkauft. Ob er, wie sie am Unfallort ankündigte, auch den Schadenfall selber geregelt hat, bleibt offen. Auf einen Katalog von Fragen des «Tages-Anzeigers» antwortet die Zürich: «Wir nehmen in der Öffentlichkeit keine Stellung zu laufenden oder hängigen Fällen.»
Unmittelbar nach dem Zusammenstoss hatte Bonos damaliger Anwalt die Zürich schriftlich aufgefordert, den Unfallwagen bei der Polizei zu deponieren. Auch verlangte er eine kriminalistische Untersuchung. Weder das eine noch das andere geschah. Der Anwalt intervenierte nicht, weil es für ihn keine Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen Problemen seiner Mandantin gab. Er dachte, das sei ein klarer, problemloser Fall.
Keine Chance auf Aufklärung
Da irrte er sich: Aufgrund der Fotos erstellt die Zürich zwecks Analyse des Unfalls ein biomechanisches Gutachten. Darin heisst es, basierend auf den festgestellten Karosserieschäden habe die Aufprallgeschwindigkeit maximal 10 Kilometer pro Stunde betragen. Die entstehenden Kräfte seien «im Bereich der bei einer Vollbremsung auftretenden Verzögerung» anzusiedeln. Bonos Beschwerden könnten also unmöglich vom Unfall herrühren. Gegenüber der Polizei hatte die fehlbare Lenkerin am 10. April 2003 ausgesagt, sie sei «mit 20 bis 30 Stundenkilometern» ins Heck von Bonos Auto geprallt. Am Tag nach dem Unfall hatte sie noch von 30 bis 40 Stundenkilometern gesprochen. Diesen Ungereimtheiten geht die Zürich nicht auf den Grund.
Für Bonos Rechtsschutzversicherung hingegen ist der Verdacht auf Manipulation so konkret, dass sie eine Kostengutsprache von 20'000 Franken leistet, damit Bono eine Detektei mit Nachforschungen beauftragen kann. Nach langer Funkstille gibt das Büro den Auftrag zurück – mit der lapidaren Begründung, man habe beim Strassenverkehrsamt keine Auskunft erhalten. Mangels Erfolg wird nur «eine stark reduzierte Kostennote von 100 Franken» in Rechnung gestellt. Später zeigt sich, dass die Detektei in andern Fällen im Auftrag der Zürich gearbeitet hat.
Auf Anraten ihres Anwalts will sich die fehlbare (und vorbestrafte) Lenkerin nicht zum Fall äussern. So lässt sich, fast sieben Jahre nach dem Unfall, mit journalistischen Mitteln nicht mehr abklären, ob die Frau damals ein anderes Auto gefahren und den Wagen ihres Lebenspartners als «Unfallauto» nur vorgeschoben hat. An Bonos Auto lassen sich keine Spuren mehr sichern, weil sie es nach dem Unfall einem Händler verkauft hatte, der es nach Osteuropa exportierte.
Nur eine Strafuntersuchung könnte Klarheit schaffen, doch dafür fehlt es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an einem ausreichenden Anfangsverdacht.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.02.2010, 16:08 Uhr
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86 Kommentare
Meine eigene Erfahrung: Führen Sie immer eine Kamera mit sich. Bei einem Unfall knipsen Sie alles und ich meine wirklich alles: Schadenstellen, Fahrzeugnummern, Umgebung, Schadensverursacher(in), mitfahrende Personen, auch Polizisten, Zeugen, Zuschauer (Gaffer), Nahaufnahme von Dokumenten, usw. Sparen Sie nicht an Bildern! Dank Fotos konnte ich einmal ein falsches Unfallprotokoll richtigstellen. Antworten
Ich hoffe sehr dass bei Frau Bono doch noch die Gerechtigkeit obsiegt. Hoffentlich bekommt die fehlbare Lenkerin doch noch ihre Strafe. Ich kann jedem eine Rechtsschutzversicherung ( ich habe Auto und Privat und es war Arbeitsunfall ) anempfehlen, hätte ich die nicht gehabt wäre ich auch nicht zu meinem Recht gekommen. Es dauerte aber auch 6 Jahre, ohne Gericht, Anwältin gegen Versicherung. Antworten
Weshalb Frau Bono die Polizei nicht kommen liess? Es war HERBST, Abend, dunkel. Frau Bono hatte der Frau eines Versicherungsangestellten vertraut. Ihr Verderben. Es gibt zahlreiche "Zurich-Geschädigte". Herr Albert ULRICH: Sie haben ganz Recht mit Ihrem Vorschlag eine Interessengemeinschaft zu gründen. Vorschlag: "Zurich-Aktie" kaufen und an der GV referieren! Hochaktuell! Bitte melden Sie sich! Antworten
ich frage mich auch warum bei einem Auto-Unfall der Verletzte keine schnelle Hilfe kriegt, damit alles mit rechten dingen zu geht, alles wird vertuscht damit die Versicherungen nicht zahlen müssen,Richter fällen Urteile ohne den Sachverhalt richtig zu kennen,wer kein Geld hat kann schauen wie er mit allen Finnanzbelastungen fertig wird.Habe schweren Auto-Unfall gehabt,Schulden,11Jahre Ärger,falsch Antworten
Ich frage mich, ob Begriffe wie Ehre, Moral und Aufrichtigkeit heute keine Bedeutung mehr haben? Die fehlbare Lenkerin kennt diese Worte offenbar nicht. Ich bin entsetzt und traurig gestimmt, dass diese Person, offenbar ohne Gewissensbisse, das Leben einer anderen Person ruiniert. Wie sollen Kinder die Bedeutung der obigen Begriffe lernen, wenn ihnen dieses Verhalten vorgelebt und bestätigt wird? Antworten
Im biomechanischen Gutachten heisst es: ""Die entstehenden Kräfte seien im Bereich der bei einer Vollbremsung auftretenden Verzögerung» anzusiedeln." Obiger Satz lässt die Kompetenz der Verfasser bezweifeln: Bei einer Vollbremsung federt der Oberkörper im Gurt nach vorn, der Kopf schlägt nicht auf - schwingt frei - dagegen wurde Frau Bonos Kopf gegen die Nackenstütze geschlagen! Antworten
Mitteilung an Frau Caroline Bono Als Anwalt habe ich für einige meiner Mandanten sehr ähnliche Erfahrungen gemacht, und dies ebenso mit privaten Autohaftpflichtversicherungen. Die von den Gerichten geübte Praxis entspricht keineswegs den tatsächlichen Gegebenheiten und die entsprechenden Experten-Gutachten und Berichte sind wenig objektiv. Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Zuversicht/Glück. Antworten
Es ist wie in vielen Fällen: Man zahlt jahrelang Prämien und wenn die Versicherungen zahlen sollten wehren sie sich mit allen erdenklichen Mitteln. Die "Zürich" war sich nicht zu schade, mich nach ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Leistungen für 400 Franken zu betreiben. Erst nachdem ein Kadermitglied sich der Sache annahm, konnte die Angelegenheit bereingt werden. Antworten
Auch ich erlebe nach einem schweren, unverschuldeten Töffunfall vor 6 Jahren die gleiche "Story" Mit Unfallprotokoll, Spital , Schuldanerkennung des andern Motorradfahrers denselben Rechtsstreit. Neueste Begründung der Versicherung. Auch ein defekter Helm erbringt nicht den Beweis, das ich auf den Kopf gefallen bin, und das mit 80 kmh. Versicherungsbetrügerin.......oder was? SCHANDE....!!!!! Antworten
Was mich an den untenstehenden Kommentaren vehement stört ,sind jene ,die in verhöhnender Weise Ausdrücke verwenden wie " und das einer promoviertenJuristin und Anwältin" . Man unterstellt Frau Bono Fahrlässigkeit in eigener Sache. Doch meine Damen und Herren: eine promovierte Juristin, Familienfrau und Mutter von VIER Kindern, Scheidung, 100% Job. Müssen intelligente Frauen Roboter sein? Antworten
Beim genauen Lesen dieses tragischen Falles und der vielen Leserbriefe, kommt man zum Schluss, dass die Situation bei den Versicherungen genau gleich ist wie bei den grossen Abzockerbanken: Ein fieses charakterloses, geldgieriges rücksichtsloses Handeln des obersten Managements. Es gilt die unmoralische Vorgabe nach unten: Rendite, Wachstum, Leistungsverweigerung gegenüber dem Prämienzahler. Antworten
Kleine Klarstellung für all jene, die glauben mit einem Unfallprotokoll könnte so etwas nicht geschehen: Ich hatte ein Unfallprotokoll, die Polizei war vor sofort vor Ort, ich wurde mit dem Krankenauto ins Spital gefahren - und erlebe seit 5 Jahren exakt die selbe Geschichte mit den Versicherungen. Zu glauben, ein Unfallprotokoll würde diese zwingen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist naiv. Antworten
Schon eigenartig , wenn man eine "Geschichte" in der Zeitung liest , die dermassen identisch ist ,wie die Eigene ! Die gleichen Versicherungen, die gleichen Unfallbediengungen,fmri...Muss man in der schweizer Rechtsjustiz zuerst den Kopf unter dem Arm tragen, um ernst genommen zu werden !!!??? Man muss in der Schweiz eine Bank oder Versicherung sein um Recht zu bekommen...!!! Antworten
In einem sehr ähnlichen Fall musste unser Sohn 7 Jahre kämpfen um zu seinem Recht zu kommen. Nur dank einem sehr guten Anwalt und noch mehr Geduld gelang es sich bei den Versicherungen durchzusetzen. Es ist nichts anderes als ein Spiel auf Zeit wo Geschädigte mürbe macht. So können sich die Versicherungen relativ einfach von Ihrer Verantwortung drücken. Es wird Recht mit Füssen getreten. Antworten
Wie heisst es doch so schön im Volksmund: «Die beste Versicherung ist die, die man niemals braucht» – das gilt ganz speziell für die «Zürich». Und was die Richter betrifft: «Recht haben und dann auch noch Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Stiefel». Banken gehören anscheinend unter straffe Aufsicht – Versicherungen und Richter aber ebenso, und zwar unter unabhängige! Antworten
Mir ist was ähnliches passiert, als ein Bus der VBZ 768 eine Notbremsung aus voller Geschwindigkeit machte und mehrere Menschen verletzt wurden. Ich war einer davon, gerade befördert, zwei Monate später gefeuert wegen nachlassender Arbeitskraft, Depressionen, Albträumen. Seither arbeitslos, in psychiatrischer und Physiotherap.- ohne Hilfe der SUVA. Ohne einen Franken Integrationsentschädigung! Antworten
Eine Geschichte voller ?. Frau Bono ist Opfer, nicht Täter, aber dennoch: Ihr Verhalten innert den ersten Tagen nach Ereigniseintretung grenzt, zumindest für eine promovierte Juristin und Anwältin, an fatalistische Fahrlässigkeit, ebenso der überstürzte Fahrzeug-Verkauf. Demgegenüber scheint die Unfallverursacherin mit allen Wassern gewaschen - und die Versicherung zieht ihren Eigennutz daraus... Antworten
Eine Vollbremsung ist in der Wirkung absolut keinem Aufschlag mit Schleudertraumafolge vergleichbar! Falls man davon auszugehen hat, dass die Unfallverursacherin ("schlafend") beschleunigt und ungebremst aufgeprallt ist ("unheimlicher Knall"), dann ist es absurd und tendenziös, nach der ursprünglichen 30-40Km/h-Angabe(!), nun von bloss 10Km/h überhaupt zu sprechen. Antworten
Ich habe erst jetzt durch facebook davon erfahren und gelesen was Ihnen Frau Bono geschehen ist. Ich kenne die Folgen von einem Schleudertrauma. Es interessiert niemanden wie es einem wirklich geht. Es wird nur das Befinden gemessen was gerade gut ist, die schlechten Tage will keiner wissen. Es ist tragisch, aber so ticken unsere Mitmenschen und über das Rechtssystem will ich gar nichts mehr sagen Antworten
Scheinbar hängt vieles von diesem biomechanischen Gutachten ab. Ich frage mich, ob eine Vollbremsung tatsächlich ähnliche Kräfte hervorruft wie ein Auffahr-Unfall mit geringer Geschwindigkeit (10 km/h). Stellen Sie sich auf Ihren Arbeitstisch und springen Sie in den Bürostuhl, da treffen Sie mit ~10km/h auf. Bei unvorteilhafter Halsposition bin ich überzeugt, dass dies die Hals-WS beschädigen kann Antworten
ich hatte im september 2006 einen ähnlichen unfall ich lebe heute immernoch mit starken einschränkungen. mir ist auf der autobahn ein lastwagen von hinten aufgefahren.Auto totalschaden lastwagen erheblich beschädigt. aufprallgeschwindikeit nach SUVA Gutachter (er hat den wagen NIE gesehen) 10-12kmh. für diese aufprallgeschwindigkeit sei ein schleudertrauma atypisch. ich bilde mir also alles ein Antworten
Herr Merli, "weshalb eine Juristin ...den Unfallplatz verlässt , ist unerklärlich". Doch: die Schlag- und Schockwirkung wird eben völlig unterschätzt! In deren Schwäche, noch die Wirkung einer Vertrauen erheischenden Aufforderung, da ja die Autos drängend hupen. Peinlich, als Vorderste daran schuld zu sein, nicht wahr? Frau Bono wahr es nicht möglich zu sagen: Das ist Ihr Problem! Polizei her! Antworten
Liebe Caroline Schon immer setztest Du Dich für das Gerechte ein. Darum wurdest Du Juristin und Mediatorin. Mir ist klar, Du simulierst nicht. Nun ist Dir passiert, wovor Du die anderen bewahren wolltest: Ungerechtigkeit mit "Hilfe" Murphy's Law: In eigenen Dingen als "Normalsterbliche" reagiert. Fehlte nur noch der übliche Reflex der Versicherung bei schwer nachweisbaren Schleudertraumataschäden Antworten
Im anderen Artikel zu diesem Fall wird behauptet, dass mit fMRI Verletzungen darzustellen waren. Dies ist in Fachkreisen höchst umstritten und dient nur der Berühmtheit selbsternannter Spezialisten. Bei Gesunden lassen sich ohne Unfall dieselben Veränderungen finden ohne Beschwerden. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Schlussfolgerungen aus dem fMRI nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Antworten
Bei aller Tragik: Ausgeblendet wird, dass der Ursprung all dieses Leides ein Fehlverhalten der Betroffenen vorausgeht. Hätte sie nämlich die Polizei geholt, wäre das alles gar nie passiert. Und seit Jahrzehnten predigen das alle Polizisten, Versicherer, Unfallexperten. Deswegen: Jetzt nur auf Justiz und Versicherer zu schiessen ist sehr kurzsichtig, lässt sich aber, wie gesehen, gut verkaufen. Antworten
Juristen sprechen von "Gesundheitsschäden unklarer Kausalität", womit wohl alles gesagt ist. Gerade bei den banalsten Auffahrunfällen (delta-v < 10km/h) sollen die schlimmsten Beschwerden bestehen. Medizinisch nachweisen lässt sich jeweils nichts. Arbeitsfähigkeit besteht keine. Der Aktionismus gegen Versicherungen, in Medien und vor Gericht funktioniert aber ohne erkennbare Behinderungen. Antworten
Da hat es viele Ungereimtheiten in dieser Geschichte. Dass die Zürich sich vor Kosten drückt, ist nichts Neues. Allerdings verstehe ich Frau Bono nicht, gerade als Anwältin muss man solche Fälle doch kennen und entsprechend handeln. Die Polizei einschalten, Handyfotos, Arzt aufsuchen, das sollte bei einem Auffahrunfall selbstverständlich sein. Ich wünsche ihr viel Kraft in diesem unfairen Spiel! Antworten
Im März1994 hatte ich selbst einen schweren Unfall, leider waren auch die Zürich und die Winterthur -Versicherungen involviert. Ich habe ein schweres Schleudertrauma mit verdacht auf ein Schädelhirntrauma. Ich war damals Beifahrer, wir wurden Frontal geramt mit Fahrerflucht des Unfallverursachers. Ich ging durch fast alle Gerichte. Noch Heute kämpfe ich für mein Recht und mein Geld. Antworten
Für alle, die da irgendwie glauben und urteilen,dass man mit der Diagnose"Schleudertrauma"ans grosse Geld gelangen kann, kann ich beruhigen-denn sie irren sich! Vor über 10 Jahren erlitt ich einen Unfall und wurde selbst zum Opfer. Satanische Schmerzen folgten.Zudem:Qualen, Leiden,Müdigkeit,Verzichten,Kämpfen,Schickanen.. waren die Folge-bis heute! Ohne jemals einen roten Fünfer gesehen zu haben. Antworten
Mit dem Schleudertrauma taten sich die Versicherungen Jahre lang schwer,weil man es im Röntgenbild nicht sieht, aber trotzdem Symptome verursacht. Für Versicherungen gelten Krankheiten vermutlich nur,wenn sie klar diagnostiziert werden od.durch ein bildgebenden Verfahren belegt werden können.Deshalb ist es auch mit dem Betrug einfacher, da die Versicherung das Gegenteil nicht beweisen kann. Antworten
Auch wenn ein Betrug der Zürich vorliegen sollte, hätte Frau Bono gemäss Gerichtspraxis keine Chance auf eine Rente wegen des Schleudertraumas. Die empfundenen Schmerzen sind offenbar psychisch bedingt. Frau Bono muss ihre Einstellung zum Leben ändern und mit Elan ihre Zukunft gestalten. Wenn sie in Selbstmitleid verharrt, kann es nicht aufwärts gehen. Antworten
Die Frau tut mir leid, aber da stimmt doch einiges nicht. Auch IHRAuto kann nicht mehr untersucht werden. Warum hat sie nicht zumindest am Tag danach gehandelt? Ist sie so einsam auf der Welt, dass keine Freunde, Verwandte ihr beigestanden sind? Und ich kann durchaus nachvollziehen, dass die "fehlbare" Lenkern sich nicht äusser will. Sie ist ja schon durch diesen Artikel vorverurteilt. Antworten
@urs hugentobler: nun, dann wünsche ich ihnen von ganzem herzen, dass sie nie einen unfall erleiden, welcher bei ihnen ein schleudertrauma verursacht! sicher gibt es immer wieder solche, die damit betrügen - aber die betrügen vorallem auch alle opfer, die wirklich unter einem schleudertrauma leiden! Antworten
Das kennt man doch, aber die Zürich ist nicht alleine alle Versicherungen spielen das gleich traurige Spiel. Sie warten bis kein Geld mehr vorhanden ist um zu seinem Recht zu kommen auch nicht nach 7 Genick Operationen. Es nütz also auch nichts wenn mann es auf den Röntgenbildern sieht !!! Antworten
Mir tut das für Sie ehrlich leid; aber wissen Sie wieviele Menschen durch Anwälte, ungerecht und eiskalt ruiniert werden, Sie wissen es nicht, sonst hätten Sie ein anderes Studium gewählt, Archäologie oder Astrologie, da tut man niemandem mehr weh. Antworten
Auch wenn ein Unfallopfer sich im Halbschock ungeschickt verhält, darf ein Rechtssystem nicht so versagen. Daran lässt sich die Qualität messen, und da wird auch klar, dass man sich nicht damit zufrieden geben sollte, dass es bei uns etwas weniger schlecht ist als in andern Staaten. Auch bei uns werden die Gesetze gemacht von Leuten, denen dafür die nötigen Qualifikationen offenbar abgehen. Antworten
Irgend etwas stört mich an dieser Story. Es werden absurde Ungereimtheiten und eine menschlicher Tragödie beschrieben, die kein stimmiges Gesamtbild ergeben. Auffällig auch die nur einseitig aus der Perspektive von Frau Bono geschilderten Begebenheiten, die Sie als Opfer irgendwelcher mysteriöser Machenschaften darstellen. Journalismus? Wohl eher Emotionen, die sich gut verkaufen lassen. Antworten
Bezüglich Schleudertr. gibt es selbst in der Schweiz von Ost nach West ein Gefälle von 5:1. Studien zeigen, dass Schleudertraumata besonders dort diagnostiziert werden, wo Versicherungen (Renten-)Leistungen erbringen. Im übrigen sind es immer die nicht nachweisbaren Beschwerden, die invalidisierend sein sollen. Traumata nach QTF° 3 oder 4 (mit HWS-Frakturen etc.) fehlen z.B. in der IV fast völlig. Antworten
@Tom Habermacher: Sobald Sie mir Belege für diese abenteuerliche Behauptung liefern, werde ich mich auf die Suche machen. Verschwörungstheorien sind hier wohl fehl am Platz. Aber vielleicht haben die Norweger als Wikinger-Nachkommen einfach stärkere Hälse... Antworten
Bei der "Zürich" würde mich gar nichts mehr verwundern. In den letzten Jahren hat die Qualität der Arbeit massiv abgenommen, die Überwachungen haben zugenommen, es findet sich zunehmend eine Schützengrabenmentalität bei den neu eingestellten Leuten (auf alles Schiessen, was sich bewegt). Kann man so langfristig auf dem Schweizer Markt bestehen? Antworten
Lieber Frau Bono ich wünsche Ihnen viel Kraft und Entschlossenheit, dass Sie diese Zeit überstehen können. Bitte bedenken Sie es gibt immer eine Gerechtigung in unserem Leben. Und noch ein Wort zur Zürich-Versicherung: Schämen Sie sich, dass Sie nicht bereit sind Verantwortung zu übernehmen und den Ehegatten der Verursacherin schützen weil er bei Ihnen arbeitet! Antworten
A. Auf Anraten ihres Anwalts will sich die fehlbare (und vorbestrafte) Lenkerin nicht zum Fall äussern. Das geht schlicht und ergreifend nicht. An Bonos Auto lassen sich keine Spuren mehr sichern, weil sie es nach dem Unfall einem Händler verkauft hatte, der es nach Osteuropa exportierte. B. Juristisch fatal. Und das ist eine studierte Juristin? - Kaum zu glauben - die Geschichte ist spannend! Antworten
Ging mir genau gleich vor über zehn Jahren. Gottseidank nicht mit gesundheitlichen Folgen. In Zürich und mit der Zürich Vers. Ich hatte von der Zürich Vers. genug, wie ich als "Schuldiger" dargestellt wurde. Ich sei zu schnell gefahren, zu abruppt gebremst. Ja wer ist den in mich gefahren? Zu schnell konnte ich gar nicht sein, vor uns fuhr eine Strassenbahn. Seither adee Zürich-Versicherung. Antworten
Frau Bono stand vermutlich unter Schock und hatte auch eine kurze Erinnerungslücke nach dem Aufprall. Die Frage ist: weshalb kam niemand zu Hilfe? Zwar ist es schwierig für Aussenstehende, zu erkennen, dass ein Mensch der unter Schock steht, weil die Person sich scheinbar normal verhält. Deshalb aber bei einem Unfall nicht nachzufragen und Hilfe anzubieten ist ein Fehler. Antworten
Caroline Bonu wünsche ich gute Besserung! Weshalb eine Juristin nach einem Auffahrunfall wegfährt, also als Fachfrau den Unfallplatz verlässt , ist unerklärlich. Zumal dir jeder Anwalt sagt: "Hol die Polizei"! Fazit: Fahr nie weg, auch wenn das Gehupe ohrenbetäubend und der Stau über 100 Kilometer lang ist ... Antworten
Ist mir beinahe auch passiert. Ein Anwalt fuhr mit seinem SUV in den hinter mir stehenden Wagen, welcher dann mit Wucht in meinen katapultiert wurde. Der Anwalt hat dann auch sein "Visitenkärtli" gegeben und ist davongefahren. Dann hat er abgestritten, den Unfall verursacht zu haben. Hatten zum Glück alles fotografiert, so dass wir den Anwalt in "no time" in die Pfanne hauen konnten. Antworten
Mir scheint die die Versicherungen haben einfach noch nicht begriffen, dass es sich hier um Menchen handelt und keine Stoffsäcke. Frau Bono wünsche ich viel Kraft und gute Genesung. Wenn sogar eine Juristin gegen " Kollegen" ankämpfen muss und dann auch keine korrekte Abwicklung und Betreuung des Falls bekommt.... Eine Willkür! Antworten
Hallo Leute, hier geht es um Gesundheit ! Auch wenn Juristin, sie ist auch nur ein Mensch ! Finde einfach extrem, dass unsere Politik einfach solche Vorgehensweise der Vers. überhaupt goutiert, aber wie bei den Banken drückt die Politik immer beide Augen zu. Und da spricht man nie von Korruption in der CH ! Hoffe Frau Bono durchsteht dies irgendwie und wünsche Ihr viel Kraft + Genesung ! Antworten
Ich wünsche Frau Bono weiterhin viel Kraft, Mut und Ausdauer. Ich kann ihr nachfühlen, was sie durchlebt, auch ich bin eine Betroffene. Dieses Vorgehen ist, nicht nur bei der Zürich, sondern auch bei der SUVA üblich. Ein Polizeibericht ,auch wenn vorhanden, nützt nichts. Die Versicherungen erhalten vom Bundesamt für Sozialversicherung seit ende 2005 Deckung und lehnen HWS-Distorsionstrauma ab. Antworten
Problem ist nicht dass keine Polizei vor Ort war. Problem ist das Schleudertrauma. Wer keine Verletzung hat, die auf Röntgenbild ersichtlich ist, der wird von Versicherung abgeschossen und als psych. krank abgetan. Ruin vorprogrammiert. Auch mit Anwalt keine Chance. Als Betroffene überlege ich mir schon lange, solch tragische Fälle zu sammeln und zu veröffentlichen. Wer hilft mir dabei? Antworten
Die Zürich Versicherung ist auch in Sachen BVG und Krankentaggeld ein äusserst unzuverlässiges Unternehmen. Nach einem Aortariss bestritt die Zürich mein Einkommen, ja gar meine Arbeitsunfähigkeit und stellte die Renten ein. Der Fall Bono zeigt mir, dass es noch andere "Zürich"-Geschädigte gibt und es sicher aufschlussreich wäre, eine Interessengemeinschaft von Zürich-Geschädigten zu gründen. Antworten
@Brigitte Steiner: als ob andere Versicherungsgesellschaften solche Fälle anders handhaben würden. Es gilt auch, die ehrlichen Prämienzahler zu schützen. Wer die Forderung nach einer Versicherungsleistung stellt, wie Frau Bono, hat den Anspruch darauf zu beweisen. Es ist zumindest fragwürdig, wie eine angeblich erfolgreiche Juristin sich dermassen überrumpeln lässt. Antworten
Es kann schon passieren, dass man mitten in der Rush-Hour nervös ist und lieber weiter fährt, als die Polizei kommen lässt. Und es kann auch sein, dass eine Frau einer anderen vertraut. Natürlich hat es sich bewiesen, wie unvernünftig dies war. Man muss diese Geschichte glauben und ich überlege mir, meine Versicherung bei der Zürich zu kündigen. Antworten
@Helga Aeschlimann: Es ist einfach, nun mit dem Finger auf das Opfer zu zeigen. Aber angenommen, jemand knallt mit voller Wucht in Ihren Wagen – Sie stünden unter Schock und würden unter Umständen auch so handeln, einfach weil Sie für einen Moment wie paralysiert sind. Ich glaube, diese Besserwisserei ist hier echt nicht angebracht. Antworten
Ich gratuliere Frau Caroline Bono zu ihrem Mut, ihre Leidensgeschichte einer breiten Bevölkerung anzuvertrauen. Täglich erfahren wir beim Schleudertraumaverband von ähnlichen Schicksalen, von ehemals gesunden Menschen, welche unverschuldet einen Unfall erlitten und denen die Versicherungen anschliessend die Leistungen strichen. Gegen solche Ungerechtigkeiten setzen wir uns mit aller Kraft ein! Antworten
Wäre eine Versicherung sozial, wäre sie schon lange bankrott! Aber, dass eine Juristin so gutgläubig ist, hätte ich nicht gedacht. Auch bei 10kmh können Schleudertraumas auftreten! Und so viel Energie und Geld ins Vertuschen stecken, da hätte man auch den Schaden bezahlen können. Unglaublich! Antworten
Mein Fall: Juli 2000. Ein auto rammte mich auf dem Töff von hinten am Rotlicht. Nach dem rammen war es immer noch rot! Zeugen, Gerichtsurteil, Suva Untersuchung Schulthess Klinik etc, alles vorhanden. Aussichten Katastrophal. Anwalt Dr. Ileri Zürich. Täglich Schmerzen und Magenprobleme von Medis. IV- Klage an versicherungsgericht. Resultat: Beswiesen dass Schwarz angelogen. Verhandlung abgebroch Antworten
Wünsche Fr. Bono gute Besserung!! Betr. Polizeiaufgebot: Vor 6 Jahren wurde ich auf der Seestrasse in Küssnacht ZH von einem Idioten abgeschossen. Anschliessend wollte er die Polizei auffordern (leichte Verletzungen, beide Autos Totalschaden). Ihre Antwort war: "Seestrasse in Küssnacht, kennen wir nicht, können deshalb nicht kommen.." Soviel zu meinem Erlebnis mit der Polizei.... Antworten
Erstmal gute Besserung und weiterhin viel Durchhaltewillen Frau Bono! Ich bin aus gutem Grund nicht mehr bei der Zürich. Die haben eher schlechtere Konditionen. Zum Beispiel beim Parkschaden. Da verlangen sie Polizeirapport und CHF 200.-- Selbstbehalt. Ausserdem geht die Prämie bei Parkschaden hoch! Das alles habe ich nicht bei der AXA und zahle erst noch weniger Prämie! Antworten
Aus eigener Erfahrung kann ich das Vorgehen der Zürich in allen Belangen bestätigen, das ist sozusagen Standard. Das zerstören einer Familie ist heute kein Grund mehr, dass eine Versicherung sich nicht mit List und Tücke ihrer Verpflichtungen entledigt. Was mich erstaunt, dass eine angehende Anwältin sich von „ihresgleichen“ derart hinters Licht führen lässt. Antworten
Mir absolut schleierhaft, warum keine Polizei an den Unfallort aufgeboten wurde. Macht man als Allererstes, wenn es sich nicht bloss um einen Bagatellschaden handelt. Aufgrund des Schadens am unfallverursachenden Auto wäre das Pflicht gewesen. Gab es keine Zeugen ? Fast unvorstellbar bei Abendverkehr am Bürkliplatz. Und die Alkoholfahne ? Fiel das niemandem auf ? Frau Bono stand doch unter Schock! Antworten
frau bono wünsch ich kraft für den langen weg zur besserung,kraft für die wohl unendliche geschichte die ihr leben zerstörte. ich hatte als junglenkerin selber einemal ein vorfall, wo ein versicherungsvertreter involviert war, ich konnte mich, unschuldig!, dank unterstützung eines rechtsvertreters knapp aus der schlinge ziehen. es gibt nur einen tipp in solchen fällen! auf polizeiprotokol beharren Antworten
Wieso wurde der Fall nicht auch der UVGO/Z Versicherung angemeldet - Lohnfortzahlung und Heilungskosten waeren somit sicherlich fuer eine gewisse Zeit gesichert gewesen. Im uebrigen ein gut formulierter Bericht bei dem wohl viele zwangslaeufig nur Solidaritaet empfinden. Antworten
@Rolf Schmid: Ich bin bei der AXA. Die waren bei jedem Schaden sehr kulant und sind mir immer beratend zur Seite gestanden. Vielleicht nicht die billigeste Versicherung, aber sehr Kundennah. @Sebastian Lorentz: Stimmt leider. Psychische und nicht sichtbare physische Schäden sind gegen die Versicherungen immer ein schwerer Stand. Antworten
Tut mir leid für die Frau Bono. Ich wünsche der Frau viel Kraft! Dieser Fall zeigt auf eindrückliche Art und Weise, dass lieber einmal mehr die Polizei gerufen werden sollte, als einmal zu wenig. Den anderen Fall gibts nämlich auch. Leicht hinten reinfahren lassen, und danach mit Hilfe der Versicherung den Verursacher des Unfalls abzocken. Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. Antworten
Ist ja unglaublich!! - Vielleicht könnte eine DOK-Sendung etwas bewegen...? Aber gegen die Versicherungsmafia vorzugehen scheint aussichtslos. - Ich habe vor Caroline Bono den grössten Respekt und sehr viel Bewunderung für Ihren Durchhaltewillen. Weiterhin viel Kraft und gute Besserung. Antworten
Hut ab! So eine tapfere, kämpferische Frau, trotz unsäglicher Schmerzen, habe ich alle Achtung. Letzten Endes ist sie auf der Verliererseite, weil die Versicherung der Unfallverursacherin Zeit hat, nicht entscheidet, keine angemessenen Leistungen erbringt. So bringt man die Unfallopfer zur Resignation und die Versicherung spart Millionen von Franken. Frau Bono und alle anderen Opfer kämpft weiter. Antworten
Mann, das ist ja krass. Zwar hätte ich für alle Fälle eine Unfallkamera im Auto, aber ob mir die in den Minuten nach einem Unfall in den Sinn käme, wage ich zu bezweifeln. Ich sprach mal vor vielen Jahren im Zug mit einer Frau, der einer mit 80 hinten rein ist. In ihrem Leben ist seither nichts mehr, wie es war. Schlimm das alles. Antworten
Das ist ein Fall wie man ihn sonst wohl nur im Kino zu sehen bekommt. Er klingt aber sehr sehr glaubwürdig. Ich denke aus Solidarität sollten sich alle Kunden der Zurich überlegen, ob sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können bei solch einer Versicherung zu bleiben. Ich zumindest habe meine Frau heute morgen gebeten unsere Policen heute abend anzuschauen und dann Kündigungen auszusprechen... Antworten
Beim Lesen des Artikels entsteht der Eindruck, eine Strafuntersuchung könne die Probleme lösen. Dem ist nicht so. Frau Bono leidet unter einem HWS, einer (meistens) nicht objektivierbaren gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Versicherungen werden die Unfallkausalität und damit ihre Leistungspflicht bestreiten. Das ist gängige Praxis und wird von der Rechtsprechung (oft) geschützt. Antworten
Frau Bono's Fall liest sich wie ein schlechter Krimi! Was fuer eine grosse Ungerchtigkeit dieser Frau widerfahren ist. Aber eines lehrt uns diese unglaubliche Geschichte: Am besten bei einem Unfall immer die Polizei einschalten und Fotos von den Fahrzeugen machen, sei's auch nur mit dem Handy! Antworten
Dass so etwas in der Schweiz und das noch Zürich stattgefunden hat kann ich fast nicht glauben. Besser und Folge dieses Unfalls würde ich jedem raten das Auto am Unfallort stehen zu lassen bis die Polizei am Unfallort eingetroffen ist, auch wenn dadurch der Verkehr behindert wird ! Antworten
Eine tragische Geschichte, das klingt ja absolut verrückt, dass so viel manipuliert werden kann. Eigentlich wäre das doch ein Fall für die Ombudsstelle der Privatversicherungen (versicherungsombudsman.ch). Bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Gesundheit langsam wieder kommt. Aus eigener Erfahrung könnte ich eine Atlantotec-Behandlung empfehlen, gerade bei so langem Leiden. Gute Besserung! Antworten
Ein teures Lehrgeld. Bei Unfällen immer auf die Polizei beharren und die Wagen stehen lassen. Egal, wie lange der Stau wird, das braucht niemanden zu kümmern. Dass die Versicherer das Geld lieber an der Börse verzocken und wichtig tun, als Schäden zu begleichen, ist ja klar. Antworten





Brigitte Deflorin
Liebe Caroline Ich habe erst vor ein paar Wochen in Facebook von deinem Schicksal erfahren. Ich hatte dich in Erinnereung als Power Familien und Berufsfrau. Ich bin sehr betroffen über dies Geschichte. Und das jemand der einen Unfall erlebt unter Schock steht ist jedem klar. Es wäre an den hupenden Autos gelegen die Polizei zu rufen. Die Verursacherin hatte daran kein Interesse und du konntest es Antworten