Der Fall Bono, Teil I: Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte

Von René Staubli. Aktualisiert am 22.02.2010 86 Kommentare

Ein Auffahrunfall hat schlimme gesundheitliche und finanzielle Folgen für Caroline Bono. Die früher erfolgreiche Juristin ist überzeugt, das Opfer eines abgekarteten Spiels zu sein.

Caroline Bono am Bürkliplatz, wo der Unfall im November 2002 passierte: Ein Wagen rammt sie von hinten, als sie mit ihrem Auto vor dem Rotlicht steht.

Thomas Burla

Dossiers

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Es ist der 19. November 2002, ein kühler Herbstabend, die Dunkelheit ist bereits über Zürich hereingebrochen. Caroline Bono, damals 39, steht mit ihrem Auto, einem Chrysler Voyager, in einer Kolonne vor einem Rotlicht am Bürkliplatz. Plötzlich hört sie einen «unheimlichen Knall», ihr wird schwarz vor Augen, und ihre Erinnerung setzt erst wieder ein, als sie auf der Strasse steht und den Wagen betrachtet, der sie von hinten gerammt hat: Die Front ist eingedrückt, das Licht zerschlagen, die Kühlerhaube verbeult und aufgeworfen. So steht es in den Notizen, die sie sich nach dem Unfall gemacht hat.

Die Unfallverursacherin, eine damals 45-jährige Sekretärin, drängt Bono, die Strasse schnell wieder freizugeben; bereits hat sich ein Stau gebildet, und die Autofahrer hupen. «Mein Auto ist bei der Zürich versichert. Mein Mann arbeitet dort und wird das regeln», sagt die Frau, «Sie können mir vertrauen; es ist klar, dass ich schuld bin.» Keine Polizei also und auch kein Unfallprotokoll; die Lenkerin drückt Bono ihre Visitenkarte in die Hand; in ihrer Erinnerung riecht die Frau nach Alkohol. Bono dröhnt der Kopf, sie sei «wie unter Schock eingestiegen und weitergefahren». Am Zürichhorn muss sie die Heimfahrt unterbrechen. Sie hat Nackenschmerzen, ihr wird übel, Schwindel befällt sie und eine grosse Müdigkeit.

Notfallmässig in die Klinik

Noch am selben Abend muss sie in die Notfallstation des Spitals Männedorf. Der diensthabende Assistenzarzt diagnostiziert ein Schleudertrauma und schreibt sie vorerst für vier Tage arbeitsunfähig. In der Folge nehmen die Schmerzen bis zur Unerträglichkeit zu. Bono sucht eine Ärztin auf, die eine Rückenmarkquetschung vermutet und sie notfallmässig in die Hirslanden-Klinik einweist. Dort werden weitere Verletzungen diagnostiziert; sie wird einen Monat lang stationär behandelt.

Fünf Jahre nach dem Unfall schreibt Bono in ihr Tagebuch: «Hätte ich damals gewusst, was noch alles auf mich zukommt, welche wirklich brutalen Schmerzen ich Tag für Tag durchmachen müsste, und dass ich in diesen Jahren bis auf meine zwei jüngeren Kinder und die besten Freunde alles verlieren sollte, was mir wichtig ist, ich hätte wohl aufgegeben, wäre verzweifelt oder durchgedreht.»

Nach der Behandlung im Hirslanden verbringt Bono 43 Tage zur Rehabilitation in Rheinfelden. Bei der Entlassung kann sie laut Klinikbericht trotz stärkster Schmerzmittel nur 30 Minuten gehen. Oder 30 Minuten stehen. Oder 20 Minuten sitzen. Ansonsten erträgt sie die höllischen Schmerzen nur liegend. Sie kann sich nicht konzentrieren und vergisst, was man ihr sagt. Heute, sechseinhalb Jahre nach dem Unfall, kann sie noch immer nicht länger als drei bis vier Stunden pro Tag arbeiten – unterbrochen durch Pausen. Nach einer halben Stunde setzen die Kopfschmerzen ein.

Ein Unglück auch für die Kinder

Bono war eine ausgezeichnete Juristin, wie Branchenkollegen bestätigen. Sie arbeitete in einer Wirtschaftskanzlei und unterrichtete an der Universität St. Gallen Kaderleute in Wirtschaftsmediation. Sie verdiente gut und war belastbar. Ihre ersten drei Kinder hatte sie während des Studiums zur Welt gebracht und das Lizenziat trotzdem mit Bestnoten abgeschlossen. Ihr viertes Kind gebar sie noch vor der Doktorarbeit. Mit der Doppelrolle als Mutter und Berufsfrau kam sie gut klar, auch nach der Trennung von ihrem Mann, und an ihrem Arbeitsplatz fehlte sie nie. Sie sprach fliessend Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch. Nach dem Unfall konnte sie kaum mehr zusammenhängende fremdsprachige Sätze formulieren und vergass wichtige Informationen.

Während der Spitalaufenthalte werden ihre vier Kinder – damals 6, 10, 12 und 15 Jahre alt – von wechselnden Haushalthilfen betreut. Sie leiden unter der Abwesenheit ihrer Mutter, welche sich wegen ihrer gesundheitlichen Probleme auch nach der Rehabilitation nicht mehr ausreichend um sie kümmern kann. Es kommt zu Schulversagen und Verlassenheitsängsten. Wegen zunehmender finanzieller Probleme und auf Druck der Sozialbehörde muss sie schliesslich zwei Kinder in die Obhut ihres Ex-Ehemannes geben. Eines erkrankt in der Folge schwer. Bono gibt aus Kostengründen ihr Miethaus auf und zieht in eine Wohnung in einer andern Gemeinde. Sie verliert einen grossen Teil ihres Bekanntenkreises, weil sie kaum mehr am Sozialleben teilnehmen kann.

Bono weiss, dass ihre berufliche Zukunft davon abhängt, ob sie den zweiten Teil der Anwaltsprüfung besteht; beim ersten hatte sie vor dem Unfall gute Noten erzielt. Die Vorbereitung wird zur Tortur, sie versucht trotz hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit und meist im Liegen zu lernen. Am 22. November 2003 schafft sie es knapp, vor allem aufgrund ihres guten Vorwissens. Trotzdem verliert sie ihre Anstellung in der Kanzlei. Ihre Arbeitsfähigkeit ist mit maximal 30 Prozent zu gering, ausserdem kann sie sich kaum mehr konzentrieren. Die Abwärtsspirale hält an: Bono verliert auch ihre Dozentinnenstelle in St. Gallen, und es hagelt Betreibungen.

Dann der Schock: Die Zürich bestreitet, dass ihre gesundheitlichen Probleme die direkte Folge des Unfalls sind. Wahrscheinlich sei sie mit den familiären und beruflichen Belastungen nicht klargekommen. Die Versicherung zahlt nur minimale Beträge, was Bono vollends zermürbt. Sie muss aufs Sozialamt. Weil sie keine Anstellung mehr findet, macht sie sich 2005 notgedrungen als Anwältin selbstständig. Ihre Arbeitsfähigkeit reicht jedoch nicht aus, um die drückenden Schulden abzutragen. Was ihr zum Lebensunterhalt fehlt, schiessen ihr Freunde vor.

Zweifel am Unfallfahrzeug

Caroline Bono macht sich in monatelanger Arbeit daran, die Hintergründe ihres Unfalls zu durchleuchten. Wann immer die Kräfte reichen, studiert sie Versicherungsakten, ihre Tagebuchnotizen und schaut sich das Protokoll der Befragung an, welche die Polizei erst fünf Monate nach dem Unfall mit der fehlbaren Lenkerin durchgeführt hatte. Dabei stösst sie auf überraschende Informationen. Ihre Überzeugung, Opfer eines abgekarteten Spiels zu sein, wächst mit jedem Indiz:

Am Tag nach dem Unfall hatte sie laut ihrem Tagebuch mit der fehlbaren Lenkerin telefoniert. Die Frau betonte, sie sei «nur mit etwa 30 bis 40» in sie hineingefahren: «Eine so geringe Geschwindigkeit kann kein Schleudertrauma verursachen.» Bono dagegen hatte noch immer den «unheimlichen Knall» im Ohr, worauf ihr schwarz vor Augen wurde.

Ein halbes Jahr nach dem Unfall bekommt Bono erstmals die Fotos des Autos zu sehen, welche die Zürich 31 Tage nach dem Zusammenstoss aufgenommen hat. Sie ist sofort überzeugt: Es handelt sich nicht um das Unfallfahrzeug, sondern um einen andern Wagen. Zu sehen sind nur ein paar Kratzer, kein zerschlagenes Licht und keine verbeulte, aufgeworfene Kühlerhaube. Ausserdem entnimmt Bono den Akten, dass die fehlbare Lenkerin geschieden ist und mit dem Auto ihres Lebenspartners gefahren sein will.

Der Wagen ist bei der Zürich versichert. Dort arbeitet der Ex-Mann der Lenkerin tatsächlich als Schadeninspektor. Er hat dem Lebenspartner seiner Ex-Frau die Haftpflichtpolice verkauft. Ob er, wie sie am Unfallort ankündigte, auch den Schadenfall selber geregelt hat, bleibt offen. Auf einen Katalog von Fragen des «Tages-Anzeigers» antwortet die Zürich: «Wir nehmen in der Öffentlichkeit keine Stellung zu laufenden oder hängigen Fällen.»

Unmittelbar nach dem Zusammenstoss hatte Bonos damaliger Anwalt die Zürich schriftlich aufgefordert, den Unfallwagen bei der Polizei zu deponieren. Auch verlangte er eine kriminalistische Untersuchung. Weder das eine noch das andere geschah. Der Anwalt intervenierte nicht, weil es für ihn keine Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen Problemen seiner Mandantin gab. Er dachte, das sei ein klarer, problemloser Fall.

Keine Chance auf Aufklärung

Da irrte er sich: Aufgrund der Fotos erstellt die Zürich zwecks Analyse des Unfalls ein biomechanisches Gutachten. Darin heisst es, basierend auf den festgestellten Karosserieschäden habe die Aufprallgeschwindigkeit maximal 10 Kilometer pro Stunde betragen. Die entstehenden Kräfte seien «im Bereich der bei einer Vollbremsung auftretenden Verzögerung» anzusiedeln. Bonos Beschwerden könnten also unmöglich vom Unfall herrühren. Gegenüber der Polizei hatte die fehlbare Lenkerin am 10. April 2003 ausgesagt, sie sei «mit 20 bis 30 Stundenkilometern» ins Heck von Bonos Auto geprallt. Am Tag nach dem Unfall hatte sie noch von 30 bis 40 Stundenkilometern gesprochen. Diesen Ungereimtheiten geht die Zürich nicht auf den Grund.

Für Bonos Rechtsschutzversicherung hingegen ist der Verdacht auf Manipulation so konkret, dass sie eine Kostengutsprache von 20'000 Franken leistet, damit Bono eine Detektei mit Nachforschungen beauftragen kann. Nach langer Funkstille gibt das Büro den Auftrag zurück – mit der lapidaren Begründung, man habe beim Strassenverkehrsamt keine Auskunft erhalten. Mangels Erfolg wird nur «eine stark reduzierte Kostennote von 100 Franken» in Rechnung gestellt. Später zeigt sich, dass die Detektei in andern Fällen im Auftrag der Zürich gearbeitet hat.

Auf Anraten ihres Anwalts will sich die fehlbare (und vorbestrafte) Lenkerin nicht zum Fall äussern. So lässt sich, fast sieben Jahre nach dem Unfall, mit journalistischen Mitteln nicht mehr abklären, ob die Frau damals ein anderes Auto gefahren und den Wagen ihres Lebenspartners als «Unfallauto» nur vorgeschoben hat. An Bonos Auto lassen sich keine Spuren mehr sichern, weil sie es nach dem Unfall einem Händler verkauft hatte, der es nach Osteuropa exportierte.

Nur eine Strafuntersuchung könnte Klarheit schaffen, doch dafür fehlt es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an einem ausreichenden Anfangsverdacht.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.02.2010, 16:08 Uhr

86

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

86 Kommentare

peter ess

18.05.2009, 10:20 Uhr
Melden

Wieso wurde der Fall nicht auch der UVGO/Z Versicherung angemeldet - Lohnfortzahlung und Heilungskosten waeren somit sicherlich fuer eine gewisse Zeit gesichert gewesen. Im uebrigen ein gut formulierter Bericht bei dem wohl viele zwangslaeufig nur Solidaritaet empfinden. Antworten


Susanne Kohler

18.05.2009, 11:53 Uhr
Melden

Ich gratuliere Frau Caroline Bono zu ihrem Mut, ihre Leidensgeschichte einer breiten Bevölkerung anzuvertrauen. Täglich erfahren wir beim Schleudertraumaverband von ähnlichen Schicksalen, von ehemals gesunden Menschen, welche unverschuldet einen Unfall erlitten und denen die Versicherungen anschliessend die Leistungen strichen. Gegen solche Ungerechtigkeiten setzen wir uns mit aller Kraft ein! Antworten



Leben

Populär auf Facebook Privatsphäre

Telefonbuch

Marktplatz