Leben

Der Fall Bono, Teil II: Eine Anwältin verliert den Glauben an die Justiz

Nach dem Auffahrunfall mit gravierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen geht die Rechtsanwältin Caroline Bono vor Gericht. Dabei erlebt sie die volle Härte der Justiz.

Caroline Bono verlor vor dem Handelsgericht (gehört zum Obergericht), ebenso vor dem Sozialversicherungsgericht.

Caroline Bono verlor vor dem Handelsgericht (gehört zum Obergericht), ebenso vor dem Sozialversicherungsgericht.
Bild: Thomas Burla

Interaktiv-Box

Stichworte

Serie

Der Fall Bono

Teil 1: Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte (18. Mai).

Heute Teil 2: Vor Gericht.

Teil 3: Das Schwarzpeterspiel der Versicherungen.

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Zwei Wochen nach dem Unfall wird Caroline Bono in der Hirslandenklinik von einem Vertreter der Zürich-Versicherung befragt. Sie erzählt ihm, wie sie am 19. November 2002 mit ihrem Auto in einer Kolonne vor einem Rotlicht am Bürkliplatz stand und plötzlich einen «unheimlichen Knall» hörte, wie ihr schwarz vor Augen wurde, wie sie später ausstieg und die stark verbeulte und aufgeworfene Kühlerhaube des Autos sah, das ihren Wagen von hinten gerammt hatte, wie sie der Bitte der Unfallverursacherin nachgab, den Fall ohne Polizei und Unfallprotokoll zu regeln, weil ihr Kopf zu bersten drohte. Und wie sie nach Hause fahren wollte und schon nach wenigen Minuten anhalten musste, weil ihr übel wurde und der Nacken schmerzte.

«Ja, ich habe das Pedal leicht angetippt»

Vom Gespräch erstellt der Vertreter der Zürich ein Protokoll. Darin steht, Bono habe bestätigt, dass sich ihr Fahrzeug, ein Chrysler Voyager, nach dem Aufprall nicht einmal verschoben habe. Bono bestreitet das. Sie habe lediglich die Frage, ob sie ihren Fuss bei der Kollision auf dem Bremspedal gehabt habe, wie folgt beantwortet: «Ja, ich habe das Pedal leicht angetippt, damit mein Auto, ein Automat, nicht nach vorn rollen konnte.» Das Protokoll ist weder ihr noch ihrem Anwalt zur Unterschrift vorgelegt worden. Doch vor Gericht spielt es eine wichtige Rolle.

Die Zürich ist mehrfach in den Fall involviert: als Unfall- und Krankentaggeldversicherung von Caroline Bono sowie als Haftpflichtversicherung der fehlbaren Lenkerin. Im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlungen steht das biomechanische Gutachten (Unfallanalyse), das die Zürich erstellt hat.

Es basiert auf Fotos, welche die Zürich 31 Tage nach dem Unfall gemacht hat. Die Bilder zeigen ein nur leicht beschädigtes Auto der Unfallverursacherin, welches bei der Zürich versichert ist und ihrem Lebenspartner gehört. Bono ist von Anfang an überzeugt davon, dass es sich bei diesem Wagen nicht um das Unfallauto handelt. Ihren Manipulationsverdacht kann sie indessen nicht beweisen.

Die Zürich stellt die Zahlung der Unfalltaggelder im September 2003 mit folgender Begründung ein: «Wir schauen Ihre Beschwerden angesichts der Unfallanalyse als nicht mehr unfallkausal an.» Die Versicherung bestreitet nicht, dass Bono seit dem Unfall höllische Qualen leidet und vollständig arbeitsunfähig ist. Sie ist aber der Meinung, dass nicht der Unfall schuld daran sei, sondern der familiäre und berufliche Druck, unter welchem Bono zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden habe. Konkret: die Betreuung der vier Kinder, der Streit mit dem Ex-Mann um die Unterhaltszahlungen und die hohen Leistungserwartungen im Beruf. Dass sämtliche Ärzte, die Bono behandeln, den Fall anders sehen, fällt nicht ins Gewicht.

«Abenteuerlicher Verdacht»

Bono klagt. Doch das Zürcher Handelsgericht (im Haftpflichtprozess gegen die Zürich) wie das Sozialversicherungsgericht des Kantons (im Prozess gegen die Zürich als Unfallversicherer) schützen in den parallel laufenden Verfahren die Argumentation der Versicherung. Die Fotos des nur leicht beschädigten Autos zeigten, dass es sich um einen banalen Unfall handle, der keine derart gravierenden Beschwerden hervorrufen könne – folglich bestehe auch keine Schadenersatzpflicht. Bonos Manipulationsverdacht weist die Zürich als «abenteuerlich» zurück: «Entscheidend ist, dass die Versicherte selbst einräumt, ihr Fahrzeug habe sich durch den Heckaufprall nicht verschoben.»

Das Handelsgericht erteilt den Auftrag zur Erstellung eines unabhängigen biomechanischen Gutachtens. Allerdings basiert auch diese Expertise auf den Fotos des nur leicht beschädigten Autos. Der Gutachter kommt deshalb wenig erstaunlich zum selben Schluss wie die Zürich: «Aufgrund der tiefen Innenbelastung . . . können wir ausschliessen, dass der Zusammenstoss . . . zu den beschriebenen Beschwerden und Befunden geführt hat. Diese müssen somit einen anderen, nicht mit den Methoden der Biomechanik fassbaren Ursprung haben oder auf ein uns nicht bekanntes Ereignis zurückgehen.»

Wucht falsch eingeschätzt

Im Sommer 2007 ordnet Bonos Arzt eine Untersuchung mit einem neuartigen Röntgenverfahren an (FMRI). Dabei wird eine Verletzung am Kopfgelenk sichtbar, die vorher nie diagnostiziert wurde. Dazu kommen Risse an der Umfassung von drei Bandscheiben in der Halswirbelsäule. Ein weiteres Röntgenbild zeigt einen verschobenen Halswirbel. Einige der Verletzungen waren schon auf Aufnahmen, welche unmittelbar nach dem Unfall gemacht wurden, zu sehen, wurden aber nicht erkannt. Die ursprüngliche Diagnose der Rückenmarkquetschung bestätigt sich. Das Bild dieser schweren Verletzungen legt laut der Einschätzung des Arztes nahe, dass das Auto mit viel grösserer Wucht aufprallte, als von den Gutachtern angenommen.

Nun glaubt Bono, endlich den entscheidenden Beweis in den Händen zu halten. Denn der Arzt schreibt in seinem Bericht, die Art der Verletzungen deute «mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit» darauf hin, dass sie eine direkte Folge des erlittenen Unfalls seien. Bonos Anwalt reicht das Attest am Tag vor der Verhandlung beim Eidgenössischen Versicherungsgericht ein. Doch dieses lässt das neue Beweismittel nicht zu. Es sei zu spät; man habe es der Gegenpartei nicht mehr zustellen können.

Stichentscheid am Bundesgericht

Bei der Verhandlung, am 23. August 2007, argumentiert der Gerichtspräsident, es sei nicht auszuschliessen, dass solche Beschwerden eine Folge der Überlastung als berufstätige Mutter von vier Kindern sein könnten. Er fällt den Stichentscheid, das Gericht weist Bonos Beschwerde mit 2 zu 1 Stimmen ab. Es entscheidet ausserdem, die Zürich habe ihre Zahlungen ein Jahr nach dem Unfall zu Recht mit der Begründung eingestellt, es sei keine gesundheitliche Besserung mehr zu erwarten. Bono war damals zu 100 Prozent arbeitsunfähig, heute kann sie wieder 3 bis 4 Stunden pro Tag arbeiten. Es ist objektiv also eine Besserung eingetreten. Zu diesem Widerspruch, aber auch zu andern Fragen will die Zürich wegen des laufenden Haftpflichtprozesses nicht Stellung nehmen.

Am 16. Juni 2008 wird der Haftpflichtprozess erstinstanzlich entschieden. Auch das Handelsgericht kommt zum Schluss, es gebe keinen Zusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Unfall – der Entscheid fällt wiederum auf der Basis des biomechanischen Gutachtens. Den FMRI-Bericht weist das Handelsgericht mit der Begründung zurück, man hätte schon früher röntgen können. Dafür findet es in den Akten den Hinweis auf einen Bänderriss am Fuss, welchen Bono 20 Jahre vor dem Unfall erlitten hatte. Die Richter werfen ihr vor, sie habe diese Verletzung in der Befragung verschwiegen.

Ebenso die früher gegenüber der Zürich gemachte Aussage, dass sie nach einem 16-Stunden-Tag am Computer ab und an unter Rückenverspannungen gelitten habe. «Beide Angaben wären zur Beurteilung des vorliegenden Falles wichtig gewesen», argumentiert das Gericht: «Das Verschweigen zeigt, dass die Klägerin die Ursache ihrer Beschwerden einzig im Ereignis vom 19. November 2002 sieht.» Allerdings hatte das Gericht, wie das Protokoll belegt, Bono nur gefragt, ob sie sich vor dem Unfall «grundsätzlich gesund» gefühlt habe, was sie bejahte.

Prozesskosten von rund 100'000

Bono werden die Prozesskosten von rund 100'000 Franken auferlegt. Am Urteil sind fünf Richter beteiligt, davon drei mit beruflicher Vergangenheit oder Gegenwart in der Versicherungsbranche.

Bono hat beim Kassationsgericht Beschwerde gegen dieses Urteil erhoben. Aber auch in diesem Verfahren ist der FMRI-Bericht nicht Gegenstand der Verhandlungen; die Erfolgschancen sind also gering. Zerschlagen haben sich auch die Hoffnungen, auf dem Weg einer Strafuntersuchung die vermutete Manipulation mit dem Unfallwagen zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen begründeten Anfangsverdacht für eine Ermittlung.

Die Verfahren haben das Vertrauen Bonos in die Justiz erschüttert. Sie schreibt in ihr Tagebuch: «Ich soll also am 19. November 2002 von einer Sekunde auf die andere Probleme mit dem linken Sprunggelenk bekommen haben, welches mir seit über 20 Jahren keine Beschwerden machte. Dadurch sollen, ebenfalls von einer Sekunde auf die andere, die fast unerträglichen Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen entstanden sein, welche mich für die nächsten drei Monate fast vollständig bettlägerig und lange Zeit arbeitsunfähig gemacht haben. Dass ich in jener Sekunde zufällig auch noch einen Autounfall hatte, kommt für das Gericht als Ursache für meine Beschwerden offenbar nicht in Frage.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.02.2010, 16:06 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

87 Kommentare

Willi Keller

10.12.2010, 19:29 Uhr
Melden

Gerichte machen sich zum Handlanger von privaten Unfallversicherungen. Unfallgeschädigte werden als unglaubwürdig taxiert und Akten falsch interpretiert. Sehr gut belegt und nachzulesen auf fehldiagnose.ch, eine Geschichte die der Realsatire zuzuordnen ist. Antworten


Manuela Hoffmann

09.04.2010, 16:22 Uhr
Melden

Bei einer Heckkollision wurde unsere Fahrerin verletzt. Sie stammte aus einer armen Familie und die Winterthurer-Verschrung machte stets Druck, die Behandlung beim Physio-Therapeuten endlich aufzugeben, da es ihr doch nun besser gehe. Wir unterstützten die Fahrerin, den Fall nicht zu schliessen, da es mal 1 Jahr gesundheitlich gut und dann wieder schlecht gehen kann. Wir alle 5 kündigten die Vers. Antworten


Peter Schneebeli

09.04.2010, 12:56 Uhr
Melden

Guten Tag Frau Bieri Ich kann Sie gut verstehen.Ich habe auch einen Fall bei der Zürich hängig. im Mai 2004 wurde ich in meinem Laden überfallen und habe seit da eine kaputte Hand. Fall 2: am 11.Juni 2009 wurde mein Geschäft abgefackelt und ich musste erfahren wie schlampig von der Polizei und Staatsanwaltschaft abgeklärt wurde. Mann wollte die Tat trotz Video partout mir anhängen.Gruss Peter Sch Antworten


brunhilde groer

17.06.2009, 19:45 Uhr
Melden

ich hatte am 1. Mai 2009 einen ähnlichen Unfall in Zürich, mir fuhr ein PKW hinten drauf. Ich sah das Auto aber im Rückspiegel kommen und sah auch, wie der Lenker zu spät bemerkte, dass er auf die Bremse treten muss. Die Polizei hat alles geregelt. Als Anwältin sollte man wissen, dass die Polizei solche Unfälle mit Personenschaden aufnehmen muss, sonst kommt man ins Spekulieren. Antworten


Stefano Paoli

12.06.2009, 21:18 Uhr
Melden

Eine unfassbare Realität die die ganze Macht der Versicherungen wiederspiegelt und uns sehr nachdenklich stimmen sollte. Ich hoffe Frau Bono findet trotzdem noch die Kraft alles zu verarbeiten und Ihre Zukuft zu bewältigen! Antworten


Dragan Dimitrijevic

26.05.2009, 23:49 Uhr
Melden

Hallo viel glück für die Zukunft Frau Bono. Ich bin selber in einer anderen Misslage, Leide schon seit über 4 jahren an Morbus Sudeck im linken Arm. Wurde als Simulant abgestempelt usw. Bis endlich im Universitätsspital die Ursache festgestellt hat. Zurzeit zahlt gar keine Versicherung Suva und Zürich Versicherung. Ich habe vorhin immer gearbeit!!! Kein Vertrauen zur Justiz mehr.....! Antworten


Peter Joachim

25.05.2009, 13:22 Uhr
Melden

Wie hier mit einer unbescholtenen Bürgerin umgesprungen wird, wundert mich nicht, habe ich selber doch ähnliches mit unserer Gerichtsbarkeit erlebt. "Säuhäfeli - Säuteckeli" ist halt auch heute noch die Triebfeder vieler Handlungen. Wichtig sind oft nicht die Tatsachen, sondern wer wen wie gut kennt. Tragisch ist nur, wenn man etwas ändern will, wirds sehr schwer! Antworten


Christoph Gaugler

22.05.2009, 07:39 Uhr
Melden

an all jene, die finden, Frau Bono sei selbst schuld, als Juristin hätte sie ja wissen müssen ... Sie vergessen eines: Wenn ein Mensch durch was auch immer (in diesem Fall durch eine akut stattgefundene Verletzung) seiner Instinkte und seines besten Wissens beraubt ist, dann reagiert er eben nicht mehr so, wie er könnte. - So schwer vorzustellen? Dann weiss ich nicht, was ich Ihnen wünschen soll - Antworten


Ruedi Glaser

20.05.2009, 16:46 Uhr
Melden

Aber selbstverständlich Herr Oswald, geht es auch um Geld. Um bei einem Schaden überhaupt Geld zu bekommen, zahlen wir alle entsprechend Prämien an die Versicherungen. Damit die Versicherungen aber Milliarden hohe Reingewinne ausweisen können, müssen die Versicherungen bei den Geschädigten sparen. Macht jetzt der Geschädigte "Versicherungsbetrug" oder macht die Versicherung "Geschädigtenbetrug"? Antworten


Heinz Oswald

20.05.2009, 13:52 Uhr
Melden

Frauen Kunz und Jäger: Die Schlag- und Schockwirkung wird eben völlig unterschätzt! Dann der Psychodruck einer Vertrauen erheischenden Aufforderung, während die Autos drängend hupen, und: Peinlich, als Vorderste daran "schuld" zu sein, nicht wahr? Bei Frau Bono musste in ihrem Zustand das rationale Denken reduziert sein! Wünsche nicht, dass Sie mal die Gelegenheit erhalten, es besser zu machen... Antworten


Esther Jäger

20.05.2009, 12:37 Uhr
Melden

3x eine volle Seite ! Braucht Frau Bono solche PR um wieder als Anwältin Fuss fassen zu können ? Als Anwältin HÄTTE sie ja damals wissen müssen, was nach einem solchen Unfall zu tun ist!! Und was bei den Versicherungen nach einem Unfall abläuft ist wohl bei Frau Bono nicht ein Einzelfall und bei weitem nicht der Schlimmste!! Antworten


Heinz Oswald

20.05.2009, 12:01 Uhr
Melden

An Herr Glaser: "Auch kommt der Mensch erst nach dem Gesetz..." Hier geht es weniger um Gesetz als um Geld, um viel Geld! Also geht es auch wieder um Menschen - um solche, die sich das Gesetz um des Geldes Willen zu Nutze machen... Antworten


Katharina Kunz

20.05.2009, 11:53 Uhr
Melden

Mir kamen ähnliche Gedanken, wie andern Lesern: wie konnte eine Juristin es verpassen, die Polizei zu rufen, Zeugen zu notieren, etc. Aber letztlich fällt mir etwas viel simpleres auf, das Frau Bono im Wege steht. Sie ist eine starke, selbstständige, 'gwerige' Frau, und es gibt Leute, die nicht einsehen, dass auch solche Personen manchmal Hilfe brauchen. Starke Frauen werden noch immer bestraft Antworten


Thomas Walder

20.05.2009, 11:11 Uhr
Melden

Soll man weinen oder lachen? Wir kleinen Leute mit Problemen bei Steuerfragen, Arbeitsrecht, mangelhaftem Hausbau oder Fluglärm sind einen Schritt weiter - wir hatten gar nie den Glauben an die Justiz.. Wenn aber eine Juristin so weit gelangt, muss ich mich fragen, ob unser Empfinden der Aussichtslosigkeit vielleicht nicht nur subjektiv ist... Antworten


Ruedi Glaser

20.05.2009, 10:14 Uhr
Melden

Leider sind solche willkürlichen Urteile bis in die höchsten Gerichte eine tagtägliche Selbstverständlichkeit. Auch kommt der Mensch erst nach dem Gesetz, was sich hier mit der Argumentation des verspäteten FMRI-Berichtes mehr als deutlich zeigt. Das Gericht schickt damit einen erheblichen Beweis der Geschädigten einfach ins Nirwana, weil dies formaljuristisch - nicht menschlich - korrekt ist. Antworten


Oliver Schwarzenbach

20.05.2009, 08:28 Uhr
Melden

Meine Schwester war vor 10 Jahren als Beifahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt+wurde zum Pflegefall. Alle Policen sind bei der Zürich - sie prozessiert noch immer. Auch in Deutschland gelten Zürich und Generali als Dauerärgernis. Nur mit einem neu organisierten Prozessrecht ist es möglich, die Zweckentfremdung von Prämien und den konsequenten Systemmissbrauch zu unterbinden. Antworten


Michel Wegmüller

20.05.2009, 07:16 Uhr
Melden

Jene Personen die solche Entscheide gegen jeglichen Menschenverstand treffen sollen sich doch freiwillig mal von hinten auffahren lassen. Es kann ja gemäss ihren Urteilen nicht sein das Menschen sich dadurch verletzen, es könnte ihnen also ja gar nichts passieren, oder vielleicht etwa doch? Vielleicht müssen die Opfer denen mal auch einen Denk "Anstoss" verpassen. Antworten


Heinz Oswald

20.05.2009, 01:28 Uhr
Melden

"dass sich ihr Fahrzeug, ein Chrysler Voyager, nach dem Aufprall nicht einmal verschoben habe." Wohl ein Witz? Wie sollte Frau Bono zu dieser Aussage gekommen sein? Ein Genickschlag kann ja nur durch einen Ruck mit entsprechendem Versatz ihres Fahrzeugs erfolgen. Sonst müssten ja die Pneus am Boden festgeklebt haben, dann ergäbe der Aufschlag eine nur kurze Vor- wie Rückfederung des Wagens. Antworten


Rene Kuhlmann

20.05.2009, 00:10 Uhr
Melden

Leider lassen Bilder von Unfallwagen wenig darüber aussagen wie strak ein Âuffahr Unfall war. Die Kaltverformungen findet man meistens unter den heutigen Spoilerstosstangen, diese werden aber für die Fotos von der Polizei nicht demontiert. Die Fotos sagen demnach nicht viel aus. Dass die Polizei im Unfallprotokoll auch noch Schätzungen über die Schadensgrösse abgibt, macht es nicht einfacher. Antworten


Jakob Vogt

19.05.2009, 23:20 Uhr
Melden

Ich verstehe die "Zürich" und die Gerichte gut. Gründe: Bei Streitfällen zählt die "Aussage der 1. Stunde" wesentlich mehr als alles ander später. Es wurden von Seiten des Opfers (Fachperson!) mehrere grundlegende Fehler begangen. Ja wie soll ein Gericht dann noch entscheiden können ohne die Gemeinschaft der Versicherten, bei zweifelhafter Ausgangslage, zu schädigen (sprich: höhere Prämien)? Antworten


Paul Brügger

19.05.2009, 23:01 Uhr
Melden

Mein Unfall war im Sommer 1999. Die ersten Monate waren eine dunkle Zeit. Schmerzen sind geblieben, sie seien aber nicht unfallbedingt sondern chronisch. also eine Krankheit. Nun stehen einige Versicherungen bei der Zürich zur erneuerung an. Ich werde dem Kundenberater erklären, weshalb ich nun eine andere Gesellschaft suchen werde. Ich wünsche ihnen viel Kraft und alles Gute Frau Bono. Antworten


Dani Bass

19.05.2009, 22:19 Uhr
Melden

Ich rate jedem bei einem Auffahrunfall a) die Polizei zu rufen und b) einem Anwalt anzurufen. Die Polizei versucht oft, möglichst nicht kommen oder nichts machen zu müssen. Dies bereits selbst zweimal erlebt. Das einemal waren wir bei der Auffahrt beide in Fahrt (ich hatte leicht abbremsen müssen)!!! Die Polizei liess uns allein und gab dem Auffahrer nicht einmal eine Busse!!! Antworten


Markus Alder

19.05.2009, 22:13 Uhr
Melden

Ich wurde 2002 von einem betrunkenen Autorowdy gebissen. Schlampereien bei der Verhaftung des Täters und bei der Untersuchung verhinderten, dass der Täter bestraft wurde. Schliesslich wurde der Fall von der Justiz vertuscht, ich musste sogar die Akteneinsicht durch die Opferhilfe erzwingen. Daher kann ich Frau Bonos Leid sehr gut verstehen. Ich hoffe, dass sich doch noch das Recht durchsetzt. Antworten


David Uhlmann

19.05.2009, 21:02 Uhr
Melden

Im Forum wurde mehrfach erwähnt, dass Frau Bono als Juristin anders hätte handeln sollen. Ziel des Rechtswesens ist es, eine Gleichheit zwischen den Parteien zu schaffen. Die Tatsache, dass Frau Bono Juristin ist, mag erstaunen, angesichts der Tatsache der starken Kopfschmerzen aber auch verständlich, dass man da nicht besonnen handelt. Antworten


Peter Klein

19.05.2009, 20:14 Uhr
Melden

An TOBIAS MICHAEL FREY. Auch ich und sehr viel Bekannte von mir, hatten/haben ähnliche Probleme mit der 'ZUERICH'. Und ich kann Ihnen versichern, das Opfer wird immer zum Täter gemacht, damit die Kosten auf dem Rücken der Geschädigten tief gehalten werden. Aber Ihrem Kommentar zu urteilen, arbeiten Sie vermutlich bei einer Versicherung. Vielleicht sogar bei der ZUERICH? Antworten


Tobias Michael Frey

19.05.2009, 19:56 Uhr
Melden

alle sprechen 'nur' noch vom opfer, der versicherung, den gerichten ... und die unfallverursacherin, die - resp. deren freund - sich mit allen erdenklichen mitteln/lügen von der verantwortung resp. einer prämienerhöhung zu drücken versucht? moral und soziales verantwortungsgefühl unserer gesellschaft weicht purem egoismus/profitdenken und lässt unsere gesellschaft vor die hunde gehen! Antworten


eric haberthür

19.05.2009, 19:41 Uhr
Melden

Beruflich treffe ich regelmässig Menschen die ähnliches erlebt haben. Die Geschichten sind immer sehr ähnlich und mir ist eins klar geworden: Bei Unfällen mit Beteiligung der Halswirbelsäule undbedingt frühzeitig ein FMRI. Nur so kommt man zu seinen Versicherungsleistungen die man zugute hat. Antworten


Tobias Michael Frey

19.05.2009, 19:40 Uhr
Melden

polizei: und weil manche beamte zu faul sind (verständlicherweise mühsame) rapporte zu verfassen, raten sie dann - wie selber erlebt - denn beiden parteien von einer polizeilichen protokollierung mit dem schreckgespenst einer möglichlicherweise folgenden busse ab ... gerichtsbarkeit: heilsam zu sehen, dass auch bei einer anwältin recht haben und recht gesprochen erhalten zwei paar schuhe sind! Antworten


Martin Wissler

19.05.2009, 19:31 Uhr
Melden

Bein eintreiben der Versicherungsprämien sind die Versicherungen schnell. Jedoch bei einem Schadenfall werden sie geizig und schauen, dass sie jeden Schadenfall zu ihren Gunsten abwenden können. Jedoch, wenn ein Versicherter die Prämie nicht bezahlt, wird er sofort betrieben. Da, sollten wir alle Versicherten mal etwas dagegen unternehmen auf politischer Ebene. (Gesetzesänderung) Antworten


Marc Farina

19.05.2009, 19:28 Uhr
Melden

@ sim merki: sicher, ich teile ihre Meinung betr. Qualitätsjournalismus. Jedoch frage ich mich: was wäre, wenn zu Handen der Zürich Versicherungen eine Mailpetition eingereicht würde... oder sich Versicherte bei der Zürich Versicherungen solidarisch verhielten und ihre Policen zu kündigen drohten, etc. Man kann diese Frau nicht einfach dem Unvermögen der Justiz ausgeliefert lassen! Antworten


Nora Rohner

19.05.2009, 19:07 Uhr
Melden

Eines zeigt sich: in solchen Fällen nützen Versicherungen kaum etwas, da diese mit aller Macht versuchen eine Leistung zu verneinen. Ich verstehe allerdings zweierlei nicht: erstens wieso war der FMRI-Bericht nie Gegenstand des Verfahrens; zweitens: Lackspuren am Fahzreug von Frau Bono könnten ohne weiteres mit dem "angeblichen Unfallfahrzeug" abgeglichen werden. Antworten


Tom Sägesser

19.05.2009, 18:28 Uhr
Melden

Die Schweizer wird immer mehr zum technokratischen Ungeheuer: Es beginnt mit der Juristenausbildung, wo man 4 Jahre studieren kann, ohne dass man das Wort "Gerechtigkeit" nur einmal hört, setzt sich fort bei den undemokratischen Richterwahlen, die faktisch nicht stattfinden und hört auf bei der Urteilsfällung, die oftmals dem Gerichtsschreiber überlassen wird. DIE CH BRAUCHT EINE JUSTIZREFORM Antworten


Andre Peter

19.05.2009, 18:18 Uhr
Melden

Es ist erstaunlich dass die Medien einmal einen Artikel schreiben der die Machenschaften der Zürich Versicherung aufdeckt. Auch ich bin ein HWS Opfer der Zürich Versicherung. Von der IV und 3 Versicherungen als HWS Patient anerkannt, von der Uni Zürich nachgewiesen, bringt es die Zürich fertig einen über 80 j. Gutachter zu kaufen der das Gegenteil sagt. Lächerlich, aber ein Versuch wert. Antworten


Patric Olivier

19.05.2009, 17:37 Uhr
Melden

@Isabel Wirth: Fr. Bono soll laut Bericht eine "ausgezeichnete Juristin" gewesen sein, die sogar an der Uni dozierte! Auch wenn sie direkt nach dem Unfall verwirrt war und das übliche Unfall-Prozedere missachtet hat, hätte sie doch zumindest nach der Diagnose im Spital (Schleudertrauma, starke Schmerzen etc) merken müssen, dass es um was Ernsteres geht, und die Spuren an ihrem Auto sichern sollen! Antworten


Christian D Schweizer

19.05.2009, 17:31 Uhr
Melden

@ Habermacher: Vielleicht war sie in den Faechern Ethik, Anstand und Humanitaet viel besser als gewisse Versicherungsjuristen, ihre Moechtegernmengeles und ihre korrupten Richter. Medzinisch ist die Sache schon lange klar. Es ist die Juxtiz, die frechoffen mit abstrusen pseudojuristischen Kapriolen gesetzwidrig "die Haftung beschraenkt", obwohl der Richter an das Gesetz gebunden waere: Siehe ZGB! Antworten


Roland Janz

19.05.2009, 17:17 Uhr
Melden

Dass Versicherungen lieber kassieran als zu bezahlen ist bekannt. Dass sich ein Gericht irren kann ist auch bekannt. Dass in diesem Fall eine Nähe der Richter zu den Vericherungen besteht ist offensichtlich. Was neu ist, ist die Tatsache, dasss man Beweismittel nicht zulässt, um die abenteuerliche Argumentation der Versicherung und Gerichte zu schützen. Antworten


Urs Engler

19.05.2009, 17:08 Uhr
Melden

Auch der zweite Bericht über Frau Bono ist sehr eindrücklich. Erwähnt werden Urteile des Zürcher Sozialversicherungsgerichtes und des Bundesgerichtes. Diese sind in ihrer Mehrzahl über das Internet abrufbar. Falls dies auch bei diesen Urteilen der Fall ist, wäre die Angabe der Fall-Nummern sehr nützlich. Es gibt m.E. keinen Grund, diese Angaben nicht bekannt zu machen. Antworten


Juerg Brechbuehl

19.05.2009, 16:46 Uhr
Melden

In meinem Auto ist immer ein Photoapparat. Auch bei kleinen Vorfällen mache ich sofort meine eigenen Fotos. Das muss man einüben und im Schlaf und unter Schock beherrschen. Der Polizei vertrauen ist naiv. Versicherungen verwechseln Anstand mit Wehrlosigkeit. Ich mache von sämtlichen Gesprächen mit Ärzten und Versicherungen Tonbandaufnahmen.Nur ungefähr 20% der Ärzte sind zuverlässig. Antworten


Georg Stamm

19.05.2009, 16:44 Uhr
Melden

Lieber Rolf Schütz: Auch ich habe schon mal was von Schock gehört. Ein solcher dauert aber nicht wochen- oder monatelang. Und ausserdem hat jeder Mensch Bezugspersonen, den Vater, den Freund, einen Nachbarn, Geschwister, die das für Frau Bono hätten regeln können, mindestens die Massnahmen nach dem Unfall (Fotos, Lackproben). All das wurde aber unterlassen. Für mich ist das eigenartig. Antworten


Rainer Bussmann

19.05.2009, 16:22 Uhr
Melden

Der Fall bringt keine neuen Erkenntnisse. Die Versicherungen kassieren fleissig Prämien und wenn sie zahlen sollten, kneifen sie. Dass es sich dabei (einmal mehr!) um die Zürich-Versicherung handelt, erstaunt nicht wirklich. Antworten


Anthony Stroppel

19.05.2009, 15:50 Uhr
Melden

Wegen dem Beamtenschimmeln muss man bei jedem Unfall die Polizei benachrichtigen. Dann ist man hinter auch nicht der Blöde. Es scheint das jede Nachsichtigkeit heute auch prompt ausgenutzt wird. Antworten


Ernst Gürber

19.05.2009, 15:29 Uhr
Melden

Auch ich gehöre zu den opfern, die von hinten gerammt wurden laut mri, ist ein Halswirbel 2mm von einem nerv entfernt, der mich querschnittlähmen könnte (1. Befund), Nach 2 Jahren werde ich in die Hirslandenklinik gebeten. 2. Befund, das sind Alterserscheinungen, untersucht wurde ich gar nicht, nur am Ellenbogen beidseits, und an den Kniegelenken wurde "das Hämmerlein" eingesetzt. Sagt alles oder! Antworten


Martin Meier

19.05.2009, 14:39 Uhr
Melden

Wer die Verschwörungs-Geschichte glaubt, wird selig. Antworten


Rolf Schütz

19.05.2009, 14:39 Uhr
Melden

"Georg Stamm: schon mal davon gehört, dass man einen Schock erleiden kann und es dann völlig egal ist, ob man Anwalt, Bauer oder Banker ist? Ich finde es vielmehr bedenklich, dass Beweismittel nicht zugelassen werden und man den Amtsschimmel im Galopp reitet! Ich hoffe, dass Frau Bono doch noch zu Ihrem Recht kommt und der gesunde Menschenverstand über Paragraphen siegt. Antworten


Hans Indermaur

19.05.2009, 14:26 Uhr
Melden

Am besten wissen es die welche "Recht" sprechen, hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, die wirklichen Straftäter werden verschont oder mit lapidaren Strafen belegt, ich habe das erfahren und meine Konsequenzen gezogen. Antworten


Emmeli Sohlentaler

19.05.2009, 14:15 Uhr
Melden

@Bruno Bänninger: Ganz Ihrer Meinung! Heutzutage genügen vollständige Beweismittel, Zeugen etc. nicht Voraussetzung "Ohrenmarke" passt. Fliz. Antworten


Stefan Schmid

19.05.2009, 14:02 Uhr
Melden

Der Tagi hat jetzt A gesagt und diese Tragödie veröffentlicht. Ich hoffe, die Redaktion hat jetzt den Mut und die Ausdauer, auch B zu sagen und den Druck auf die Zürich aufrecht zu erhalten, damit diese Frau endlich zu ihrem Recht kommt. Antworten


Georg Stamm

19.05.2009, 13:58 Uhr
Melden

Frau Bono hat leider schwere Fehler gemacht, was für eine Juristin sehr erstaunlich ist: Keine Polizei am Unfallort, keine Zeugen notiert, den Unfallwagen verkauft, keine Fotos vom eingedrückten Heck gemacht oder Farbproben nachträglich durch die Polizei nehmen lassen. Jetzt muss sie die Folgen davon leider auslöffeln. Ich wünsche auf alle Fälle weiter gute Besserung. Antworten


Rolf Firz

19.05.2009, 13:54 Uhr
Melden

Hat den die Frau Bono nicht den Unfallschaden mit der Schadenhöhe durch einen Experten der Versicherung schätzen lassen? Hat sie auf die Kostengutsprache verzichtet und das Unfallauto verkauft? Wenn so, dann hat sie ein schlechtes Geschäft gemacht. Wenn nicht, dann existieren Fotos die der Schadenexperte gemacht hat. Antworten


Isabel Wirth

19.05.2009, 13:09 Uhr
Melden

@Patric Olivier: Natürlich hat Frau Bono zuhause nach dem Unfall Fotos vom Auto gemacht … hallo?!? Sie musste ihre Fahrt am Zürichhorn abbrechen und später notfallmässig ins Spital Männedorf, und wie soll da jemand, unter starken Schmerzmitteln gesetzt vernünftig denken können und «Fotos machen»? Brigitta Ulrich: Also das mit dem Multitasking ist wissenschaftlich inzwischen vielfach widerlegt… Antworten


Christian Schenk

19.05.2009, 13:03 Uhr
Melden

Im Osten ist solche Justiz normal, aber jeder dort weiss das auch und stellt sich darauf ein. In der Schweiz ist das offenbar auch normal, aber hier hat jeder das Gefühl wir haben eine gerechte Justiz. Was von beidem ist nun schlimmer?? Also, was lernt man?: 1.Zumindet bei Unfällen immer Polizei herrufen, und sei es nur zur Protokollierung.2.Versicherungen möglichst meiden, man kriegt eh nix. Antworten


Meik Freilich

19.05.2009, 12:55 Uhr
Melden

Ich muss mich einem Kommentar weiter unten anschliessen: Was ist mit dem Auto der Frau Bono? Es wird doch noch irgendwelche Fotos geben? Die würden dann 99% zeigen, mit welcher Wucht das andere Auto kam. Plus man könnte anhand der Farbspuren erkennen, ob das auffahrende Auto wirklich das Auto des Partners war... Sonst finde ich diesen Tagi Beitrag sehr interessant und schockierend. Antworten


Hanspeter Elmer

19.05.2009, 12:39 Uhr
Melden

Man muss sich über das Verhalten der "Zürich" nicht wundern. Heute hat ja jeder das Gefühl, dass er schon bei einem Delta-V von 5 km/h vollinvalid ist und die Haftpflichtversicherung schröpfen kann. Spätestens wenn er was von Haushaltschaden gehört hat, ist die Sache gelaufen und das "Opfer" hat kein Interesse mehr an einer Genesung. Unter diesem Misstrauen leiden dann auch die wirklichen Opfer. Antworten


Rolf Stalder

19.05.2009, 12:37 Uhr
Melden

Anlässlich eines Unfalls wurde ich vom Versicherer meines Unfallgegners (Zürich) aufgeboten, zwecks Schadenbegutachtung an meinem Auto. Der zuständige Herr legte mir dann ein Formular zur Unterschrift vor - ich las es und sah, dass es quasi einem Schuldeinverständnis meinerseits gleichkam, denn ich hätte die falschen Darstellungen meines Unfallgegners bestätigt! Ich unterschrieb nicht.Zürich?Nein! Antworten


Stefan Werner

19.05.2009, 12:28 Uhr
Melden

Die erfahrene Juristin unterlässt nicht nur jede Beweissicherung nach dem Unfall, sie verkauft auch noch den letzten Beweis der ihr verblieben ist, nämlich ihr eigenes Auto, "nach Osteuropa". Und lang nach dem Unfall fällt ihr dann noch ein, dass die Unfallgegnerin nach Alkohol gerochen hat. Wie soll das Gericht jetzt Ihrer entscheiden? "Die Versicherungen", das sind die Prämien von uns anderen... Antworten


Peter Müller

19.05.2009, 12:25 Uhr
Melden

Gericht hat überhaupt nichts mit Recht zu tun. Gerichtet wurden schon immer die Schwachen! Dieser Zustand wird sich nie ändern.Dass es einer Anwältin nicht gelingt, ihr offensichtliches Recht zu erhalten, zeigt traurigerweis wie krass die Gerichte in der Schweiz fehlentscheiden! Nach dem Richten wird der gerichtet gerupft! Merke: Geld regiert die Welt und nur ein Dödel glaubt an Recht! Antworten


Dante A. Eggenberger

19.05.2009, 12:24 Uhr
Melden

Finde solche Partei ergreifende Recherchen grundsaetzlich problematisch. Gab es keine Zeugen? Wieso hat Frau B. kein Foto vom Unfallauto gemacht? Sie gibt zu Protokoll, ihr Auto habe sich nicht verschoben, spaeter bestreitet sie dies. Anwaltspruefung trotz dieser Beeintraechtigung? Alleinerziehend, finanz. Probleme. Das weckt Fragen. - Die Wahrheit wissen nur Frau B. und die Unfallverursacherin. Antworten


Boris Nork

19.05.2009, 12:21 Uhr
Melden

Das ist sicher ein trauriger Fall. Aber einige Mitbürger könnten noch viel haarsträubendere Zeugnisse über unsere Justiz ablegen, aber die sind für die Medien offensichtlich uninteressant - weil die Opfer nicht selber Juristen sind. Eine groteske Ironie. Antworten


Hans Lippuner

19.05.2009, 12:17 Uhr
Melden

Die verluderten klassischen drei Säulen des Staates können nur durch die vierte im Zaum gehalten werden. Dies wären dann die unabhängigen, aufmerksamen Medien. Gute Nacht. Antworten


Lorenz Amstutz

19.05.2009, 12:06 Uhr
Melden

Leider reicht es bei einem Unfall nicht die Polizei zu rufen. Denn wenn man nicht selber an Ort und Stelle Skizzen und Fotos erstellt gibt es ein böses Erwachen. Selber erlebt. Die Polizei erstellt in meinem Fall einen Bericht. 6 Wochen später. Dieser zeigte dann - mangels Erinnerungsvermögen des Beamten - ein völlig falsches Unfallbild. Resultat. 2 Jahre Prozessieren bis es wieder richtig kam. Antworten


Ursula Heutschi-Lörtscher

19.05.2009, 12:00 Uhr
Melden

Guten Tag, Leider ist dies kein Einzelfall. Bei mir wurde sogar von der IV-Rente Geld abgezogen zum Schulden bezahlten. Nach Telefonaten und eingeschriebenen Briefen geschah nichts sofort, ich konnte nichts tun, bis nach 2-3 mal Abzug es eingestellt wurde. Ich bekam jedoch nie eine Antwort des warum und wieso. So gibt es noch vieles. Man rennt gegen eine Wand. Gruss U. H.-L. aus Y. Antworten


George Kuenzli

19.05.2009, 11:52 Uhr
Melden

Ich musste selber in drei Faellen erleben, wie die Schweizer Gerichte heute willkuerlich urteilen. Schuld daran ist nach meiner Erfahrung, dass die heutigen Juristen eine Rechtsauffassung vertreten, die in keiner Weise mehr etwas mit Objektivitaet und Rechtsempfinden zu tun hat. - Mit Recht hat dies nichts mehr zu tun, aber alles mit Willkuer. Antworten


Bruno Bänninger

19.05.2009, 11:49 Uhr
Melden

Dass eine Juristin die rudimentären Daten (Personalien, Pol.Nr., Autotyp nach Fzg.Ausweis und Foto mit Handy, Zeugenadr. etc.) nach einem Verkehrsunfall nicht aufnimmt, und auf dem offiziellen Unfallprotokoll, beidseitig unterzeichnet, besteht, erstaunt den Laien. Diese Versäumnisse rächen sich jetzt grausam. Im Zweifel für die Angeklagte meine Herren Richter! Antworten


Matthias Vogelsanger

19.05.2009, 11:40 Uhr
Melden

Die schludrige Arbeit und das blasierte Verhalten der Gerichte dürfte viele nicht überraschen, die schon mit ihnen zu tun hatten. Ebenso das Taktieren der Versicherung. Antworten


Tom Habermacher

19.05.2009, 11:33 Uhr
Melden

Ich frage mich, wie Frau Bono es geschafft hat, nebst all diesen zermürbenden Beschwerden und Konzentrationsschwierigkeiten noch die Anwaltsprüfung abzulegen - Chapeau! Für alles weitere kann auf Art. 8 ZGB verwiesen werden. Antworten


Felix Meier

19.05.2009, 11:32 Uhr
Melden

@Patric Oivier: Das Auto von Frau Bono wird im ersten Teil des Tagi-Berichtes erwähnt, wenn auch auffällig kurz und wohl nur, um sich nicht des Vorwurfes auszusetzen, etwas unterschlagen zu haben. Frau Grob hat ihr Auto offenbar kurz nach dem Unfall an einen Händler verkauft, der es dann nach Osteuropa verbrachte. - Die Frage ist: Warum? Undbedarftheit oder Berechnung? Antworten


Peter Waldner

19.05.2009, 11:05 Uhr
Melden

(Zitat:) "...lässt das neue Beweismittel nicht zu. Es sei zu spät; man habe es der Gegenpartei nicht mehr zustellen können." Dieser Satz alleine belegt, dass unsere Justiz Recht und Gerechtigkeit dem administrativen Verfahren unterordnet. Sie verfehlt damit ihre Existenzberechtigung, wird unmenschlich und ohne Verstand. Ein Computer könnte sie ersetzen. Antworten


Boris Nork

19.05.2009, 11:00 Uhr
Melden

@Brigitta Ulrich: Es war auch jahrhundertelang "bekannt", dass Frauen intellektuell nicht mit Männern mithalten können. Wer in solchen Klischees verharrt, bewegt sich geistig auf dem Niveau von Boulevardmagazinen. Antworten


Sim Merki

19.05.2009, 10:56 Uhr
Melden

Das ist Qualitätsjournalismus und einer Zeitung würdig. Nur so funktioniert die Demokratie: Freie - unabhängige - Presse. Frau Bono hat keine Chance. Hier sieht man aber einmal mehr, wie wichtig die richtigen Netzwerke in der Schweiz sind. Antworten


David Uhlmann

19.05.2009, 10:53 Uhr
Melden

Die Polizei zu rufen reicht nicht. Es muss eine Anzeige erstellt werden. Hatte vor 3 Wochen einen Fall, in dem die Polizei den Schaden nicht richtig beurteilt hatte. Zum Glück habe ich das vor der Unterschrift noch gemerkt und protestiert. Auf eine Anzeige haben wir ebenfalls verzichtet, leider. Aber zum Glück merken wir im Moment nichts von einem Schleudertrauma. Antworten


schnell andreas

19.05.2009, 10:36 Uhr
Melden

gut das eine ra/in sich auf grund eigener erfahrungen zu solch einem fall äussert. für "normalsterbliche" die in die mühlen des gesetzgebers geraten sind ist schon längst klar -recht bekommen hat nichts mit gerechtigkeit zu tun-. viele menschen mit entsprechenden erfahrungen könnten seitenweise kommentare füllen. aber wer über die notwendigen mittel verfügt bekommt sogar eine staatsentschädigung. Antworten


Patric Olivier

19.05.2009, 10:34 Uhr
Melden

Als Juristin wird Frau Bono doch sicher zuhause nach ihrem Unfall zumindest Photos von ihrem beschädigten Fahrzeug gemacht haben. Darauf müsste doch das Ausmass der Schäde und damit die Wucht des Aufpralls abzuleiten sein. Warum wird im Tagi-Bericht der Zustand des "Opferautos" an keiner Stelle erwähnt? Antworten


Jörg Willi

19.05.2009, 10:31 Uhr
Melden

Im Hinblick auf die Tatsache, dass heute vielfach der Täter zum Opfer und das Opfer zum Täter wird, erstaunt mich das Urteil und das "hochnäsige überhebliche Gehabe" der Justiz nicht. Die Urteile, die gefällt werden haben sehr oft weder etwas mit Recht noch mit Vernunft zu tun sondern wohl eher mit Filz und Moneten. Frau Boni muss einem leid tun! Antworten


albert ulrich

19.05.2009, 10:31 Uhr
Melden

Wenn die Versicherungssumme im Schadensfalle hoch ist, setzt die Zürich ihre Juristen ein, um ihrer Pflicht zu enkommen. Ein gut eingespieltes Netzwerk bis in die Gerichte steht zur Verfügung. Wichtig ist, das Risiko zu mindern durch Nutzung diverser Versicherungen. Das Klumpenrisiko vermeiden und auf die Dienste der Zürich Versicherung verzichten. Das 100-jährige VVG wird noch immer missbraucht! Antworten


Gabriela Müller

19.05.2009, 10:29 Uhr
Melden

Es ist gut, wenn solche Artikel in der Zeitung erscheinen. Es ist dringend nötig, dass sich Richter nicht nur über eine Parteizugehörigkeit und ein Anwaltspatent auszuweisen haben, sondern auch über geleistete Persönlichkeitsentwicklung, Charaktereigenschaften, innere Unabhängigkeit., eine gute Intuition, Herzenssbildung und Durchsetzungsvermögen. Eine Volksinitiative wäre sinnvoll Antworten


Ronnie König

19.05.2009, 10:24 Uhr
Melden

Die Versicherungen scheinen mir nach diesem Artikel mafiös! Und zu so etwas wird man noch gezwungen. Reine Abzockerei. Und natürlich keine Befangenheit beim Gericht. Was sind denn das für Juristen. Kann man einem Juristen noch trauen? Eine andere Art von Spitzbube? Es sieht so aus. Zwar nicht Alltag, aber auch nicht einfach ein krasser Einzelfall! Antworten


Thomas Eberli

19.05.2009, 10:15 Uhr
Melden

Diese Praxis verwundert mich nicht. Das Rechtssystem der Schweiz gleicht dem einer Bananenrepublik. Ich hatte selbst mal Einblick in die dilettantische Arbeitsweise der Bundesanwaltschaft. Seitdem ist mein Vertrauen in das schweizerische Rechtssystem für immer gebrochen. Schade, aber wenigstens wurden mir die Augen geöffnet. Antworten


Marc Farina

19.05.2009, 10:13 Uhr
Melden

Ich bin erschüttert über diese Ungerechtigkeiten. Jedes auch nur annähernd aufschlussreiche Detail, wie der FMRI Bericht, erörtern, dass das Gericht keine wohlwollende Entscheide fällen möchte. Soll da ein Exempel statuiert werden? Aber wem nützt das? Oder ist hier ein Fall von Bestechung im Gange? Man sollte die Unfallverursachende Partei genauer untersuchen und neue Richterinnen verpflichten. Antworten


Brigitta Ulrich

19.05.2009, 09:59 Uhr
Melden

Männer können sich nicht vorstellen,dass das weibliche Geschlecht gut organisiert mit Haus,Kinder und Job, einen Tagesablauf problemlos meistert.Dabei ist bekannt,eine Frau hat multifunktionelle Handlungen bei denen das männliche Geschlecht ansteht.Schade finde ich,dass die Zürich hier in Gefahr läuft,in einen der von Deutschland schon bekannt betriebenen Versicherungsbetruge verwickelt zu sein Antworten


Sabrina Chicharro

19.05.2009, 09:55 Uhr
Melden

Liebe Frau Bono Ich kann nachempfinden wie Sie sich fühlen. Ich bin eines der Raserunfall-Opfer die wir immer häufiger im TV sehen. Die Gutachten haben einen Delta V-Wert von 55 ergeben und eine Geschwindigkeit von über 115 km/h beim Aufprall. Auch ich habe unter anderem Schmerzen im Nacken-Schulterbereich bis zum Arm. Und ich muss mir anhören, dass das MODERN ist, von der Arbeit am Computer! Antworten


Jean-Pierre Egger

19.05.2009, 09:52 Uhr
Melden

Dieser Fall zeigt mal wieder man muss bei einem Unfall unbedingt die Polizei rufen und darf mit dem Unfallverursacher kein falsches Mitleid haben am schluss kommt alles auf einen zurück. Antworten


peter ess

19.05.2009, 09:51 Uhr
Melden

Irrtuemlicherweise wird oft geglaubt, dass nach Schicksalsschlaege alles wieder ins Lot kommt .... Antworten


Peter Rossi

19.05.2009, 09:40 Uhr
Melden

Wir kennen dieses Verhalten der Versicherungen zu genüge. Sobald HWS im Spiel ist wird alles von den Versicherungen unternommen um ja kein Präjudiz für identische Fälle zu schaffen. Im Fall von Frau Bono ist noch ein Interessenkonflikt von Insidern vorhanden um ja die Unfallverursacherin zu decken. In welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich? Hoffentlich bleibt hier der Tagi am Ball. Antworten


Christine Gisler

19.05.2009, 09:26 Uhr
Melden

Ich finde es super, dass der Tagi so einen Fall aufgreift. Die Torturen, die Frau Bono durchgemacht hat sind ja extrem schlimm. Die Gerichtsentscheide nicht nachvollziehbar. Hoffentlich wird sich für Frau Bono noch irgendeine Lösung ergeben. Antworten


Alf Eigenmann

19.05.2009, 09:26 Uhr
Melden

Als "erfolgreiche Juristin" hat Caroline Bono in ihrer Ausbildung und später im Beruf eines nicht mitbekommen: im Gericht werden Urteile gefällt. Das mit der Gerechtigkeit überlassen wir den Spielfilmen. Als Anwältin ist sie Teil dieses Systemes. Ich kann ihr nur raten, alles vergessen, nach vorne schauen und aus dem Rest des Lebens noch etwas machen was die Lebensfreude zurückbringt. Antworten


Michel Wenzin

19.05.2009, 08:47 Uhr
Melden

Nun, dies ist nichts Neues, Recht haben und Recht bekommen ist in der Schweiz so eine verfilzte Sache, dazu kommt die Machtstellung von Versicherungen dazu. Es gibt da nur eines, kämpfen und dies alles anprangern, sich nichts gefallen lassen, auch wenn die Reputation etc. flöten geht. Oder man hat viel Geld, damit man sich in der Schweiz das Recht kaufen kann. Normalbürger hat da keine Chance. Antworten


Petra Kaiser

19.05.2009, 08:40 Uhr
Melden

und wo gibts jetzt irgend einen Menschen, der bei so was helfend zur Seite steht? Antworten



Leben

Populär auf Facebook Privatsphäre