Der Staat legitimiert ein gewisses Mass an Gewalt gegen Frauen
Von Bettina Weber. Aktualisiert am 07.06.2011 27 Kommentare
Claudia Dubacher
Claudia Dubacher ist Leiterin der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, die den Bericht «Häusliche Gewalt und Migrantinnen» herausgegeben hat.
Migrantinnen benachteiligt
Studie zu häuslicher Gewalt
Migrantinnen sind häufiger häuslicher Gewalt ausgesetzt als Schweizerinnen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Migrantinnen werden als «Anhängsel» ihres Mannes betrachtet, ihr Aufenthaltsrecht ist in den ersten drei Jahren an die Ehe gekoppelt. Will sich eine von häuslicher Gewalt betroffene Frau trennen, droht ihr die Ausweisung. Das Gesetz erlaubt in solchen Fällen zwar Ausnahmen, allerdings zeigt der Bericht, dass den Frauen oft nicht geglaubt wird oder die Gerichte sich auf den Standpunkt stellen, die erlittene Gewalt sei «nicht intensiv» genug. (bwe)
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2010 gab es schweizweit rund 16'000 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, 26 Personen starben. Handelte es sich dabei ausschliesslich um Frauen?
Die Statistik weist das nicht aus. Was man aber weiss: 2009 starben 22 Frauen, Schweizerinnen und Migrantinnen, an den Folgen von häuslicher Gewalt.
Für Migrantinnen ist die Situation besonders schwierig, weil ihr Aufenthaltsrecht an die Ehe gekoppelt ist. Daraus entsteht die groteske Situation, dass die Frau das Land verlassen muss, wenn sie sich von ihrem gewalttätigen Mann trennt.
Das Gesetz ist zwar geschlechtsneutral formuliert, das heisst, für einen Mann, der im Rahmen eines Familiennachzugs oder einer Heirat in die Schweiz kommt, würde dasselbe gelten. Weil das aber vor allem auf Frauen zutrifft, ist das ihr Hauptproblem: Sie haben kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Im Ausländergesetz ist festgeschrieben, dass ihre Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren an das Bestehen der Ehe gekoppelt ist. Mit anderen Worten: Wenn sie sich in den ersten drei Jahren trennt, verliert sie ihr Aufenthaltsrecht und muss ausreisen.
Die Frau steht also vor der Entscheidung, sich entweder weiterhin verprügeln zu lassen – oder dann ausreisen zu müssen?
Genau. Wenn sie sich für eine Trennung entscheidet, hat sie keine Garantie, dass ihre Aufenthaltsbewilligung verlängert wird. Das Gesetz sieht zwar löblicherweise Ausnahmen vor, wie eben dann, wenn häusliche Gewalt vorliegt. Bloss haben wir beim Recherchieren für unseren Bericht feststellen müssen, dass das in der Realität oft nicht greift, sondern es gerade umgekehrt läuft. Die Frau hat unter Umständen nicht einmal dann die Garantie, bleiben zu dürfen, wenn ein Arztzeugnis die erlittene Gewalt klar dokumentiert oder wenn sie Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht hat und ein entsprechender Bericht vorliegt.
Liegt es nicht auch daran, dass die Frauen selten zur Polizei gehen?
Das auch, ja. In der Verordnung zum Ausländergesetz ist festgehalten, welche Beweise oder Nachweise die Frauen bringen müssen, damit die Behörden die häusliche Gewalt glauben. Oft wissen die Frauen aber gar nicht, dass sie die offiziellen Stellen einschalten sollten, oder sie haben Angst vor den Konsequenzen – dass sie mit noch mehr Gewalt von ihrem Mann rechnen müssen. Oder vielleicht wissen sie, dass die Trennung ein Risiko ist, weil sie sich in Gefahr bringen, die Schweiz verlassen zu müssen. Deshalb wenden sie sich nicht nach aussen. Oder sie ziehen den Strafantrag wieder zurück, was ihnen dann ebenfalls negativ ausgelegt wird.
Wobei ja offenbar auch ein Zeugnis nicht viel hilft, solange es Gerichte gibt, die mitunter argumentieren, «die nötige Intensität von Gewalt sei nicht gegeben». Eine Frau muss also mit Ohrfeigen leben, weil erst herausgeschlagene Zähne genug «intensiv» sind – oder wie ist das zu verstehen?
In den Beispielen im Bericht hat es Zitate von Gerichtsentscheiden oder von Entscheiden von Migrationsbehörden, die sich anmassen, zu definieren, wann gewisse Übergriffe «intensiv» genug sind und wann nicht. Damit legitimiert der Staat ein gewisses Mass an Gewalt. Oder anders gesagt: Er bürdet den Frauen auf, ein gewisses Mass an Gewalt zu erdulden. Der Punkt mit der Intensität ist in einem Bundesgerichtsurteil festgehalten worden, und da heisst es, dass die Gewalt so intensiv sein muss, dass vom Opfer nicht erwartet werden kann, die Ehe weiterzuführen. Psychische Gewalt beispielsweise lässt sich aber viel schwerer beweisen als blaue Flecken oder ein gebrochener Arm. Es ist fragwürdig, wenn eine Behörde definiert, was nun «intensiv» ist und was nicht.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen schrieb in einem Urteil vom Oktober 2010: «Die Einschränkung derBewegungsfreiheit und die Verpflichtung zur Haushaltsführung» seien kein Ausdruck von ehelicher Gewalt. Das ist befremdend.
Absolut. Häusliche Gewalt besteht nicht nur darin, dass die Frauen geschlagen werden, sie geht viel weiter. Es gibt psychische, soziale, strukturelle, ökonomische Gewalt – das sind alles Aspekte von Mitteln, die ein Mann hat, um seine Frau zu unterdrücken. Es ist bekannt, dass gerade Migrantinnen oft unterdrückt werden, indem ihr Mann sie isoliert, sie einschliesst, ihnen den Kontakt mit anderen Migrantinnen oder Einheimischen verwehrt. Wenn das keine Gewalt sein soll, dann weiss ich auch nicht.
Wenn das Einsperren von Frauen gutgeheissen wird, muss man sich über die Entstehung von Parallelgesellschaften nicht wundern.
Natürlich nicht. Man schützt damit die Praktiken, die einer erfolgreichen Integration entgegenwirken.
In der Einleitung schreiben Sie,dass Migrantinnen zwarüberdeutlich häufig von häuslicher Gewalt betroffen sind, dass aber Schweizerinnen und Schweizer unter einer ähnlich hohen Belastung ebenso mit Gewalt reagierenwürden. Wieso diese verklemmte Relativierung?
Ich will mich nicht herausreden, aber wir gaben da nur eine der Lehrmeinungen zum Thema wieder. Im Bericht und in Studien wird von «Risikofaktoren» gesprochen, und die tragen – nebst den kulturell übermittelten Werten, die auch eine Rolle spielen und die man nicht vergessen darf – ihren Teil dazu bei: Enge, prekäre Wohnverhältnisse und Arbeitslosigkeit verstärken oder vergrössern das Risiko von häuslicher Gewalt.
Liegt es nicht auch an der Furcht, politisch unkorrekt zu sein? Das Thema Zwangsheirat wurde genau deswegen ebenfalls lange ignoriert – geschadet hat es vor allem den betroffenen Frauen.
Ich gebe Ihnen ein Stück weit recht. Das Thema wurde lange tabuisiert und unter den Teppich gekehrt. Auch heute windet man sich ein bisschen, die Dinge beim Namen zu nennen, aus der berechtigten Angst, dass es dann von der ausländerfeindlichen Seite aufgegriffen und komplett anders ausgelegt wird. Dass schnell versucht wird, das Ganze kulturalistisch zu erklären und es dann heisst: Balkan gleich Gewalt. Es wird nicht mehr differenziert, das macht unsere Arbeit zur Gratwanderung, gerade weil das Thema so polarisiert. Und auch wenn wir uns im Bericht auf Migrantinnen konzentriert haben, ist es uns wichtig festzuhalten, dass das Phänomen häusliche Gewalt unabhängig von der Herkunft weit verbreitet ist – man schätzt, dass 10 bis 20 Prozent aller Frauen einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt erleben. Es ist also kein Ausländerproblem. Das darf man nicht vergessen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.06.2011, 20:58 Uhr
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27 Kommentare
Und was ist mit all den Männern, die von ihren Frauen unterdrückt, geschlagen und von der Polizei aus der eigenen Wohnung ausgeschafft werden, weil die Frau grad einen schlechten Tag hatte und der Polizei sagt: Schaut mein blaues Auge an, mein Mann schlägt mich! In diesem Bereich habe ich den Eindruck, dass die Frauen gar nicht mal so schlechte Chancen haben, wenn sie einen Mann nicht mehr wollen. Antworten
Natürlich ist die CH Gesetzgebung daran schuld, wenn es in der Herkunftskultur und -religion der Migrantinnen zur männlichen Kultur und Pflicht gehört, ihre Ehefrauen zu verklopfen. Hat man den "religiösen" Hintergrund wegen politischer Korrektheit nicht genannt? Antworten
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