Der geschröpfte Mann
Von Dario Venutti. Aktualisiert am 31.08.2010 107 Kommentare
Lesen Sie auch
Artikel zum Thema
Stichworte
Sind die Kinder zu Besuch, merkt Thomas Müller erst richtig, dass sich sein Leben in ein endloses Siechtum verwandelt hat. Jedes zweite Wochenende verbringt er mit den beiden Töchtern (12 und 7) und dem Sohn (10). Doch die Zeit reicht nicht aus, um zu erfahren, was sie wirklich beschäftigt.
Der 40-Jährige, dessen Name hier geändert ist, kann auch nicht das machen, was geschiedene Väter üblicherweise tun: den Kindern etwas Besonderes bieten. Etwa einen Ausflug ins Verkehrshaus Luzern. Das günstige Angebot von 80 Franken (inklusive Bahnticket), das er kürzlich in einer Zeitschrift sah, war zu teuer. In der Badi muss er rechnen, ob er es sich leisten kann, den Kindern Glaces zu kaufen. Wenn sie am Sonntagabend zur Mutter zurückkehren, «ist das jedes Mal wie sterben», sagt er.
Ihm bleiben 300 Franken
Thomas Müller verdient als Lehrer netto 5300 Franken (alle Zahlen gerundet). Aber Müller ist arm dran: Der Scheidungsvertrag verpflichtet ihn zu Unterhaltszahlungen von 4000 Franken an die Ex-Frau, die während der Ehe nicht erwerbstätig war, und die Kinder. Weil man mit 1300 Franken im Monat nicht leben kann, hat er seit der Scheidung vor drei Jahren Schulden in der Höhe von 40 000 Franken angehäuft. Kürzlich haben ihm die Behörden 1000 Franken von seinem Lohn gepfändet, damit er so die Schulden tilgt. So bleiben ihm 300 Franken: für Wohnen, Essen, Kleidung, Berufsauslagen – und die Wochenenden mit den Kindern.
Der Fall ist grotesk, und doch sind bisher alle Versuche gescheitert, etwas zu ändern, auch vor Gericht.
Brutto statt netto
Müllers Siechtum begann am Tag, an dem er den Scheidungsvertrag unterschrieb. Seine Frau wollte nicht mehr mit ihm leben. Nachdem die Ehetherapie bei wechselnden Fachpersonen nichts gebracht hatte, willigte er ein, «die Kapitulationserklärung» zu unterschreiben, wie er sagt. Er tat es gegen den Rat seines damaligen Anwalts. Müller war wie ein Nichtschwimmer, der in den See springt und erst dann erkennt, dass er ertrinkt.
Ein Detail im Scheidungsvertrag – die Verwechslung von brutto und netto – hat ihn in den Ruin getrieben: Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht in der Höhe von 4000 Franken ging man von einem Nettolohn von 6300 Franken aus. Tatsächlich ist dies jedoch Müllers Bruttolohn. Für Wohnen, Essen, Versicherungen und Berufsauslagen stünden ihm eigentlich 2300 Franken zu.
Warum unterschrieben?
Der Vertrag zwingt ihn, seine Unterhaltspflichten zu vernachlässigen. Der Anwalt seiner Ex-Frau reichte deswegen bald einmal eine Strafanzeige ein, die zur Lohnpfändung führte.
Warum hat Müller den Scheidungsvertrag überhaupt unterschrieben? Im Gespräch wirkt er vernünftig und doch nicht ganz wach. Müller selber erklärt seine Zustimmung mit der damaligen Situation: Er war wegen der ständigen Ehestreitigkeiten am Ende seiner Kräfte und bezog während anderthalb Jahren IV-Taggelder. Die Diagnose: Burn-out. «Ich wollte nur noch, dass es vorbei ist. Und ich hatte Angst, die Kinder nicht mehr zu sehen.»
In Stein gemeisselt
Eigentlich hätte der Richter, der den Scheidungsvertrag genehmigte, einschreiten müssen. Sind Vereinbarungen nämlich «offensichtlich unangemessen», müssen sie überarbeitet werden. So zumindest steht es im für die Rechtslehre massgebenden Kommentar von Ingeborg Schwenzer, einer Spezialistin im Scheidungsrecht.
In der Praxis jedoch prüfen Gerichte Scheidungsverträge oberflächlich, wie die neue Anwältin von Thomas Müller sagt. Vor allem dann, wenn die Eheleute ihre Zustimmung gegeben haben. Der zuständige Richter wollte sich gegenüber dem «Tages-Anzeiger» nicht äussern, mit der Begründung, er sei an das Amtsgeheimnis gebunden.
Faktisch in Stein gemeisselt
Dass Scheidungsverträge faktisch in Stein gemeisselt sind, bekommt Müller schmerzhaft zu spüren. Eine Klage mit der Begründung, er sei damals ausgebrannt und daher vermindert zurechnungsfähig gewesen, schätzt seine Anwältin als aussichtslos ein.
Statt den offensichtlichen Fehler direkt einzuklagen, wählte Müller einen Umweg: In seiner Verzweiflung wollte er die Unterhaltspflicht an seine Ex-Frau aus dem Vertrag streichen lassen. Genau die 1000 Franken, die monatlich an sie gehen, fehlen ihm nämlich zum Existenzminimum. Doch dieser Weg führte lediglich in eine Sackgasse: Er blitzte vor Gericht ab, weil ohne dieses Geld die Ex-Frau nicht leben könnte.
Depressive Mutter
Was Müller bleibt, ist die Hoffnung auf das Sorgerecht über die Kinder. Er würde sein Pensum reduzieren, wäre aber von den Alimenten befreit. Und er könnte sich die Betreuung der Kinder mit seiner neuen Frau teilen, einer Kindergärtnerin, die er vor rund einem Jahr geheiratet hat.
Der Entscheid über das Sorgerecht liegt jetzt beim kantonalen Obergericht. Bis zum Urteil sind weitere Klagen gegen die Scheidungskonvention sinnlos, denn die Frage des Sorgerechts ist mit derjenigen der Unterhaltspflicht gekoppelt. Und so lange muss Müller zahlen wie bisher.
Kinder leben in einem Heim
Der Bezirksrichter, der schon den Scheidungsvertrag genehmigt hatte, stand auf der Seite der Mutter. In einer superprovisorischen Verfügung bestätigte er ihr das Sorgerecht, obwohl sie wegen Depressionen und Drohungen, sich mit den Kindern in einen Fluss zu stürzen, Monate in einer Klinik verbringen musste. Die Kinder lebten mehr als ein Jahr lang in einem Heim.
Der Bezirksrichter stützte sich bei seinem Entscheid auf den Bericht des Therapeuten von Müllers Ex-Frau: Die Mutter könne die Betreuung der Kinder wieder übernehmen. Ganz anders sah dies die Vormundschaftsbehörde: Die Mutter habe kein Erziehungskonzept und biete keine Gewähr für eine «adäquate psychische und physische Entwicklung der Kinder», heisst es in ihrem Bericht. Die Behörde empfahl deshalb, die Kinder so lange im Heim zu belassen, bis der Vater psychiatrisch begutachtet worden ist. «Sollte seine Erziehungsfähigkeit gegeben sein, sollen die Kinder dem Vater zugewiesen werden.»
Kinder haben Störungen und Probleme
Heute kümmert sich eine Schar von Therapeuten und Sozialpädagogen um sie. Besonders die beiden Töchter leiden unter den Folgen der Scheidung: die 10-jährige unter Atemnot und Essstörungen, die 12-jährige unter einem «sexuell motivierten Nähe- und Distanzproblem», wie die Vormundschaftsbehörde schreibt. Sie berühre andere im Intimbereich.
Das kantonale Obergericht lässt derzeit die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile abklären. Wie lange es bis zum Entscheid über das Sorgerecht dauern wird, ist offen. Doch für Thomas Müller drängt die Zeit. Er weiss nicht, wie er die Mahnungen und Betreibungen zahlen soll. Seine neue Frau ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu unterstützen. Doch auch sie wird von der Schuldenspirale erfasst: Um dringende Rechnungen zu begleichen, musste sie sich jüngst 4000 Franken bei Freunden leihen.
Zweite Scheidung?
Sollte es so weitergehen, wollen sich die beiden scheiden lassen: Damit nicht auch noch seine neue Frau in den Ruin getrieben wird. Weil sie befürchten, dass dies vor Gericht nicht als Scheidungsgrund anerkannt würde, wollen sie anonym bleiben.
Vor ein paar Tagen hat die Heimleitung Thomas Müller daran erinnert, dass er die Kosten von 25'000 Franken für den Aufenthalt der Kinder noch nicht bezahlt hat. Er wurde aufgefordert, Vorschläge für einen Rückzahlungsmodus zu machen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 30.08.2010, 21:19 Uhr
WRITE A COMMENT
107 Kommentare
Mich schaudert bei der Vorstellung, dass eine Bundesratskandidatin, die mit simpler Geschlechterkampflogik gegen das gemeinsame Sorgerecht ankämpft, Fehr, ihr ideologisch fixiertes Männerbild dereinst ins EJPD hängen könnte. Zugleich bin ich zuversichtlich, dass der Gesetzgeber Art. 9 und 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes schliesslich respektieren wird. Antworten
Der Ex-Frau kann man nicht böse sein. Sie konsumiert nur, was ihr unsere studierten Herren Richter hineinschieben... Mich wundert es, dass es keine Richter gibt, die sich gegen das feministische 0815-Scheidungsprozedere auf dem Buckel der Väter und deren Kindern wehren.Man fragt sich, sind das fähige Richter? Haben diese überhaupt ein Rückgrat? Verfügen sie über Sozialkompetenz? Befürchte 3x NEIN! Antworten
Wir lesen tag-täglich in den Medien über verschiedene Gewalttaten. Über strukturelle Gewalt an verantwortungsvollen Väter wird kaum geschrieben, respektive es wird von der Gesellschaft nicht wahrgenommen. Hier wir ein Mann - Familienvater zu Grunde gerichtet es wird ihm alles genommen und unser Rechtsstatt findet dies in Ordnung. Es stellt sich doch noch die Frage nach dem Kindswohl!! Antworten
Schade, dass im Artikel nicht steht, welches Gericht und welcher Richter diesen Fall behandelt hat. Die Bezirksgerichte des Kts ZH weisen die Scheidungen soweit möglich den Laienrichtern zu! Diese und die assistierenden jungen juristischen Sekretäre sind - bei strittigen Fällen - nicht selten von den gestellten Anträgen und den umfangreichen Unterlagen überfordert. Antworten
Die Schweiz ist voll mit Maennern die nicht wissen wie sie sich wieder eine Zukunft aufbauen koennen. Waehrend die geschiedenen Frauen sich mit einem neuen Partner ein neues Leben aufbauen koennen ist dies fuer den geschiedenen Mann nicht moeglich! Es ist ein Skandal wie in der Schweiz mit Mittelalterlichen Methoden Maenner versklavt werden ohne Aussicht auf Besserung und mit Verlust von allem! Antworten
Erstaunlich zu sehen, wie hier viele Leute aus allen Wolken fallen. Dass die Schweiz ein feministisch unterwanderter Unrechtsstaat ist dürfte nun dem Hintersten und Letzen aufgegangen sein. Der Betroffene ist allerdings auch nicht der Hellste, er lässt sich vom Staat auspressen. Er sollte aufhören zu arbeiten und vom Sozialamt leben. Wenn dies Schule macht, werden auch Richter anders entscheiden. Antworten
Was will eigentlicher dieser Staat (diese Gesellschaft) mit einer derart unsorgfältigen Gesetzgebung, die allenthalben nur Opfer produziert. „Das Gute ist der Feind des besseren“. Aber auch: Jede Mutter sollte wegen solcher asymmetrischen Gewaltanwendung sozial geächtet werden. Das Gegenteil ist der Fall: Es wird als ihr Recht erachtet, die Väter abzuzocken und sie von ihren Kindern fernzuhalten. Antworten
BV: Art. 14 : Das Recht auf Ehe und Familie ist gewähreistet. In Tat und Wahrheit bestimmt die Frau ( 80 % der Ehen in der CH. werden auf betreiben der Frau wegen "zerrüttung" geschieden) ob die Kinder und der Mann noch eine Familie haben oder nicht. Lässt die Frau die Kinder nicht zum wochenendbesuch zum Vater, tut Sie es einfach nicht. Faktisch greift Art 14 für Kinder überhaupt nicht. Antworten
Von öffentlichem Interesse ist in einem solchen Fall der Name des verantwortlichen Bezirksrichters. Richter werden in diesem Land demokratisch gewählt, ihre Fehlbarkeiten sind zu publizieren. Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb im jüngsten Justizskandal am Bezirksgericht Bremgarten Gerichtspräsident Peter Thurnherr namentlich genannt wurde und in diesem Fall die Mauer des Schweigens steht. Antworten
Lieber Herr Müller. Ich kann Sie damit trösten, dass es mir praktisch gleich geht, es ist bei mir nur eine Frage der Zeit, bis mein Lohn gepfändet wird. Das Ungeheuerliche dabei ist, dass ich auf meinen ganzen Lohn zudem Steuern bezahlhen muss. Ich kann nicht einmal einen Kinderabzug geltend machen. Ich finde das die absolute Höhe! Das ist kein Staat, der so mit Vätern umspringt. Antworten
ich wünsche mir eine revision des scheidungsrechtes...eine anpassung des rechtes an die aktuelle lebenslage, wo menschen schneller scheiden, sich neu binden, kinder in patch-work leben müssen und das existenzminimum für beide parteien gesichert sein sollte. am ende leiden wieder die kinder. schade. Antworten
@Zencker: So unglaublich ist das nicht. Zumal der Mann ja wieder verheiratet ist. Dann gilt unter dem Titel "eheliche Beistandspflicht", dass die neue Partnerin indirekt die Ex samt Kindern aus vorheriger Ehe mitfinanzieren muss. So darf man den Mann weit unters Existenzminimum pfänden. Direkt kann man die Partnerin nie und nimmer zu Zahlungen verpflichten. Alles legal. Leider. Antworten
Und da spricht man noch von einer 'Rechtssprechung'! Unglaublich! Wenn Richter Fehler machen, sind dies eben keine im Sinne der Rechtssprechung... Solche Ereignisse halten wohl etliche junge Männer davon ab eine Familie zu gründen. Wie wohl nimmt die Ex-Frau die Situation ihres Ex-Mannes wahr? Wie kann man unbelastet weiter leben und seine Kinder gross ziehen? Gibt es noch sowas wie ein Gewissen! Antworten
Mir ist die Geschichte zu absurd, um wahr zu sein. Meine Eltern haben sich auch scheiden lassen, doch von einem solchen Staatsversagen habe ich noch nie etwas gehört. In Serbien ist die Situation umgekehrt: Das Recht ist auf der Seite des Mannes, und manche Frauen verzichten deswegen auf Scheidung. Leider ist in der Schweiz die Ehe nur für Dumme, oder für perfekte Partnerschaften. Antworten
Zweite Scheidung? Bei den heutigen Gesetzen muss dann seine zweite Frau für ihn Unterhalt zahlen, während der Trennung ganz bestimmt, weil er nicht selber für sich aufkommen kann. Herr, lass es Hirn auf unsere Justiz regnen Hier können einem alle Beteiligten nur leid tun Antworten
Da soll einer noch was sagen von Diskriminierung der Frauen. Das genaue Gegenteil ist der Fall, vor allem bei Scheidungen, die es ja zu Tausenden jedes Jahr gibt. Und: Schande über die Richter, die den Vertrag nicht prüften trotz offensichtlicher Ungereimtheit. Lausig ! Antworten
Nachdenklich stimmt, dass der Ehemann, der keine starke Figur zu sein scheint, Lehrer ist. Er steckt mitten im Sumpf, seine Kinder sind im Heim, und er heiratet zum zweiten Mal. Wahrlich keine gute Ausgangslage, um noch einmal zu heiraten. Mir stellt sich die Frage, was er seinen Schülern für ihren Lebensweg mitgeben kann. Hätte ich Kinder, die bei ihm zur Schule gingen, wäre mir nicht wohl. Antworten
"...das Existenzminimum des Schuldners [ist] zwar im Zeitpunkt der Festlegung der Unterhaltsbeiträge zu respektieren (...), nicht aber bei einer (...) späteren Vollstreckung. Hier muss sich der [Schuldner] Eingriffe in sein Existenzminimum gefallen lassen, wenn der betreibende Unterhaltsgl9äubiger seinerseits nicht auf sein Existenzminimum kommt (Art. 93 SchKG)" (F. Schöbi, recht 2009, 27, 28). Antworten
Hoffen wir doch alle, dass die Geschichte - und unsere Richter - so unmenschlich absurd nicht sein können. Aber es scheint schon ein bisschen so, als ob man sich heute erst dann einvernehmlich einigt, wenn der Anwalt nichts mehr holen kann. Ohne Rücksicht auf Verluste. Man könnte das auch vorher tun... Antworten
An dieser Story kann tatsächlich einiges nicht stimmen. Hier wird zudem polemisiert. Mich würde die Sichtweise der Gegenseite interessieren. Es gibt immer zwei Seiten. Es wird hier einfach deftig Schaum geschlagen und unsere Institutionen werden wieder einmal in guter SVP-Manier schlecht gemacht. Aus Erfahrung kenne ich die unsachliche und verschwörerische Irrationalität gerade von Ehemännern... Antworten
Dass Frau bei Scheidungen am längeren Hebel heisst bei uns Gleichberechtigung. Kein automatisch erteiltes geteiltes Sorgerecht (sofern nicht verheiratet), und ich bezahle gleich viel Unterhalt obwohl ich mein Kind zu 40% der Zeit bei mir habe (3 Tage/Woche). Begründung: es könne nicht beurteilt werden ob ich das Kind tatsächlich so oft bei mir habe! Männer die heiraten sind doof! Antworten
Ueli Eichenberger, genau darum geht es. Der Gesetzgeber ist bereit, oder besser gesagt, darauf aus einen anständigen, möglicherweise 20 - 30 Jahre verheirateten Mann bis auf's Existenzminimum zu reduzieren und das Schlimmste ist dass es keine Schuldfrage gibt. Man nimmt einfach dort das Geld wo es vorhanden ist, ein Riesenskandal. Antworten
Obwohl ich schwul bin und eigentlich darüber lachen könnte, tun mir solche Männer leid. In der heutigen Zeit wo Gleichberechtigung herrscht, muss noch immer der Mann für Alles aufkommen. Und zu guter Letzt kommt es ja noch nicht selten vor, dass ein Anwalt (wobei, hier wohl eher eine Anwältin) bestimmen kann, dass ein Vater seine Kinder nicht mehr sehen darf. Etwas, dass ich NIE verstehen werde... Antworten
@Kim Müller; Bei Ihnen scheint mir, dass die Männer jetzt sowieso die Retourkutsche erhalten sollten, für jahrhundertelange Unterdrückung der Frauen! Ich wurde aber im zwanzigsten Jahrhundert geboren und ich kann nichts dafür, was früher geschehen ist! Der Schwächere in der heutigen Zeit ist der Mann, weil er der Gefühlswelt der Frau ausgeliefert ist! Ihre Haltung zu diesem Problem erschreckt! Antworten
Genau das passiert wenn mann den Anwälten und den Richtern freien lauf lässt. Die denken nicht an die Kinder und es interessiert sie nicht wer da, wie und wieviel gewinnt, sie fordern und richten. Also ein Anwalt braucht mann nur für die Klageschrift. Danach setzt man sich mit dem Kokrahent zusammen und schaut, dass alle überleben können. Leider gibt es kein Anwalt der die Kinder vertritt. Antworten
Ich gratuliere der BAZ fuer diesen Artikel! Ich wuerde mir wuenschen, Dass die BAZ eine Kolumne ueber dieses Thema eroeffnet und regelmaessig publiziert. Es ist eine Schande wie in der Schweiz mit Maennern in der Scheidung umgegangen wird und diese zu Sklaven degradiert werden ohne Aussicht ihre Kinder je wieder zu sehen. Antworten
Da scheinen einige das Unglaubliche zu glauben. An dieser Geschichte kann so manches nicht simmen. Z.B. Lohnpfändung bei Nichterreichen des Existenzminimums. Und was ist mit den Vätern, die ihrer Familie (Kindern und Ex) zu wenig oder gar nichts zahlen (obwohl dies möglich wäre)? Was ist mit den Vätern, die am Ende des Monats mehr Franken haben als die Mutter mit ihren Kindern? Von wegen Recht... Antworten
Niemand wird die Unterhaltungspflicht an sich bestreiten wollen. Aber der beschriebene Fall - sofern alle wesentlichen Fakten geschildert wurden - widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand. Ich hatte bei meiner Scheidung auch einer Regelung zugestimmt, die mich heftig bluten liess. Aber immerhin konnte ich noch anständig leben. Unverständlich dass die Ex von T.M. kein Entgegenkommen zeigt.. Antworten
Ich bin mittlerweile auch geschieden und durfte miterleben wie die Kinder als Waffe gegen den Ex instrumentalisiert wurden. Machtlos die Gerichte. Das gute Verhältnis zu Kindern konnte jedoch wiederhergestellt werden, ohne zutun der Ex, Mein 13-järiger Sohn vor einigen Wochen lapidar zu mir: "Bist selber schuld wenn keinen Ehevertrag gemacht hast". Recht hat er. Antworten
Tja, auch wenn ich es wirklich nicht gutheissen kann und es ebenfalls Leid verursacht, aber ich verstehe, wenn Männer plötzlich "abhauen" und sich so den ihren zu schwer auferlegten Pflichten entziehen müssen. Irgendwo ist das Dilemma aber eben auch vorprogrammiert, wenn ein mittelmässiger Lohn anstatt für eine Familie, plötzlich für zwei komplette Haushalte und deren Bedürfnisse genügen soll.. Antworten
Hier ist ein fataler Fehler passiert, der im Interesse aller korrigiert werden muss. Aber das mit der "feministische Rechtssprechung", das ist extrem überzogen und falsch. Im Übrigen gibt es ungezählte Väter, die ganz legal ihre Steuererklärung frisieren, nur damit sie der Exfrau und den Kindern nicht das bezahlen müssen, das ihnen zustehen würde. Könnten Sie das auch mal thematisieren? Antworten
Das Existenzminimum müsste eigentlich übergeordnet sein. Wie soll man denn für jemand anderen aufkommen können, wenn man nicht mal mehr selbst genug hat zum Leben? Grotesk! In solchen Fällen sollte auch einen Überprüfung und Anpassung an die neuen Umstände einfacher möglich sein. Sonst ist im Leben ja auch nichts in Stein gemeisselt. Antworten
@Kim Müller; dass die Existenz und die Zugehörigkeit zur Familie für verheiratete Väter voll und ganz in der Entscheidungsgewalt der Mutter ist finden Sie OK? Dass Väter von ihren Kindern plötzlich getrennt werden und dadurch irreparable Schäden, vor allem bei den Kindern entstehen ist für Sie auch in Ordnung? Es braucht ja auch keinen Grund, eine Laune reicht um alles/viel zu zerstören. Antworten
Was man immer wieder vergisst: es gibt Menschen, die trotz Trennung oder Scheidung sich weiterhin als Eltern fühlen, in erster Linie ans Wohl der Kinder denken und ihre eigenen Bedürfnisse enorm zurückstellen. Die nicht jammern, sondern tun, was eigentlich zu tun wäre in einer solchen Situation - nämlich trotz allem gemeinsam für die Kinder einzustehen. Berichtet doch mal über solche Menschen! Antworten
So unglaublich diese Geschichte tönt, so himmeltraurig wahr kann sie tatsächlich sein. Unser gegenwärtiges Scheindungssystem steht völlig neben den Schuhen. Es potenziert aus fraglichen Rechtsgründen,aus eingeübter Einseitigkeit für die Frau aber auch aus Schludrigkeit und fehlender Kompetenz die ganze Misere ins Unermessliche. All diese gut daran verdienenden Fachleute sollten das endlich ändern! Antworten
@K.Müller Leider sitzen Scheidungsmütter immer am längeren Hebel. Egal was schief lief, die Mutter kriegt im Zweifelsfalle recht. Wenn die Situation so verfahren ist wie hier, ist Korrektur nur übers Gericht möglich und da gibts Fristen die Frau dann voll ausreizen kann. Bis dahin zahlt Papa! Kleiner Tipp: Mediation kann sehr viel helfen, man bleibt im Gespräch und kann Fehler eher korrigieren. Antworten
@nicolas meier: sie mögen Erfahrung mit dem Scheidungsrecht haben, jedoch nicht vom Sozialhilferecht. Hr. Müller kann sich nicht alleine für den Sozialhilfebezug anmelden. Als Unterstützungseinheit gilt das Ehepaar, es werden Einnahmen und Aussgaben beider Ehepartner zusammengezählt - und da die Frau auch arbeitet, würde es vermutlich keine oder eben noch Fr. 300.-- geben. Antworten
Genau deshalb habe ich ein geheimes Schliessfach mit Bargeld und Gold - auf Zinsen verzichte ich, ich sehe den Wegfall der Zinsen als eine Art "Versicherungsprämie" an. Weder Staat noch Familie soll je erfahren, dass ich ein solches "Notvermögen" habe. Denn wenn sich Staat und Frau/Familie gegen mich in Position bringen, dann ists schon zu spät und man ist hilflos ausgeliefert. Antworten
Das ist das typische Bild vom Gesetz hier in der Schweiz. Niemand fragt wie die Familie von Anfang an gelebt hat? Was hat Herr Müller alles beigetragen (bezahlt) das es der Familie Gut geht und an Nichts fehlt? Das ist ja nur Nebensache. Schlimm das die Neue Beziehung auch zu Ende geht Ich kann nur sagen das diese Frau in einem anderen Land wahrscheinlich auf einmal verschwunden (worden) ist Antworten
Erstaunlich ist heute nichts mehr. Was täglich bei unseren Gerichten abläuft ist für die meisten nicht Jurastudierten unverständlich. Wenn Richter aus Ihrem gefällten Urteil anfallende Folgekosten selbst zu bezahlen hätten wäre die bei diesen „Menschen“ fehlende Weitsicht sehr schnell wieder vorhanden. Wo bleibt denn die Gleichstellung von Mann und Frau? Antworten
Er hat ja offensichtlich unterschrieben - ist irgendwie selbst daran schuld. Aber bei allen Dingen müsste man doch eine Wiedererwägung anstreben können, wenn offensichtlich was falsch in Gang gesetzt wurde! Wenn das Rechtssystem den Bürgern bei solche Fällen nicht beisteht, so hat es seinen Sinn verloren. Was kann ich dem Mann raten ? Aufhören zu arbeiten, wie das etliche meiner Freunde taten.. Antworten
ja aber arbeitet er 100%? und dann hat er ja noch kinderzulagen.. und das recht schützt immer den schwächeren, wenn scheidungs-männer selber bestimmen könnten, ob und wie sie zahlen würdet, wäre es wieder wie ano dazumal...oder siehe südamerika/afrika. wer kinder in die welt setzt, zahlt, zum wohle der kinder...und das ist gut so. Antworten
Die feministische Rechtssprechung mit katastrophalen Folgen für den Mann führt auch dazu, dass eine kritische Kommunikation in der Ehe nicht mehr möglich ist, weil die Frau jederzeit zu lasten des Mannes ausziehen kann. In meinem Fall hat dies zu einem Drama geführt. Antworten
Gerade als Frau schäme ich mich zutiefst über die Haltung der Ex-Frau dieses Lehrers. Es stimmt mich wütend und traurig, dass ein erwachsener Mensch (!) die Verantwortung für sich selbst und seine Kinder abgibt und dabei einen anderen Menschen ausnimmt. Für mich unverständlich. Die Haltung der Behörden ist ebenfalls nur traurig! Antworten
Seine Situation kommt mir bekannt vor. Als ich geschieden wurde, kosteten mich die ersten vier Jahre über 100000Fr. Alimente. Meine damalige Finazielle Stuation zwang mich wärend langer Zeit bis zu vier Jops miteinander zu machen, fast keine freien Wochenende, nicht mehr als 5Std. schlaf pro Nacht.........denn ich wollte auf keinen Fall zum Sozialamt pilgern. Ich habs überlebt........... Antworten
Es ist beschämend eine solche Geschichte lesen zu müssen ! Leider wird in sämtlichen anderen Bereichen sofort von "Gleichberechtigung" geschriehen, nur bei einer Scheidung ist es natürlich immer zugunsten von den Frauen! Was ich leider nie verstanden habe ist der Umstand, vor der Scheidung reichte das Geld gerade so und danach soll es für zwei Familien reichen, wie soll das gehen, niemand rechnet Antworten
@ Andreas A: Auswandern hilft nur Auslaendern. Dann zahlt der Steuerzahler die happigen Alimente statt nur den Sozialhilfesatz. Als Schweizerbuerger wirst Du aber weltweit voelkerrechtswidrig sogar fuer zivilrechtliche Schulden ohne Alimentenschuldturm im Gaststaat, statt nur fuer auslieferungsfaehige Verbrechen von der Aussenclownin gejagt, statt voelkerrechtskonform konsularisch geholfen.... Antworten
@ c. schuoler: wenn sich das so zugetragen hätte, wären fehler passiert, die durch eine obere instanz korrigiert werden könnten. jeder ach so empörte kommentator hier kann die massgebenden gesetze aufschlagen (z.b. schkg, zgb etc.) und wird sehen, dass in der schweiz niemand bis aufs letzte hemd gepfändet wird, und dass unterhaltsbeiträge abänderbar sind. diese geschichte kann so nicht stimmen. Antworten
Wie schon Nicolas Meier sagte, an dieser Geschichte kann einiges nicht stimmen. Ich kann mir auch vorstellen, warum der Mann so schlecht wegkommt: Die Eheleute sind einander zu Beistand verpflichtet, da der Mann wieder verheiratet ist, wird das Einkommen seiner Frau als Einkommen des Paares gewertet, deshalb kann er dann auf 300 Franken heruntergepfändet werden. Da gibt es nur eine Konsequenz! Antworten
!!!! Zum wohle des Kindes !!! Ein Grundsatz! Dieses Urteil ist Skandalös. Bei solchen offensichtlichen fehlurteilen sollten die beteiligten Juristen gerichtet werden. Genauso wie wenn ein Arzt eine Schere im Körper eines Patienten vergisst. Es sollte eine Datenbank angelegt werden in dem falsche Gerichtsurteile Dokumentiert werden um die Qualität der Arbeit an den Gerichten zu steigern. Antworten
Schreibe aus eigener Erfahrung: Das Gericht ist nicht daran interessiert, einen fairen Vertrag zu Verfügen, sondern einenn, bei welchem das Sozialamt nichts oder möglichst wenig an die Frau zahlen muss. Männer, die an der Grenze des Existenzminimums leben (müssen), bemühen sich dann um einen Nebenjob oder um eine besser bezahlt Arbeit. Antworten
Für mich erschreckend ist, dass die Frau den Vater Ihrer Kinder ausbluten lässt und ihm das Geld durch das Herz aus dem Körper reisst; egoistisch und ohne Rücksicht auf das Wohle aller anderen Involvierten. Vielleicht müssten die Gerichte vermehrt überwacht werden. Die Urteile sollten im Namen des Volkes und nicht im Namen der Selbstherrlichkeit gefällt werden. Dies wird allzu gern vergessen. Antworten
Die Tatsache, dass der gute Mann schon wieder verheiratet ist, deutet für mich schon auf eine eher emotional als rational agierende Person hin. In so einem Fall sicher das falsche. Es bleiben auch Fragen: Warum bekommt der Mann keine Sozialhilfe? Wie steht es mit der psychischen Verfassung beider Eltern? Ist ein Vorgehenskonzept vorhanden? ... Antworten
Die Ehe ist ein staatlich verordneter Vertrag, der, würde er individuell abgeschlossen und einem Juristen zur Prüfung vorgelegt, hochkantig durchfallen würde. So wie der Vertrag heute dasteht, ist er ein Fehlkonstrukt und gehört nachgebessert. Antworten
Man sagt: es nützt nichts im Recht zu sein, man muss auch noch mit der Justiz rechnen! RichterInnen sind auch Menschen mit Gefühlen und meistens täuschen die Gefühle! Nur Maschinen und Computer funktionieren ohne Vorurteile! Hier haben sicher beide Teile Fehler gemacht und sollten auch zur Hälfte bestraft werden! Solche Fälle gibt es viele in der Schweiz und im Ausland trotz Gleichberechtigung. Antworten
Solche Fälle sind doch kein Zustand. Ein armer Vater hat kein Geld, die Rechnungen häufen sich und die diversen öffentlichen Ämter lassen sich Zeit und erledigen ihre üblichen Abläufe um alle Ecken herum. Ein Fehler zu korrigieren, kann unmöglich so lange dauern. Wenn es so weiter geht bekommt dieser Vater die Kinder zurück und kann sie doch nicht grossziehen, da er noch mehr Schulden hat! Antworten
Salve Ich habe das auch erlebt, ich kann nur sagen: Wenn man das Geld für einen guten Anwalt nicht hat (Siehe Thomas Borrer) und der Richter noch auf der Seite der Frauen ist, kann Mann sofort zusammenpacken. Wenn Mann dann noch an den Kindern hängt sie liebt, die Frau aber einem mit Entzug der Kinder droht, mag man gar nicht mehr Kämpfen und macht automatisch Fehler. Das Scheidungsrecht ist schle Antworten
@nicolas meier: Falls sie wirklich Jurist mit Erfahrung in diesem Bereich sind, dann wissen sie, dass sich dies durchaus so zugetragen haben kann! Ich bin unterdessen im Bilde, zu was für Abartigkeiten unser Rechtssystem in der Lage ist. Selbst als Frau lässt die aktuelle Praxis einem das Blut in den Adern gefrieren! Antworten
Darf man fragen wo genau der Sinn der Scheidung lag?? Vater angeschlagen, Mutter angeschlagen und Kinder behördlich auch als krank versorgt. Ich sehe viele Scheidungen um mich und was sich die Leute erhoffen und dann erhalten ist immer entäuschend. Aber sich durchbeissen in der Ehe - nöööööööööööööö. Oder halt gar nicht heiraten - nööööööö. Antworten
..ja das ist ja wirklich allerhand!!! Ich könnte da ein Buch darüber schreiben wie hirnlos und eigensinnig gewisse Menschen Amtspersonen und Richter Situationen auslegen,obwohl die Tatsachen doch ganz anders sind! Doch Fehler einsehen oder sogar revidieren, weit gefehlt, versteckt hinter " dem Gesetz", dass ich nicht lache!!! Wo bleibt da die Würde der betroffenen Menschen, vor allem der Kinder!! Antworten
Liebe Unverheiratete (Frauen und Männer), Heiraten ist freiwillig, ... alles was darauf folgt, nicht mehr. Hochzeit haben ist zwar ein romantischer Brauch, mit den gesetzlichen Folgen sollte man sich - wie bei einem Abzahlungsvertrag - im Voraus vertraut machen. Die Schuld ist also nicht beim Gericht zu suchen, sondern bei den Partnern selber, welche diesen Vertrag freiwillig eingegangen sind. Antworten
Leider kein Einzellfall. Sobald es um Benachteiligungen von Männern geht, und von denen haben wir derzeit mehr als umgekehrt, schauen alle schön weg. Vor allem Gleichstellungsbüro wären hier in der Pflicht, doch Projekte für die Gleichstellung von Männern sucht man auf Kantonaler- und Bundesebene vergebens. Männer die ihre Kinder lieben haben sowieso bei einer Scheidung verloren. Antworten
Sicher war der Mann am Ende als er unterschrieb. Aber auf dem Standesamt war er noch handlungsfähig. Trotzdem unterschrieb er. Ehe = errare humanum est. Menschlich wäre es auch von seiner Frau, unbürokratisch auf einen Teil der Unterhaltszahlungen zu verzichten, aber dazu ist die Situation wohl zu verfahren. Die Juristen und die Partikulare freuts, es gibt Arbeit! Traurige Schweiz! Antworten
Wenn doch etwas ein offensichtlicher Fehler ist, eine Vereinbarung von offensichtlich falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn ein Grundlagenirrtum vorliegt, sollte es doch möglich sein, einen solchen Fehler zu korrigieren? Ich kann die Unerbittlichkeit und Verbocktheit der zuständigen Stellen einfach nicht verstehen. Wenn das Recht so ausgelegt wird, dann ist es Unrecht! Antworten
das ist ein Skandal! hier ist die sache offensichtlich und dieser fehler kann einfach rückgängig gemacht werden. nein hier wird stur was weiter gezogen was die behörden verschlampt haben. die behörden sollen hier zu verantwortung gezogen werden. zugleich wird noch vom vater ein psychisches gutachten verlangt damit er die kinder bei sich haben kann!!?? in der schweiz haben väter keine rechte!!!! Antworten
Dies ist nicht die Ausnahme sondern der Normalfall: Dem unterhaltspflichtigen Vater wird in der CH nämlich gerichtsnotorisch weniger als das betreibungsrechtl. Existenzminimum belassen! Das SchKG-EM wird sachlich erhoben und Besuchsrechtsauslagen müssen berücksichtigt werden; im Familienrecht will die Ex den Notbedarf des Unterhaltspflichtigen möglichst drücken und das BR geht zu seinen Lasten. Antworten
Für Eltern müssen dringend Rechte und Pflichten geschaffen werden müssen, die sie einerseits als solche privilegiert und anderseits so in die Pflicht nimmt, dass die Kinder nicht die Leidtragenden sind. Der Unwille, miteinander einen Weg zu suchen, den man/frau einst eingeschlagen hat, soll seinen Preis haben, aber nicht nur für den Mann. Wen wunderts, dass junge Männer nicht mehr heiraten wollen? Antworten
"In der Praxis jedoch prüfen Gerichte Scheidungsverträge oberflächlich" . Es sei hier die Frage erlaubt, wie seriös an unseren Gerichten gearbeitet wird. Eine äusserst traurige Situation für diese Kinder aufgrund von Fehlentscheiden eines Bezirksrichters, leider einmal mehr. Antworten
Ich könnte schreien!! Was haben wir nur für ein Rechtssystem. Und das soll zum Wohl der Kinder sein?? Das ist in der Schweiz einen Fall unter vielen. Anständige Bürger, welche sich nie etwas haben zu Lasten kommen lassen fallen auf diese tragische Weise durch die Maschen unseres "Sozialstaates". Wo führt das hin? Und wo sind die emanzipierten Frauen, die ihr Leben selber in die Hand nehmen? Antworten
Sobald der Einkommensbringer auf dem Existenzminimum ist - und das beträgt selbst für geschiedene Männer mehr als SF 300 pro Monat - müsste die Frau die Differenz vom Sozialamt anfordern. Aber eben - das heute existierende Matriarchat macht auch vor der Rechtssprechung nicht Halt. Antworten
Auch ich bin ein geschiedener Vater. Unser Scheidungsgesetz muss nicht revidiert werden aber von allen beteiligten (Richter/ Anwälten) vernünftig angewendet werden. die Probleme entstehen aus der einseitigen Betrachtung. Unsere Ego Gesellschaft scheint nicht mehr in der Lage zu sein auch die entgegengesetzte Situation zu erfassen und eine faire Lösung zu wollen. Antworten
Die CH ist und bleibt rechtliches Neanderthal. Landvogtdenken! Es ist ein Wunder, dass der Betreibungsbeamte nicht mehr nach Hause kommt und alles ausser Tisch und Bett pfändet. Wenn dann Schaden angerichtet wurde wie in diesem Fall ziehen sich alle ganz feige zurück und sagen ganz lapidar:"Das Gesetz will es so." Dann soll derjenige der das Gesetz geschaffen hat in den Knast Antworten
als jurist (mit erfahrung in diesem Bereich) kann ich nur sagen: an dieser geschichte kann einiges nicht stimmen- so ist z.B. das existenzminimum unpfändbar. in der schweiz muss niemand von 300 franken leben. und dass der richter keine auskunft gab ist ja wohl klar- in diesem verfahren gibt es zwei parteien, nicht nur den Ehemann! Richter müssen unparteiisch sein. Antworten
Wenn das alles so stimmt, wie der Artikel berichtet, kann man sich nur fragen, welche Kompetenz solche Gerichte und Richter eigentlich haben. Wenn Urteile dermassen stur durchgezogen werden, könnten wir sie genauso gut durch Computerprogramme fällen und vollziehen lassen. Hat 1984 eben doch schon stattgefunden, einfach nicht mittels elektronischen Schaltkreisen sondern mittels Neuronen...? Antworten
Gemäss OR ist ein Vertrag nichtig bei "wesentlichem Irrtum bei Vetragsabschluss". Dann würde mich noch interessieren, wie lange der liebe Lehrer auf seine IV-Taggelder gewartet hat. Bei Normalsterblichen dauert es ca. 2 bis 3 Jahre, bis sie etwas erhalten. Antworten
Ja, genau so läuft es in dieser sauberen Schweiz. De Frauen können machen und sein, wie sie wollen. Die Juris"prudenz" unterstützt die Zerstörung der familiären Strukturen, die Männer und Kinder werden in Trauer und psychische Krankheit gestürzt, das Ende ist Selbstzerstörung als Lösung des unauswegsamen Elends. Habe das alles selber erleben müssen, als Mann und Kind hat man KEINE Chancen, KEINE ! Antworten
Einmal mehr wird unser ganzes Rechtssystem durch völlig unfähige Richter zur Farce. Da macht ein Richter mit seinem Fehlurteil eine ganze Familie kaputt und ist nicht mal in der Lage seinen Fehler zu korrigieren. Eine Schande! Woher kommt es, dass wir so viele schlechte Richter haben? Antworten
Die ganze Beschreibung des Falls tönt äusserst skuril. Arbeitet der Lehrer tatsächlich 100 Prozent? Was steckt dahinter, dass offenbar Vater, Mutter und die Kinder zwischenzeitlich psychologisch betreute werden müssen? Und überhaupt: Weshalb gehört eine solche Geschichte in die Zeitung, wo doch alle Fakten nur verkürzt und einseitig wiedergegeben werden können? Antworten
Lieber Herr Müller Hatte ein Déja vu beim lesen dieser Zeilen. Auch mich hats fast gleich erwischt vor 10 Jahren. Sie haben keine Chance gegen die Behörde. Beziehen sie Sozialhilfe, schauen sie, dass es ihren Kindern gut geht und geniessen sie das Leben. Sie werden das ganze Leben mit Schulden leben müssen. Ich wünsche ihnen alles Gute! Antworten
Einmal davon abgesehen, dass der Mann hier eine grosse Mitschuld an seiner Situation trägt, lässt sich das Oberwasser der Frauen im Falle einer Scheidung oft nur dadurch durchbrechen, indem man(n) die Angelegenheit direkt selbst in die Hand nimmt. Unterstützung ist von Behörden und Gerichten sowieso nie zu erhalten. Die Idee mit dem Fluss (allerdings nur für die Frau) ist gar nicht so schlecht. Antworten

Die Welt in Bildern





Jeannette Steimer
Es kann nicht stimmen, dass ein 40-jähriger Lehrer 6300.- Brutto verdient. Eine Kindergärtnerin im Aargau verdient mit 36 Jahren bei einem Vollpensum 6500.- Brutto. Sind Sie sicher, dass die Angaben stimmen? Antworten