«Die IV will mich zum Sozialfall machen»
Von Sarah McGrath-Fogal. Aktualisiert am 03.12.2009 22 Kommentare
«Die schlechteste aller Lösungen»
«Die Operation sollte F. L. helfen, weiterhin arbeiten und selbständig bleiben zu können», sagt Rolf Hess. Er ist Chefarzt Orthopädie am Spital Thun und hat F. L. die künstlichen Huftprothesen eingesetzt. Hess kritisiert das Vorgehen der IV gegenüber dem Landwirt als die denkbar schlechteste Lösung: «F. L. kann weiterhin zu 50 Prozent arbeiten. Mit der Hilfe seiner Frau können die beiden gemeinsam den Hof aufrechterhalten. Die Familie bräuchte zwischen 800 und 900 Franken pro Monat, um überleben zu können. Den Rest können die beiden mit dem Hof erwirtschaften. Hilft ihnen die IV nicht, so werden die Kosten einfach auf ein eine andere Versicherung abgewälzt. Muss F. L. seinen Hof aufgeben, wird er zum Sozialfall, da er keine andere Stelle finden kann. Die?Kosten hat dann die Standortgemeinde zu berappen. Das wird viel teurer, als wenn er weiterhin seinen Hof bewirtschaften kann und eine kleine Rente bekommt.» Mit der Operation sei L.’s Leistungsfähigkeit punkto Arbeit zumindest auf gleichem Niveau geblieben.
Die IV suche nicht nach der besten Lösung, sondern nach der für sie einfachsten: «Das kann doch nicht die Idee der Sanierung der Kasse sein», sagt der Thuner Chefarzt. Er habe L. operiert, damit dessen Leben «wertvoll bleibt und er sich behaupten kann.» Das Gegenteil sei nun der Fall: «Ich habe ihn praktisch zum Sozialfall gemacht.»
Chefarzt Rolf Hess bezeichnet F. L. als leidenschaftlichen Bauer: «Ihm seinen Hof wegzunehmen ist auch vom sozialen Aspekt her schlicht unvertretbar.» Hess hofft, dass die Veröffentlichung der Geschichte der Familie eine Diskussion auslöse. «Oder vielleicht gibt es ja sogar jemanden, welcher der Familie L. juristisch oder finanziell helfen kann.»
Begründung im Urteil
«Im Urteil werden die Gründe, die zu dem Entscheid geführt haben, ausführlich erläutert. Mehr können wir dazu nicht sagen», sagt Dieter Widmer, Direktor der IV-Stelle Bern zum Fall von F.L.*
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes umfasst 25 Seiten. Das Gericht empfiehlt F.L. einen Berufswechsel: Der Beschwerdeführer könne seine Restarbeitsfähigkeit in der momentan ausgeübten Tätigkeit als Landwirt in erwerblicher Hinsicht nicht oder nur ungenügend verwerten. Von ihm eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis zu verlangen, sei nicht zu beanstanden. Aus medizinischer Sicht habe F.L. nun dringend von schwerer Arbeit Abstand zu nehmen. Er müsse eine seinem Leiden besser angepassten Tätigkeit finden.
F. L.’s * Leidensgeschichte hat bereits bei der Geburt seinen Anfang genommen, denn er kam mit zwei geschädigten Hüften auf die Welt. «Das hat mich schon in meiner Kindheit eingeschränkt. Erste Anzeichen haben bereits bestanden, als ich zwei Jahre alt war. Ich konnte in diesem Alter noch nicht laufen», erzählt L. auf seinem Hof.
Um sich und seine Familie zu schützen, will der Landwirt seine Geschichte nur erzählen, wenn sein Name nicht publik wird: «Es ist mir ein Anliegen, dass mein Fall als Beispiel der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Damit kann vielleicht auch anderen Betroffenen in ähnlichen Situationen geholfen werden.»
Zwei neue Hüftgelenke
Was war passiert? In der Rekrutenschule realisierte der heute fast 50-Jährige, dass er ein grosses gesundheitliches Problem hat, da er unter starken Schmerzen leidet. Was folgt sind fünf Operationen innert acht Jahren, zum ersten Mal im Jahr 1999. Zwischen 2005 und 2006 bekommt der Oberländer Landwirt sowohl links wie auch rechts ein neues Hüftgelenk. Die starken Schmerzen, die auch auf seinen Rücken übergriffen, machten ihn monatelang arbeitsunfähig. Dank Operationen konnte ich eine gewisse Leistungsfähigkeit beibehalten und bin heute zu 50 Prozent arbeitsfähig», erzählt der leidenschaftliche Bauer. Er und seine Frau schauen unter anderem zu 30 Tieren. Sie produzieren für den Direktverkauf ausserdem Frisch- und Trockenfleisch, Ziegen- und Alpkäse, Alpenbutter und Nidletäfeli.
Den eigenen Hof aufgeben?
Da er und seine Familie – das Ehepaar hat zwei erwachsene Söhne – während Jahren unter einfachen Verhältnissen lebte, kamen sie gemäss seinen eigenen Angaben jahrelang mit sehr tiefem Einkommen und ohne Rente der Invalidenversicherung (IV) durch. «Es war nicht einfach, denn manchmal wussten wir kaum, wie wir unsere Rechnungen bezahlen sollten», erinnert sich F. L.’s Ehefrau. Seit der ersten Operation 1999 hatte er grösstenteils eine 25 Prozent-Rente. «Obwohl die IV 1994 unseren Landwirtschaftsbetrieb mit einem selbstamortisierenden Darlehen unterstützte, verfügte sie 2008, dass ich den Betrieb aufgeben und in einer Anstellung sechs Stunden pro Tag meinen Unterhalt verdienen soll», sagt F. L. Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Aufhebung der Rente im vergangenen Frühling für richtig erklärt. Der Landwirt wollte den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, hat jedoch keinen Anwalt gefunden, der ihn dabei unterstützt. «Ich habe diverse Anwälte angefragt. Auch habe ich die Lobag und Procap um Unterstützung gefragt, leider bekam ich auch von ihnen eine Absage.» Überall habe man ihm gesagt, dass die IV zurzeit eine zu komplexe Angelegenheit sei. «Die IV muss zurzeit überall sparen und ich bin ein Opfer davon, obwohl es paradox ist. Soll ich meinen Hof zu Boden wirtschaften? Dann muss der Staat erst recht bezahlen.»
Zum Sozialfall werden?
F. L. und seine Frau sind fassungslos über das Urteil der IV und des Gerichts. Er erklärt: «Erstens will ich meinen Hof nicht aufgeben, das kann wohl fast jeder Bauer nachvollziehen. Zentral ist aber auch die Tatsache, dass es für mich praktisch aussichtslos ist, eine Stelle zu finden. Dies auch, weil ich aufgrund meiner Behinderung nur sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Der Lohn für 30 Stunden Arbeit pro Woche reicht dann auch für unseren bescheidenen Lebensunterhalt nicht.»
Es sei für die IV wie auch für das Verwaltungsgericht nicht relevant, dass auch seine Frau, die mehr als 20 Jahre auf dem Betrieb mitarbeitete, arbeitslos und so zum Sozialfall würde. «Stellen, welche ich unter den aktuellen gesundheitlichen Umständen antreten könnte, sind keine frei oder, wie gesagt, der Lohn, welcher ausbezahlt würde, reicht nicht für den Lebensunterhalt.»
F.L. übt Kritik an der Stellenvermittlung der IV, die 40 Spontanbewerbungen, die der Landwirt nicht einsehen konnte und «nicht ganz wahrheitsgemässe Angaben enthielten», versandte. «Gemeldet hat sich ein Betrieb. Er hätte nur unregelmässige Arbeit für mich; der Jahreslohn würde nicht ganz 5000 Franken betragen», sagt der Oberländer.
Auch seine Frau sucht seit über einem Jahr nach einer Stelle in ihrem erlernten Beruf, «leider bis jetzt ohne Erfolg, da sie lange nicht auf ihrem erlernten Beruf arbeiten konnte.» Dies, weil sie wegen der Behinderung ihres Mannes auf dem Betrieb half und wegen seiner Operationen den Betrieb zeitweise alleine führte und zudem die Kinderbetreuung und den Haushalt innehatte.
Damit es zum Leben reicht
F.L. wiederholt, was er und seine Frau fühlen: «Es ist unverständlich, dass die IV und das Gericht aus uns Sozialfälle machen will. Wir bekommen nichts, bis wir nichts mehr haben.» Er will den Betrieb unbedingt weiterführen und will alles tun, um im Nebenerwerb so viel dazuverdienen, damit es zum Leben reicht: «Jedoch soll meine Gesundheit und Lebensqualität nicht aufs Spiel gesetzt werden.» (Berner Oberländer)
Erstellt: 03.12.2009, 14:12 Uhr
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22 Kommentare
wegen eines Erbschadens bin ich 100% arbeitsunfähig als Bergführer nach 15 Jahren. Mir hat die IV als aternative vorgeschlagen: Parkplatzwächter, Concierge, Billetverkäufer... Die Umschulung zum Akupunkteur haben sie mir abgelehnt vor Bundesverwaltungsgericht. Die Lebensqualität spielt wohl bei der IV keine Rolle mehr, wenn nur die Kasse stimmt. Es ist zum Hohn geworden, diese Beamtenmühle!!! Antworten
Kaum zu glauben, da hat ein Orthopäde sein Möglichstes gemacht um die 50% Arbeitsfähigkeit des Bauern zu erhalten, und was macht die IV:Sie nimmt dem Bauern noch die 50 % und stempelt ihn über kurz od. lang zum Sozialfall.Es ist eine Schande wie mit solchen gutwilligen "Kranken" in der reichen Schweiz umgesprungen wird, ich schäme mich für die IV - das sind STASI-Methoden,gut gelernt nur weiter so Antworten
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