Die absurde Welt des Bussenkatalogs

Von Walter Jäggi. Aktualisiert am 10.06.2009

Der Bussenkatalog der Verkehrspolizei ist kein Bestseller. Aber eine Lektüre, die anregt – oder aufregt.

Busse von 100 Franken: Telefonieren am Steuer.

Busse von 100 Franken: Telefonieren am Steuer. (Bild: Keystone)

Haben Sie gewusst, dass Sie gebüsst werden können, wenn Sie den Zündschlüssel im Auto stecken lassen, während Sie aussteigen, um ein C4-Couvert in den Briefkasten zu werfen? (Gilt übrigens auch bei C5 und auch, wenn es gar nicht um den Briefkasten geht.) Das «Verlassen des Fahrzeugs, ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen» kann mit 60 Franken Busse geahndet werden. Für das gleiche Geld kann man sich zum Beispiel auch des Nichttragens der Sicherheitsgurten schuldig machen. Während das Verwenden des Telefons bereits 100 Franken kostet.

Die Höhe der Busse scheint in keinem dem Laien erkennbaren Zusammenhang zur Schwere des Delikts beziehungsweise zur dadurch heraufbeschworenen Gefahr zu stehen. Fahren ohne Licht beispielsweise kann nicht besonders gefährlich sein, schlägt es doch im Bussenkatalog nur gerade mit 60 Franken zu Buche. Das Einschalten der Nebelschlusslichter, wenn kein Nebel da ist, kommt auf immerhin 40 Franken. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf mehrspurigen Strassen innerorts kann dagegen satte 140 Franken kosten. Nur wenig günstiger fährt beziehungsweise steht man beim Parkieren auf der Fahrbahn neben einem Radstreifen mit 120 Franken. Gleichviel kostet das Parkieren auf dem Tramgleis - wobei allerdings nicht berücksichtigt ist, was die Nerven kosten, wenn dann das Tram kommt.

Zu Fuss fährt man besser

Fussgänger zahlen grundsätzlich weniger, wenn sie sich falsch verhalten. Wenn sie ein Lichtsignal durch Nichtbeachtung strafen, können sie mit 20 Franken gestraft werden. Das Nichtbenützen (was für ein schönes Wort!) des Trottoirs ist sogar bloss 10 Franken wert. Dass man als Fussgänger für das Betreten einer Autobahn 20 Franken zahlen soll, leuchtet dann wieder weniger ein - die meisten Fussgänger würden auch nicht auf der Autobahn spazieren gehen, wenn man ihnen dafür 20 Franken gäbe.

Begibt man sich, beispielsweise ferienhalber ins Ausland, riskiert man dort auch für ungewohnte Dinge gebüsst zu werden. In Österreich ist es beispielsweise verboten, Kinder auf oder neben der Strasse spielen zu lassen. Macht 7 Euro, bitte sehr! Freihändig Velofahren? Nochmals 7 Euro. Strasse verunreinigt? Ebenfalls 7 Euro. Nichtbeachten eines Halte- oder Parkverbotes ist dagegen mit 21 Euro recht günstig zu haben.

Andere Länder, andere Unsitten

Die Benützung des Handys kostet in Österreich 50 Euro, lohnt sich also im Vergleich zum schweizerischen Ansatz von 100 Franken. Deutschland ist mit 40 Euro für Autofahrer und 25 Euro für Radler allerdings noch günstiger. Und in Frankreich kann man das Portable am Steuer gar ab 22 Euro benützen, der Maximaltarif beträgt dann aber 75 Euro.

Beim Fahren ohne Licht wird in Frankreich eine Busse von 90 bis 375 Euro fällig, beim Anhalten ohne Licht sogar von 135 bis 375 Euro. Die Logik bleibt da für den Laien im Dunkeln. Da geht er in Frankreich lieber zu Fuss, denn Fussgänger werden dort im Normalfall bloss mit 4 Euro und in schweren Fällen mit 7 Euro gebüsst. Dass der Betrieb eines Fahrzeugs mit nicht vorschriftsgemässer Bremsanlage bloss zwischen 45 und 68 Euro kostet, vergällt dem «piéton» dann aber wieder ein bisschen die Freude.

Eine reine Freude für sattelfeste Juristen ist wohl die Bussgeldkatalogverordnung der Deutschen Bundesrepublik. Als Muster nur ein Tatbestand: «Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage» (Tarif: 100 Euro). Wenn das die deutschen Autofahrer wüssten! (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.06.2009, 11:41 Uhr

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