Für Geschiedene gibt es immer weniger Unterhalt
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 09.02.2009 11 Kommentare
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Betrachtet man die Scheidungsstatistiken der vergangenen Jahre, so zeigt sich eine bemerkenswerte Tendenz. Auffallend ist die stetig gestiegene Zahl der Ehen, die nach 15 oder mehr Jahren geschieden werden. Sie machten im Jahr 2007 über 40 Prozent aller Scheidungen aus. Ein Viertel der Ehen hat gar 20 oder mehr Jahre gedauert. Gerade in solch langen Ehen ist die Aufgabenteilung unter den Partnern noch verbreitet. Die Frauen sind meist nur Zuverdienerinnen, und eine volle Rückkehr in die wirtschaftliche Selbstständigkeit ist im vorgerückten Alter schwierig. So erfüllen viele geschiedene Frauen - zumindest theoretisch - die Bedingungen für einen Unterhaltsbeitrag durch ihren Ex-Mann.
Das gilt auch für die zahlreichen Geschiedenen mit Kindern unter zehn Jahren (rund ein Viertel aller Scheidungen), denen gemäss Bundesgericht eine Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist.
Zu wenig Zeit zum Prüfen
Doch in der Praxis bekommen heute weniger als 30 Prozent aller Geschiedenen einen Unterhaltsbeitrag. Wobei die allermeisten Frauen von sich aus auf Unterhalt verzichten, da sie sich einvernehmlich von ihren Männern trennen. Die Gerichte überprüfen lediglich, ob die Scheidungskonventionen rechtmässig sind.
Die Basler Juristin Isabelle Egli hat nun die Praxis der erstinstanzlichen Gerichte beim nachehelichen Unterhalt untersucht und kommt zum Schluss, dass eindeutig mehr Unterhalt gesprochen werden müsste. Doch wo liegen die Gründe, dass es nicht dazu kommt? Zum einen fehlt es am Geld. Viele Männer sind finanziell nicht in der Lage, ihren Ex-Gattinnen einen Beitrag zu zahlen. Zumal dann, wenn sie bereits Kinderalimente entrichten müssen.
Isabelle Egli liefert aber noch andere Erklärungen für ihren Befund. So mangle es an der Überprüfung der Scheidungsvereinbarungen. «Konventionalscheidungen müssen innert einer relativ kurzen Frist abgeschlossen sein. Da bleibt den Gerichten oft nicht die nötige Zeit zu kontrollieren, ob die Abmachungen zwischen den Eheleuten niemanden benachteiligen.» Auch herrsche bei den Richtern die Tendenz vor, Paare möglichst schnell zu trennen und nicht auf lange Zeit finanziell aneinanderzuketten.
Die Eigenversorgung wird stark betont. Egli kritisiert, dass die Gerichte dabei oft von einer Gleichstellung der Geschlechter ausgingen, die in der Praxis noch nicht Realität sei. Dabei seien die unteren Gerichtsinstanzen sogar strenger als das Bundesgericht (siehe Interview). So würden viele Frauen «auf dem Papier selbstständig gemacht», auch wenn dies gar nicht der Fall sei. Die Zürcher Anwältin Elisabeth Schönbucher bestätigt dies. Gerade gegenüber älteren Frauen seien die Richter besonders streng. Ihnen mute man ohne Weiteres zu, ihr Arbeitspensum auf 100 Prozent aufzustocken, ohne abzuklären, wie die Chancen dazu auf dem Arbeitsmarkt stünden.
Lösung über Konventionen
Um dies zu korrigieren, müsse man jedoch bei den Scheidungskonventionen ansetzen, sagen die beiden Expertinnen. Es sei deshalb in erster Linie Sache der Anwältinnen und Anwälte dafür zu sorgen, dass Geschiedene nicht zu Unrecht auf Unterhalt verzichteten, wenn sie Anspruch darauf hätten.
Doch selbst wenn dieser Anspruch besteht, müssen Unterhaltsberechtigte darauf gefasst sein, dass es künftig weniger Geld gibt oder dass sie leer ausgehen. Lange Zeit galt nämlich die Regel, wonach ein Mann, der mehr verdient als seine Ex-Frau, seinen Einkommensüberschuss gleichmässig mit der Unterhaltsberechtigten zu teilen habe. Vor Jahresfrist hat das Bundesgericht jedoch diese Praxis in einem viel beachteten Urteil für nicht anwendbar erklärt. Eine solche Gleichstellung der Ehegatten sei nur innerhalb der Ehe angebracht - nicht aber für die Zeit nach der Scheidung. Es sprach einer Frau nach 25-jähriger Ehe den Anspruch auf Unterhalt ab, da sie - trotz kleinem Lohn - genug verdiente, um für sich zu sorgen.
Bundesgerichtsurteile zum Unterhalt: BGE 5A_513/2007 vom 18. 12. 2007; BGE 5A_100/2007 vom 4. 7. 2007 zu finden unter: www.bger.ch
Buchtipp: Trachsel, Daniel; Scheidung. Beobachter-Ratgeber, 2009 neu aufgelegt, mit vielen Tipps und zahlreichen Adressen für Ratsuchende in Scheidungsfragen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.02.2009, 08:58 Uhr
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11 KOMMENTARE
@Daniela Mittner: 1. Die Obhut der Kinder beantragende Väter müssen beweisen, dass sie Kinderbetreuung und auch Familienbedarfsfinanzierung sicherstellen können - sonst sind sie chancenlos. Nur Mütter dürfen einfach auf Unterhalt bzw. Fürsorge pochen! 2. Unterhaltsberechtigte haben das sozialrechtliche EM garantiert, U-Pflichtige nicht einmal das bereits 25% tiefere betreibungsrechtliche EM!
Ich möchte gerne wissen, wieviele Männer jammern würden, wenn sie plötzlich alleinerziehende Väter währen. Arbeitên gehen, Kinder versorgen, Kochen, Putzen, Hausafgaben machen, und Rechnungen müssen bezahlt werden. Wieviele Working Poor gibt es in der Schweiz? Wieviele sind Alleinerziehende davon? Zuviele! Die dummen sind die Frauen, nicht die Männer! Die Quittung dafür wird die Schweiz erhalten
Jeder Mann der Heute noch heiratet und Kinder zeugt ist doch blöd. Wenn es der Frau nicht mehr passt scheidung unde r zahlt dann den ganzen Unterhalt. Ich habe das alles mitgemacht und hoffe das meine Söhne diesen Fehler nicht auch machen. Der Staat kann ja dann Kinder zeugen und die Alimente zahlen.
Schon 2005 waren über 70% der Mütter von unter 15jährigen zumindest Teilzeit erwerbstätig. Und von fürsorgebeziehenden Müttern wird die Wiederaufnahme einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit verlangt, sobald das jüngste Kind 3jährig ist. Nur geschiedene Mütter dürfen sich auf Kosten ihrer Ex-Männer schonen. Was sind das für "alte" Frauen, die den selbstbewussten Verzicht auf Frauen-Unterhalt kritisieren?
Die Vollkasko-Mentalität sitzt noch immer tief in den Herzen der Frauen, die sich endlich selbst verwirklichen wollen. Das Ziel sei: Unabhängig zu werden. Die Damen werden meist alimentiert. Damit sind sie erst recht vom Alimentenzahler abhängig. Spätestens wenn der stirbt wird's heikel. Von einer Geschiedenen wurden wir angefragt, ob nicht seine Erben für die weiteren Alimente aufkommen müssten?
Dass die allermeisten Frauen von sich aus auf Unterhalt verzichten und sich einvernehmlich von ihren Männern trennen, ist bekannt und erfreulich. Frauen denken offenbar viel progressiver, als das Bundesgericht. Andrea Fischer dagegen bemüht sich, die Meinung feministisch angehauchter Anwältinnen in den Vordergrund zu stellen. Expertinnen? Hanspeter Küpfer, Scheidungsberater, www.mannschafft.ch
mehr als die Hälfte der Ehen werden geschieden. Als Lediger zahle ich für diese Familien (inkl. Kinder) Steuern, während dem sich die Geschiedenen Geldbeträge gegenseitig zuschieben und BEIDE KEINE Steuern bezahlen. Die Institution EHE hat ausgedient. Wer Geld will und nichts bezahlen will, macht Kinder, die Dummen sind die Anderen.
Wo bleibt der Hinweis, dass gegen 80% der Scheidungen von Freuen eingereicht werden. Warum wohl, weil es ihnen schlecht geht? Wo ist der Hinweis das Männer in der Regel gar keine Familie mehr gründen können da es finanziell einfach nicht möglich ist nach einer Scheidung. Anwälte wie im Bericht erwähnt stellen sicher, dass Papi gar keine Beziehung mehr zu ihren Kindern haben und der Rubel rollt.
Kinder sind ja mehr als 50% (= halbtags bezw. mehr als 4 Std/Tag) in der Schule - darum sehe ich nicht ein, warum man während dieser Abwesenheit der Kinder nicht arbeiten soll. Dem Kind geht ja nichts verloren. Man kann einem Schüler zumuten eine halbe Std alleine zu sein, wenn der Arbeitsweg etwas länger ist. Das als "auf sich allein gestellt sein" zu nennen, finde ich übertrieben fürsorglich.
Leider gibt es immer noch zuviele Frauen die sich punkto Scheidung/Arbeit hinter ihren Kindern, oder der Aussage sie seien zu alt, verstecken. Jede Frau sollte soviel Stolz besitzen nicht von einem Mann abhängig zu sein. Es gibt tolle Programme betreffend Weiterbildung. Die Ausrede ich bin zu alt, oder nicht mehr arbeitsfähig sollte nicht mehr akzeptiert werden.
Als Selbstbetroffene bin ich der Meinung, dass es zu früh ist, wenn die Mutter mind. 50% arbeiten muss, obwohl das jüngste Kind erst 10 jährig ist. Ich habe an mich den Anspruch, dass ich auch in diesem jungen Kindesalter für sie da bin, wenn sie nach Hause kommen. Oder eben ihr Papi! Lässt die Väter ihr Arbeitspensum reduzieren! Man sollte die Kinder nicht schon so früh auf sich alleine stellen!
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