Krankheit, Stress, Selbstmordgedanken
Von Nina Merli. Aktualisiert am 03.06.2011 29 Kommentare
Gewaltiger psychischer Druck: IV-Rentner in Grossbritannien müssen viel aushalten. (Symbolbild)
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Im April hat die britische Regierung begonnen, wöchentlich 7000 Briefe an die rund 1,5 Millionen IV-Bezüger zu schicken. Die Empfänger werden darin aufgefordert, sich zu einem Test für die Neubewertung ihrer Arbeitsfähigkeit zu melden. Erste Gespräche sollen diesen Monat geführt werden.
Diese Neueinschätzungen sind eine Massnahme der angekündigten Sozialkürzungen – die stärksten seit dem Zweiten Weltkrieg.
Suizidgedanken ausgelöst
Nun schlagen britische Psychiater Alarm, denn viele der IV-Bezüger sind psychisch krank und würden durch den aufgesetzten Druck massivem Stress ausgesetzt. Eine Umfrage des Mental-Health-Charity-Zentrums «Mind» hat ergeben, dass drei Viertel der Betroffenen durch die Aussicht auf eine Neueinschätzung ihrer Arbeitsfähigkeit eine Verschlechterung ihrer psychischen Krankheit festgestellt haben, und 51% gaben gar Suizidgedanken an. In einem offenen Brief in der britischen Tageszeitung «The Guardian» warnen nun namhafte Psychiater – unter anderen vom Royal College of Psychiatrist – vor den fatalen Folgen der Sozialhilferevision.
«Wir sind der Meinung, dass die Neueinschätzung der Arbeitsfähigkeit eine gewaltige Menge von Sorgen bewirkt. Tragischerweise hat es bereits Fälle von Menschen gegeben, die sich wegen der Probleme im Zusammenhang mit einer Veränderung ihrer Sozialhilfe das Leben genommen haben.»
Die Psychiater befürchten, «dass das Sozialhilfesystem in eine Richtung zielt, die Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen noch stärker unter Druck setzt». Das Sozialwesen solle stattdessen ein verständnisvolleres und lösungsorientierteres System anstreben.
Spezielle Lösungsmodelle gefragt
Auch in der Schweiz sind IV-Rentner mit psychischen Erkrankungen von Sanierungsplänen betroffen und in den Fokus der Politik geraten. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) will alle laufenden Renten überprüfen und klären, ob eine Eingliederung in die Arbeit möglich ist. Allerdings ist das Vorgehen dieser Überprüfung nicht ganz so drastisch wie in England. Denn bereits im Rahmen der 5. IV-Revision (2008) wurde eine Verschärfung der Praxis angestrebt, allerdings wurden gleichzeitig auch Lösungssysteme erarbeitet. Wie zum Beispiel das sogenannte «Job-Coaching»-Programm. Ziel des Projekts ist es, psychisch Kranken zu helfen, ihre Stelle zu behalten oder einen Wiedereinstieg zu ermöglichen.
«Wir haben mit dem Job-Coaching sehr erfreuliche Ziele erreicht», sagt Daniela Aloisi von der Zürcher Sozialversicherungsanstalt (SVA). «Unsere Coaches orientieren sich an den Bedürfnissen der Versicherten und beraten sich bei der Lösungssuche auch mit behandelnden Fachleuten, Psychiatern und Psychotherapeuten.» Wer zum Beispiel schon seit langem keiner Arbeit nachgegangen ist, muss bei der Wiedereingliederung äusserst behutsam begleitet werden. Dazu gehören Aktionen wie die gemeinsame Hinfahrt am ersten Arbeitstag oder ein Gespräch mit den Arbeitgebern.
Druck erzeugt massiven Stress
Eine sorgfältige Praxis ist auch dringend nötig. Denn laut Christoph Lüthy von der Schweizerischen Stiftung Pro Mente Sana ist für psychisch Kranke «generell jede Veränderung mit grosser Verunsicherung verbunden. Kommen dann – durch eine androhende Rentenkürzung – auch noch Existenzängste dazu, ist das Stresspotenzial enorm.» Beim Beratungstelefon von Pro Mente Sana wurde seit der Verschärfung der IV-Praxis eine starke Steigerung der Beunruhigung festgestellt. «Menschen, die wegen psychischer Probleme IV-Rente beziehen», so Lüthy, «hatten ja bereits, als sie noch in der Arbeitswelt eingegliedert waren, massive Probleme und konnten teilweise keine Arbeit finden oder ihre Stelle nicht halten.» Allein die Vorstellung, erneut mit dieser Situation konfrontiert zu werden, könne massive Ängste hervorrufen. Die Warnung der britischen Psychiater kann er nachvollziehen.
Dass an weiteren Lösungen gearbeitet werden muss, liegt auf der Hand. Denn mit der 6. IV-Revision, die voraussichtlich ab 2012 in Kraft treten wird, wird die Kürzung noch mehr Menschen betreffen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) bereitet sich schon mal auf mögliche Veränderungen vor: Weil bereits aufgrund der aktuellen Praxis der Invalidenversicherung viele psychisch Kranke keine Rente mehr erhalten, sind sie somit automatisch auf Sozialhilfe angewiesen. Unter dem Titel «Die Kunst des Lebens – Psychisch Kranke in der Sozialhilfe» tagte man zwecks Lösungsfindung letzte Woche in Baden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 03.06.2011, 13:20 Uhr
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29 Kommentare
Einmal mehr zeigt sich: Gespart wird bei den Allerschwächsten und Verletzlichsten, bei jenen Minderheiten die auch kaum Möglichkeiten oder den Mut haben sich zu wehren. Natürlich ist das einfacher als den mächtigen, gut organisierten Minderheit der Vermögenden die Steuern zu erhöhen. Die heutige "Demokratie" versagt völlig, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Antworten
Das ist doch das Ziel des wirtschaftsliberalen Sozialdarwinismus "unnütze" Menschen, welche für die Gesellschaft unproduktiv sind und nur Kosten verursachen, aus dieser zu entfernen. Selbstmord ist da eine permanente und saubere Lösung für alle (den Patienten, den Staat, die Krankenkasse und die Sozialversicherung), höre ich schon so manchen SVP Politiker sinnieren. Antworten

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