Leben

Verwirrliche Vielweiberei

Von Nina Merli. Aktualisiert am 28.06.2011 110 Kommentare

Zeitungsberichte stifteten grosse Verwirrung um eine angebliche Zulassung der Polygamie in der Schweiz. Auslöser der Aufregung: Eine Tagung und eine Dissertation der Universität Zürich.

Hat nichts gegen akademische Gedankenspielereien, warnt jedoch vor einer allfälligen Verwässerung des säkularen Schweizer Familienrechts: Politikwissenschaftlerin Elham Manea. (Video: Jan Derrer)

Polygamie als Ehemodell: Hochzeit in Afghanistan.

Artikel zum Thema

CIMELS

Das Zentrum für islamische und nahöstliche Rechtslehre (Center for Islamic and Middle Eastern Legal Studies, kurz: CIMELS) wurde im Herbst 2008 am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich gegründet.
Die Entwicklung von arabo-islamischen Rechtsordnungen in den vergangenen vier Jahrzehnten und deren gegenwärtige Formen sind bisher nur ungenügend erforscht. Ein Forschungsschwerpunkt des CIMELS ist es, diese Rechtsordnungen im Spannungsfeld zwischen Beharren auf Tradition und Erneuerung zu untersuchen.
Vor dem Hintergrund zunehmender Migrationsbewegungen stellt sich zudem die Frage, wie sich die Vielfalt von Rechtssystemen und die rechtlich-politischen Rahmenbedingungen in den Zielländern miteinander vereinbaren lassen. Konfrontationen und öffentliche Debatten über Chancen und Risiken kultureller Unterschiede gründen nicht zuletzt auf einem mangelnden gegenseitigen Rechtsverständnis.

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«Heirat bei Imam statt auf Zivilstandsamt – Die Schweiz soll islamisches Familienrecht berücksichtigen, sagen Rechtsprofessoren», titelte die «NZZ am Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe. «In gewissen Fällen soll sogar Polygamie in der Schweiz erlaubt werden, fordern hiesige Rechtswissenschaftler.» Gegen diese Aussage wehrt sich der im Artikel zitierte Doktorand Patrick Brozzo: «Diese Behauptung ist absurd.»

Hintergrund des erschienenen Artikels ist eine Tagung, die unter dem Titel «Religiös-kulturelle Varianz des Familien- und Erbrechts: Zukunftsmusik oder Unding?» an der Universität Zürich vom Center for Islamic and Middle Eastern Legal Studies (CIMELS) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne und dem Institut für Religionsrecht der Universität Fribourg organisiert wurde. Ziel war es, für die Zusammenhänge zwischen Religion und Familien- und Erbrecht zu sensibilisieren. Ebenfalls mit dem Thema beschäftigt sich der Doktorand Patrick Brozzo, der an einer Dissertation unter dem Titel «Die Eheschliessung im islamischen und jüdischen Recht – Ein Beitrag zur Einbeziehung kultureller Vielfalt in das Familienrecht» arbeitet.

«Niemand verlangt die Einführung der Polygamie»

Allerdings arbeite das CIMELS nicht an Konzepten zur Integration des islamischen Eherechts in die Schweizer Rechtsordnung, so Brozzo. «Das CIMELS hat dies noch nie gemacht und wird dies auch nicht tun.» Dies bestätigt auch Andrea Büchler, Professorin am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich: «Niemand hat je die Einführung der Polygamie oder die Herabsetzung des Heiratsalters verlangt.» Büchler wie auch Brozzo betonen zudem, dass es sich um eine unabhängige Dissertation handle, die im Rahmen der Forschungsfreiheit entsteht. «Frau Professor Büchler betreut zwar meine Dissertation, nimmt aber keinerlei Einfluss auf den Inhalt», sagt Brozzo.

Regelung in anderen europäischen Ländern untersucht

Wie aus seinem Projektbeschrieb zu entnehmen ist, befasst sich seine Dissertation «aus rechtshistorischer, rechtsvergleichender und aktueller Perspektive mit der Eheschliessung im islamischen und jüdischen Recht, deren Grundlagen und Formen». Zumal in Europa immer grösser werdende Gemeinschaften mit Migrationshintergrund leben «und Untersuchungen zumindest darauf schliessen lassen, dass ein entsprechendes Bedürfnis besteht». Brozzo vergleicht dabei die Regelungen in der Schweiz, Deutschland, England, Spanien und Israel. In Spanien beispielsweise wird keine Ziviltrauung benötigt, eine religiöse Trauung gilt ebenfalls als rechtsgültig. «Wobei die religiöse Eheschliessung keinerlei Sonderrechte begründet, das spanische Recht ist in seiner Gesamtheit verbindlich.»

«Ich bin mit der Schweizer Rechtsordnung so wie sie ist absolut zufrieden», sagt Brozzo, «aber in gewissen Einzelfällen gilt es Ausnahmebestimmungen zu untersuchen.» Mit komplizierten Einzelfällen sehen sich die Schweizer Behörden konfrontiert. Da ausländische Staaten zum Teil komplexe Ehevorschriften besitzen, sei es sehr schwierig, eine allgemeine Regelung zu definieren, sagt Ronald Wunderli, Abteilungsleiter Zivilstandswesen des Gemeindeamts des Kantons Zürich. Grundsätzlich gilt: «Eine Ehe wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie nach Recht des Eheschliessungsstaates geschlossen wurde.»

Würde ein ähnliches Modell in der Schweiz eingeführt, würden auch hier nach muslimischer Tradition verheiratete Paare der Schweizer Rechtsordnung unterstehen – und nicht etwa der Scharia. Die Politikwissenschaftlerin Elham Manea ist Schweizerin und Muslimin. Zu ihren Forschungsgebieten gehört unter anderem die Situation der Frau in der islamischen Welt. Sie äussert Verständnis für akademische Überlegungen zu einer Berücksichtigung islamischer Rechtselemente. Doch sie warnt im Videointerview (siehe oben) entschieden davor, solche Überlegungen in die Realität umzusetzen.

«Das Familienrecht hat sich stark gewandelt»

Andrea Büchler hat sich in den letzten fünf Jahren intensiv mit Fragen nach dem islamischen Familienrecht in europäischen Ländern wissenschaftlich auseinandergesetzt und dabei stets und für alle überprüfbar klar und dezidiert gegen parallele Familienrechte oder Scharia-Gerichte Stellung bezogen. Die Anwendung eines einheitlichen Familienrechts hat sie konsequent verteidigt. «Dieses einheitliche Schweizer Familienrecht sieht sich allerdings mit einer zunehmend kulturell und religiös pluralen Gesellschaft konfrontiert», sagt sie, und müsse – damit es integrativ wirken kann – zahlreichen Lebensentwürfen gerecht werden: «Von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern bis hin zu religiös-traditionell orientierten Familienverständnissen.»

Das Familienrecht habe sich stark gewandelt in den letzten Jahren und muss stetig überprüft werden. Doch «die Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der Kinder oder die körperliche Unversehrtheit sind unverhandelbar», so Büchler. Das Familienrecht solle im Wesentlichen eine Schutzfunktion übernehmen und in diesem Sinne eben religiöse Positionen gerade nicht vertreten.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 28.06.2011, 15:31 Uhr

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110 Kommentare

Emma Böni

26.06.2011, 12:09 Uhr
Melden 329 Empfehlung

Falls der Ehemann stirbt, gibt es dann mehrfach Witwen- und Waisenrenten. Toll die AHV wird sich freuen! Antworten


Eric P.Kohler

26.06.2011, 12:15 Uhr
Melden 252 Empfehlung

Es kann nicht sein dass polygamie den moslems erlaubt wird aber und Schweizern nicht,ein gesetz für alle,was der eine darf darf auch der andere wir sind hier in der Schweiz und nicht im rückständigem islamischen raum Antworten




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