Wenn die Behörden den Eltern das Kind wegnehmen
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 07.09.2009 10 Kommentare
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Kaum fängt sie an zu erzählen, schiessen Andrea A. Tränen in die Augen. Die Erinnerung an jenen Vormittag im letzten Dezember wiegt auch Monate danach noch schwer. Um 10 Uhr holten Mitarbeitende der Vormundschaftsbehörde ihre beiden Kinder, den 11-jährigen K. und seinen 8-jährigen Bruder O., direkt vom Pausenplatz des Schulhauses ab. Wie es sich im Detail abgespielt hat, das weiss Andrea A. nicht. Denn sie selbst war nicht dabei, sie wusste zu diesem Zeitpunkt nicht einmal davon. Und die zuständige Behörde wollte auf Anfrage keine Auskunft geben zum vorliegenden Fall.
Erst eine Stunde später wird Andrea A. aufs Büro der Vormundschaftsbehörde bestellt. Dort erfährt sie, dass ihr die Obhut über ihre Söhne entzogen worden sei und diese in einer Pflegefamilie platziert würden. «Ich durfte mich nicht einmal von meinen Buben verabschieden. Sie seien bereits weg, hiess es.» Wohin sie gebracht wurden, erfuhr sie erst später.
Mehr Kindesschutzmassnahmen
Der Obhutsentzug ist ein schwerer Eingriff in die elterliche Sorge. Eltern verlieren damit das Recht, den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen und das Kind selber zu betreuen. Gemäss der Schweizerischen Vormundschaftsstatistik ist die Zahl der Obhutsentzüge in den letzten Jahren stets gestiegen. Im Jahr 2007 gab es insgesamt 3300 behördlich platzierte Kinder, wovon allein 1100 in jenem Jahr den Eltern entzogen wurden.
Auch andere Massnahmen im Kindesschutzbereich, etwa die Erziehungsbeistandschaft, haben zugenommen. «Das liegt daran, dass die Behörden in Fragen des Kindesschutzes heute stärker sensibilisiert sind», sagt Fürsprecher Kurt Affolter, der selber Vormundschaftsbehörden berät. Dennoch ist Experte Affolter überzeugt, dass «die Behörden beim Obhutsentzug sehr zurückhaltend sind». Schliesslich erlaubt auch das Gesetz ein Wegnehmen des Kindes nur, wenn andere, mildere Massnahmen – zum Beispiel Weisungen – nicht fruchten.
Suiziddrohungen der Mutter
So gibt es auch im Fall von Andrea A. eine Vorgeschichte. Es begann, als sich die 38-jährige zweifache Mutter im letzten Jahr von ihrem Mann und Vater der Kinder trennte. Die Buben blieben bei der Mutter, doch die Eltern stritten sich regelmässig heftig wegen des Besuchsrechts. Zweifellos eine Belastung für die Kinder, was schliesslich auch den Lehrern auffiel. Die Schulleitung schaltete die Vormundschaftsbehörde ein, und diese ernannte einen Beistand. Ziel war, die Eltern in der Erziehung zu unterstützen, das Besuchsrecht zu regeln und zu überwachen.
Die Probleme blieben. Im Bericht der Behörden heisst es, die Kommunikation mit der Mutter sei schwierig, und Ende November kam es zum Eclat. «Im heutigen Gespräch äusserte Andrea A. wiederholt Suiziddrohungen und gab unter anderem bekannt, dass keine weiteren Terminvereinbarungen betreffend Besuchstage nötig wären, weil keine weiteren Besuchswochenenden mehr stattfinden würden, da sie und die Kinder nicht mehr da sein würden.» Die Vormundschaftsverantwortlichen nehmen die Drohungen ernst und sehen das Leben der Kinder gefährdet. Wenige Tage später werden die beiden Buben weggebracht.
Von aussen betrachtet, erscheint das Vorgehen der Behörde nachvollziehbar; selbst Andrea A. zeigt rückblickend Verständnis für den Entscheid, obwohl sie sich nie ernsthaft habe etwas antun wollen und schon gar nicht ihren Kindern, wie sie betont. Zu diesem Schluss kommt auch ein psychiatrisches Gutachten über die Mutter. Demnach ist bei Andrea A. «keine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit» festzustellen.
Das war im Januar. Damit wäre für Andrea A. der Weg frei gewesen, die Kinder nach Hause zu holen. Doch es kommt anders, denn inzwischen läuft das Scheidungsverfahren der Eltern A., und der Vater widersetzt sich dem Plan, die Söhne der Mutter zurückzugeben. Deshalb beschliesst das Gericht, welches nun zuständig ist, dass der Obhutsentzug in Kraft bleibt und die Kinder fremdplatziert bleiben bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.
Selbst Telefonkontakte sind geregelt
Ein übliches Vorgehen: Es soll verhindern, dass es zu einem Hin und Her kommt für die Kinder, falls das Gericht ein anderes Urteil fällt. Nur: Scheidungsverfahren von zerstrittenen Eltern sind oft langwierig, und für die betroffenen Kinder ist es schwer nachvollziehbar, dass sie während der ganzen Zeit in einer fremden Familie bleiben müssen. Auch für Andrea A. hiess das weitere endlose Monate, in denen sie ihre Söhne selten sah. Meist nur für wenige Stunden, oft unter Aufsicht einer Fachperson. Selbst die Telefonkontakte sind bis heute auf ein Minimum beschränkt und streng geregelt.
Am schlimmsten aber findet sie, dass lange niemand danach fragt, was denn die Kinder von der Sache halten. Sie wirft den Behörden vor, sich seit der Platzierung nicht mehr um die Buben gekümmert zu haben. Und so überrascht es sie nicht, als es zu Schwierigkeiten in der Pflegefamilie kommt und der ältere Sohn vorübergehend in ein Therapieheim gebracht wird.
Mangelhafte Anhörung
Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Kinder ist mangelhaft, bestätigt der Jurist Stefan Blum. Meist finde sie nur einmal am Anfang statt, das reiche bei schwerwiegenden Eingriffen wie einem Obhutsentzug nicht aus (siehe Interview). Auch Experte Kurt Affolter betont, «dass der Einbezug der Kinder eine der wichtigsten und besten Entscheidungsgrundlagen ist».
Schliesslich werden die Buben doch noch einmal vorgeladen – im Rahmen eines weiteren Gutachtens, das über ihren künftigen Wohnort entscheiden soll. Sie äussern sich nicht eindeutig, und die Gutachterin stellt sich gegen die Obhut der Mutter. Das Gericht schliesst sich dem an: Ende August teilt es die Kinder dem Vater zu. Die Mutter darf ihre Söhne in den kommenden Monaten nur alle 14 Tage einen Tag zu sich nehmen.
Dennoch verzichtet Andrea A. auf einen Rekurs, um die Sache für die Kinder nicht weiter zu verzögern. Sie, die inzwischen mit einem neuen Partner zusammenlebt, hofft, die Zeit arbeite zu ihren Gunsten. Das magere Besuchsrecht will sie aber nicht hinnehmen. «Ich möchte meine Kinder wenigstens so oft wie möglich sehen.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.09.2009, 14:30 Uhr
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10 KOMMENTARE
Es ist einfach tragisch wie Menschen mit Menschen umspringen können! Wenn dann die einen Menschen noch Behörden heissen sind sie sowieso über jeden verdacht erhaben, oder? Wie ich aus dem Bericht entnehmen konnte wurde den Kindern überhaupt kein Gehör geschenkt! Den Eltern wurde immer wieder vorgeworfen nichts zum Kindeswohl zu tun. Die Behörde hat bis Heute nichts in dieser Richtung gemacht!!!
In erster Linie sind es mal nicht die Behörden, die scheinbar unfähig sind, sodern in erster Instanz die Eltern, welche dann ihr eigenes Versagen an die Behörden, Schulen usw. delegieren, Forderungen und Geschrei nach mehr Krippeplätzen usw. Kinder machen ist nicht schwer,sie dagegen haben, aber sehr!
ich finde die artikel von frau andrea fischer sehr lesenswert. besonders interessant und lehrreich, sind die darin zitierten aussagen der spezialisierten rechtsanwälte stefan blum und kurt affolter...! (ferner sind behörden bekanntlich manchmal unprofessionell oder überlastet und/oder politisch gebunden...).
@ Wilfried Egger: Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrer anscheinend enormen Kompetenz auf die nächste frie Stelle bei der Vormundschaftsbehörde zu bewerben und alles besser zu machen. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.
Ich finde es gut das es immer mehr zu solchen "Entzügen" kommt. Oft zögern Behörden viel zu lange und nicht selten kommt es zu einer Dragödie. Hier geht es um das Kind und nicht um die Eltern. Wenn diese nicht erwachsen genug sind, haben sie das Elternsein verspielt!
'Wenn man nur einen Hammer hat, ist jedes Problem ein Nagel', dies der Tenor der meisten Vormundschaftsbehörden. Dieser Fall zeigt beispielhaft, dass Instrumente wie eine angeordnete Mediation zur Lösung des zugrundeliegenden Paarkonflikts oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung bessere und auch billigere Lösungen hervorbrächten. Leider sind unsere Behörden im 19. Jht. stehengeblieben.
Das die Behörden immer zum Wohl der Kinder entscheiden würde ich stark bezweifeln. Das Fatale dabei die rechten wie auch die linken Parteien verdienen resp. Ihre Wählerschaft arbeiten in diesen Bereichen. Was die Kindsanhörung angeht wird diese wohl gezwungener massen durchgeführt, aber was die Kinder wollen wird dabei meist Übergangen. Es lohnt sich daher den Kindern ein Fürsprecher zu stellen...
@ Herr Egger Ich fürchte, es ist nicht so einfach. Wie soll denn eine Behörde herausfinden - wenn möglich noch vorbeugend - wo untragbare Familienverhältnisse herrschen ? z.B. durch rigorosen Einsatz von Kontrollmassnahmen, d. h. jeden Monat klingeln zwei Beamten an Ihrer Tür und möchten sich ein bisschen umsehen. Als das möchte ich nun nicht haben.
ein Obhutsentzug ist eine ganz heikle Sache. Ich bin jedoch froh, das solche Massnahmen durchgezogen werden. ...Auch bei diesem Fall. Logisch ist es für die Mutter hart. Jedoch finde ich es tragisch von den Erwachsenen, das sie nicht im Stande sind Konflikte so zu lösen, das die Kindern nicht massiv leiden müssen.
Eigentlich weiss man aus der Geschichte, dass die Behörden meist unfähig sind die Lage richtig einzuschätzen und die entsprechende Hilfe zu gewähren, dennoch massen sie sich immer noch das Recht zu fatal in Familien und Verhältnisse einzugreifen. Dem Kinderwohl wäre meistens wesentlich mehr geholfen, wenn man den Eltern richtig helfen wollte. Aber das ist wohl zu schwierig für die "Fachpersonen".









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