«Lidstrich gehört zur Intimsphäre»
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 26.01.2009 6 Kommentare
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Wann darf der Arbeitgeber Vorschriften für die Kleidung seiner Angestellten erlassen?
Wenn er ein nachvollziehbares und betrieblich notwendiges Interesse geltend machen kann. Dazu gehört etwa der Kundenkontakt in einer Bank. In diesen Fällen können Vorgesetzte das Tragen einer Krawatte verlangen. Oder eine Schutzkleidung, wenn sonst die Gesundheit gefährdet ist. Solches ist vollkommen unbestritten.
Wenn kein Kundenkontakt nötig ist, wie sieht es da aus?
Arbeitet jemand lediglich im Backoffice, dann ist er grundsätzlich in seiner Kleidung frei - innerhalb des üblichen Rahmens, der bei uns gilt. Grob gesagt heisst das: nicht unanständig.
Bei den Angestellten des Zürcher Bevölkerungsamtes ist seit Anfang Jahr auch «übermässiges» Make-up unerwünscht. Ist das zulässig, eine solche Vorschrift?
Es fragt sich, wer bestimmt, was «übermässig» ist. Auch da gilt letztlich das normale Empfinden des Durchschnittsbürgers als Massstab. Beim Make-up ist das Recht, Weisungen zu erlassen, noch eingeschränkter als bei den Kleidern. Da muss jemand schon wie eine Fasnachtsmaske daher kommen, dass man als Arbeitgeber einschreiten kann. Und sonst, finde ich, gehört der Lidstrich eigentlich zur Intimsphäre.
Am Klaustag trugen die Verkäuferinnen einer Zürcher Bäckerei eine Samichlausmütze. Kann man sich gegen so eine Verkleidung wehren, wenn man sie nicht will?
Ja. Niemand darf über das Weisungsrecht zum Osterhasen gemacht werden. Das muss freiwillig sein.
Und wo ist die Grenze?
Die Grenze ist immer die vertragliche Abmachung. Sie können im Vertrag eine Einheitskleidung oder das Tragen von Uniformen vereinbaren. Sie können auch festlegen, dass die Verkäuferinnen an Ostern die Kundschaft mit langen Ohren bedienen und an Weihnachten im Christkindkostüm. Wenn das aber nicht so im Vertrag geschrieben steht, dann hört das Weisungsrecht da auf.
Edi Class ist selbstständiger Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ). (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 26.01.2009, 10:25 Uhr
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6 Kommentare
Bleibt vieleicht noch anzumerken, dass Arbeitslosigkeit nicht mehr das einzige Übel in der modernen Arbeitswelt ist. Diese 25 Prozent wissen voraussichtlich ganz genau, was einem heutzutage noch alles blühen kann- nur dass das von den Arbeitslosenstatistiken (die als Messeinheit für den Zustand des Arbeitsmarktes eh' veraltet sind) gar nicht mehr wiedergegeben wird. Die Angst ist da- zur Recht! Antworten
Welcher Idiot hat eigentlich die Krawatte erfunden? Das unnötige, zwecklose und ungesunde Kleidungsstück, das es gibt. Mir wäre ein Banker ohne Krawatte lieber, oder ist der Beste derjenige, der die schönste trägt? Hohe "Tiere" aus Politik und Wirtschaft sind schon gescheiter geworden und treten sogar im Fernsehen vor einer Million Zuschauer hemdsärmig auf! Antworten
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