Wenn der arbeitslose Direktor auf den Bau muss
Kaum eine Woche vergeht derzeit ohne neue Abbaumeldungen aus der Schweizer Wirtschaft. Oft beeilen sich die Firmen hinzuzufügen, dass sie möglichst wenige Mitarbeiter entlassen und einen Teil des Abbaus via Nichtersetzen freiwilliger Abgänge vollziehen wollen. Für die Direktbetroffenen kann diese Unterscheidung wichtig sein, doch für alle anderen ist das Endresultat das Gleiche: Es stehen weniger Stellen zur Auswahl.
Arbeitslose dürfen im Prinzip nicht wählerisch sein. Stellensuchende, die Arbeitslosengelder beziehen, müssen «grundsätzlich jede Arbeit unverzüglich annehmen», sagt das Gesetz. Es nennt allerdings auch neun Ausnahmen. Demnach gilt eine Arbeit unter anderem dann als «unzumutbar», wenn sie (1) den berufs- und ortsüblichen Bedingungen nicht entspricht, (2) nicht angemessen auf Fähigkeiten und bisherige Tätigkeit des Betroffenen Rücksicht nimmt, (3) einen Arbeitsweg von je über 2Stunden für Hin- und Rückweg erfordert, (4) der Betrieb Leute entlassen hat, nur um wesentlich Billigere einzustellen, (5) der Lohn unter 70 Prozent des zuletzt versicherten Verdienstes liegt.
Unterforderung zumutbar
Wie viele Gesetzestexte enthält auch dieser Interpretationsbedarf. Was bedeutet zum Beispiel die «angemessene» Rücksichtnahme auf Fähigkeiten und bisherige Arbeit? Konkreter: Muss ein Direktor eine Stelle als Kellner annehmen, muss ein Informatiker notfalls auf dem Bau arbeiten, und muss ein Vermögensverwalter an die Migros-Kasse sitzen? Die Kurzantwort: ja. Die etwas längere Antwort: Es kommt drauf an.
Da ist zunächst die Frage der Fähigkeiten. Das massgebende Kreisschreiben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sagt es so: «Die Arbeit darf eine versicherte Person bezüglich ihrer Fähigkeiten unterfordern, jedoch nicht überfordern.» In der Praxis hat dies aber seine Grenzen – und dies nicht nur darum, weil die Zwangsplatzierung eines Direktors als Kellner wenig sinnvoll ist, solange es auch arbeitslose Kellner gibt. «Normalerweise regelt dies der Markt», sagt Marc Stalder, Leiter des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) Bern West: «Der Arbeitgeber will keine überforderten Leute, aber auch keine, die unterfordert sind.» Denn: «Der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass unterforderte Angestellte unzufrieden sind und bei der erstbesten Gelegenheit wieder kündigen.»
Die Stellensuchenden haben derweil nur einen begrenzten Berufsschutz. «In der Regel können die Stellensuchenden in den ersten drei Monaten in ihrem angestammten Berufsfeld suchen, wenn sie eine reelle Chance haben, etwas zu finden», sagt RAV-Leiter Marc Stalder: «Nachher müssen sie, in Zusammenarbeit mit dem RAV, die Stellensuche auf weitere Branchen ausweiten.»
Grosszügiger zeigt sich das RAV laut Stalder in der Regel bei Studien- und Lehrabgängern: «Bei diesen Stellensuchenden liegt es uns besonders am Herzen, dass sie eine Arbeit im angestammten Berufsfeld finden, weil sie sonst riskieren könnten, den Anschluss im eigenen Gebiet zu verlieren.» Denn: «Wenn zum Beispiel ein KV-Absolvent einen Job auf dem Bau übernimmt (und deshalb eventuell die Stellensuche vernachlässigt), dann kann ihm dies später bei der Stellensuche im kaufmännischen Bereich zum Verhängnis werden, weil für viele Arbeitgeber kaufmännische Berufserfahrung im Vordergrund steht.»
In der Tendenz gilt allerdings für jüngere Stellensuchende das Gleiche wie für ältere: Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto weniger wählerisch dürfen sie sein.
Ähnliches gilt auch für die geografische Mobilität. In der Berner Praxis stehen laut RAV-Berater Stalder Stellen in der Region im Vordergrund: «Wir wollen nicht einen Kellner von Bern nach Zürich schicken, während ein Zürcher RAV einen Kellner von Zürich nach Bern schickt.» Stellen in Zürich sind aber im Prinzip für Berner durchaus zumutbar, weil der Arbeitsweg in der Regel weniger als zwei Stunden benötigt.
58000 Sanktionierte im 2008
Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, wird mit der Streichung von 31 bis 60 ALV-Taggeldern (6 bis 12Wochen) bestraft. Auch andere Tatbestände führen zur Streichung von Taggeldern – etwa wenn jemand sich nicht genügend um eine neue Stelle bemüht oder aus eigenem Verschulden arbeitslos geworden ist. Im vergangenen Jahr erhielt jeder fünfte ALV-Bezüger in der Schweiz eine Sanktion aufgebrummt: Laut Seco bezogen insgesamt 242000 Personen Arbeitslosengelder – die Behörden strichen 58000 von ihnen während durchschnittlich 17 Tagen die ALV-Gelder. Im Kanton Bern lag die durchschnittliche Sanktion etwa im Schweizer Mittel. Allerdings war jeder vierte Berner ALV-Bezüger – 6400 von 24600 – betroffen. Fehlt es vielen am Arbeitswillen? RAV-Leiter Marc Stalder sieht das überhaupt nicht so: «Der absolut grösste Teil der Stellensuchenden will nichts anderes als so schnell wie möglich wieder arbeiten.» (Der Bund)
Erstellt: 16.09.2009, 15:10 Uhr
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