Das 4,8-Liter-Haus wird bald Standard in der Schweiz
Von Reto Westermann. Aktualisiert am 17.11.2008
Vor 25 Jahren benötigte ein neu gebautes Wohn- oder Bürohaus in der Schweiz umgerechnet noch rund 20 Liter Öl für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Wohnfläche. Seither wurden die Vorschriften laufend verschärft, und der Grenzwert für Neubauten liegt derzeit bei rund neun Litern pro Quadratmeter und Jahr.
Ein Wert, der sich mit vertretbarem Aufwand auf unter die Hälfte reduzieren liesse. Das zeigen die rund 10'000 in den letzten zehn Jahren nach dem Minergie-Standard erstellten Bauten, die es auf knapp vier Liter pro Quadratmeter bringen. Einen Wert, den bald auch Neubauten nach den gängigen Vorschriften erreichen müssen. Im Rahmen der Reduktion des CO2-Ausstosses hat die Konferenz der Energiedirektoren im April nämlich neue Mustervorschriften (MuKEn) für den Energieverbrauch von Gebäuden verabschiedet. Sie sehen für Neubauten einen Verbrauch von 4,8 Litern pro Quadratmeter und Jahr für Heizung und Warmwasser vor. Wie dieser Wert erreicht wird, ist dem jeweiligen Bauherrn überlassen: Er kann beispielsweise besser isolieren als es das Gesetz vorsieht, Sonnenenergie und Abwärme nutzen oder eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen. «So kann viel besser auf die jeweilige Situation eingegangen werden als mit strikten Vorgaben», sagt Christoph Gmür, Leiter des Bereichs Energietechnik beimAmt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) des Kantons Zürich.
Engeres Korsett bei Sanierungen
Einschneidender als bei Neubauten wird das neue Handling bei Altbauten sein, wo bisher nur wenige Vorschriften bezüglich Energieeffizienz bestanden. Wer nach Einführung der MuKEn beispielsweise den Verputz an der Fassade erneuert, wird gleich auch noch isolieren müssen, und wer Fenster austauscht, muss künftig solche verwenden, die bezüglich Dämmwert den neuen Vorschriften entsprechen.
Die Einführung der MuKEn ist Sache der Kantone. Sie müssen ihre jeweiligen Bauvorschriften und Energiegesetze so anpassen, dass der neu definierte Grenzwert erreicht wird. In einigen Kantonen werden die neuen Vorschriften bereits im nächsten Jahr greifen. Bis das im Kanton Zürich soweit ist, wird es aber noch etwas dauern: «Die Einführung benötigt verschiedene Anpassungen an Verordnungen und Gesetzen und erfolgt deshalb in vier Schritten», sagt Christoph Gmür vom Awel. Erster Schritt ist die Änderung der Berechnung der sogenannten Baumassenziffer in der allgemeinen Bauverordnung. Sie soll so angepasst werden, dass eine dickere Isolation eines Gebäudes die Ausnutzung auf einem Grundstück nicht negativ beeinflusst. Die entsprechende Vorlage kommt aller Voraussicht nach in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vor den Kantonsrat. Danach ist der Weg frei für die weiteren Änderungen. Dazu gehören Anpassungen bei der Bauverordnung und beim Energiegesetz. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.11.2008, 14:59 Uhr
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