Meinung

Schweizer Wettbewerbspolitik in der Sackgasse

Von Rudolf Strahm. Aktualisiert am 24.03.2010
Rudolf Strahm.

Rudolf Strahm.

Fast alle Schweizerinnen und Schweizer, Jugendliche inbegriffen, sind Handybenutzer. 60 Prozent von ihnen sind Swisscom-Kunden. Aber nicht nur sie, sondern fast alle sind indirekt vom Streit über eine Megabusse für die Swisscom betroffen, welche die Wettbewerbskommission (Weko) verhängt und das Bundesverwaltungsgericht Anfang des Monats aufgehoben hat, was die Weko nicht akzeptieren will: Sie wird den Entscheid, wie sie gestern bekanntgab, anfechten. Worum geht es da eigentlich?

Gestritten wird um die höchste je in der Schweiz verhängte Busse. Das Bundesverwaltungsgericht hat formell eine Busse von 333 Millionen Franken aufgehoben und für nichtig erklärt, welche die Weko der Swisscom für ihren Preismissbrauch im Mobilfunkverkehr auferlegt hatte. Die oberste Wettbewerbsbehörde, welche die Busse selber zu einem Prestigefall hochstilisiert hatte, steht nun da wie ein Polizist, dem vor aller Augen der Bussenzettel-Block samt Schreibwerkzeug entrissen worden ist. Nach diesem Prestigeverlust wird die Weko in der heutigen Zusammensetzung und Funktionsweise von der Wirtschaft und den hungrigen Zürcher Wirtschaftsanwaltskanzleien kaum mehr ernst genommen.

Fragwürdige Geschäftspraktiken

An sich wäre die Millionenbusse für die Swisscom durchaus gerechtfertigt und im Sinne der Wettbewerbsgesetzgebung. Denn die Ex-Monopolistin verlangte von 2002 bis 2007 massiv überhöhte Durchschaltgebühren von 33 Rappen pro Minute im Handyverkehr (Durchschalt- oder Terminierungsgebühren werden vom einen Telecomanbieter dem andern Anbieter für das Durchschalten von Handyanrufen belastet, welcher sie darauf dem Kunden aufbürdet – dem dabei keine Wahl und Ausweichmöglichkeit gelassen wird). So lastete die mächtige Swisscom den Kunden eine Preisüberhöhung von insgesamt rund 500 Millionen Franken pro Jahr auf.

Die drei Handyanbieter Swisscom, Sunrise und Orange hatten 2002 eine Absprache getroffen: Alle drei zahlten und verrechneten sich gegenseitig in stillem Einverständnis und ohne gegenseitige Klage viel zu hohe Terminierungsgebühren – zum Schaden der Endkunden. Die Swisscom erwirtschaftet ihre grossen Gewinne eben nicht primär dank unternehmerischer Tüchtigkeit, sondern dank ihrer marktbeherrschenden Stellung und intensivem Lobbying in Bundesbern.

Dilettantische Aufarbeitung

Warum also gelangte das Bundesverwaltungsgericht zu seinem Entscheid? Der Grund ist – ungeachtet des Rekursausgangs beim Bundesgericht – meiner Einschätzung nach an zwei Orten zu suchen: bei der Weko selber und beim Fernmeldegesetz.

Der Fehler liegt deshalb bei der Weko selber, weil sie den Fall dilettantisch behandelte, verzögerte und schlecht begründete. Das Weko-Sekretariat brauchte beinahe drei Jahre, bis es überhaupt einen Antrag an die Kommission stellte. Die 15-köpfige Wettbewerbskommission ihrerseits wälzte den Fall 17 Monate lang, traktandierte ihn in diesem Zeitraum elfmal und änderte ihre Beurteilung der Marktbeherrschung dreimal. Praxisorientierte Kommissionsmitglieder und die Preisüberwachung meldeten während des Entscheidverfahrens mehrfach Dissens an. Bis zum Rekursentscheid war es jedoch geboten, darüber zu schweigen. Nur aber wäre es im Hinblick auf spätere Fälle verantwortungslos, diese Mängel in der Behandlung des Falls aus Kameraderie zu verdrängen: Die Kommissionsführung und das Milizsystem sind zu beanstanden – nicht das Kartellgesetz.

Das Verfahren gegen die Swisscom hat immerhin dazu geführt, dass sie unter Druck ihre Handy-Durchschaltgebühren ab 2007 von 33 schrittweise auf 14 Rappen pro Minute senkte – allerdings viel zu spät, weil das Weko-Verfahren sage und schreibe 4 Jahre und 4 Monate dauerte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seiner Entscheidbegründung gegen die Weko-Busse die Preisüberwachung auf differenzierte Weise bestätigt und gestärkt: In Zukunft sollte die Weko ihrem eigentlichen gesetzlichen Auftrag gemäss nur entscheiden, ob eine Marktbeherrschung vorliegt – und die Berechnung einer allfälligen Busse dann sofort der Preisüberwachung oder, nach einer Änderung des Fernmeldegesetzes, der Kommunikationskommission Comcom übertragen. Diese beiden Behörden verfügen über die entsprechende Erfahrung und Fachkompetenz in der Kostenkalkulation. Im vorliegenden Fall hätte sie ein Jahr statt vier Jahre gedauert.

Die Verfahrensmängel weisen auf eine strukturelle Schwäche hin: Die Weko als Milizbehörde ist überfordert, ihre Zusammensetzung ist nicht auf speditive und effiziente Entscheidungsfindung ausgerichtet. Sie besteht mehrheitlich aus Professoren, Wissenschaftlern, die nicht gewohnt sind, weitreichende Entscheide zu treffen, und die mit der Wirtschaftswelt wenig vertraut sind. Ein verkleinertes Richtergremium wäre effizienter, rascher, professioneller und würde mehr Respekt erlangen. Pikanterweise sind die oft als parteiisch geschmähten Vertreter der Wirtschaftsverbände in der Weko meist entscheidungsfreudiger als die Professorenzunft.

Gesetzliche Fehlkonstruktion

Das zweite Problem des weittragenden Bussenverfahrens liegt in der Fehlkonstruktion des Fernmeldegesetzes: Die Kommunikationskommission Comcom darf nur einschreiten, wenn ein Telecomanbieter gegen einen andern klagt. Wenn diese sich, wie beim Handyverkehr, aus Eigeninteresse stillschweigend verständigen, kann sie nicht eingreifen.

Diese Fehlkonstruktion hätte durch die im Ständerat gutgeheissene Motion Forster korrigiert werden können. Diese fordert auch dann eine Ex-officio-Preisprüfung durch die Comcom, wenn keiner klagt. Doch das politische Lobbying von Swisscom-Chef Carsten Schloter hat diese benutzer- und wirtschaftsfreundliche Revision im Nationalrat vorläufig verhindert.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Parlament haben es in der Hand, den Preisabsprachen doch noch einen Riegel zu schieben. Alle Konsumenten und die ganze schweizerische Wirtschaft wären die Nutzniesser davon. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.03.2010, 12:30 Uhr

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