Bedenkliches Signal
Von René Staubli. Aktualisiert am 08.01.2011 9 Kommentare
René Staubli
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Mit üblen Tricks hatte der Hochstapler Guido B. in Zürich über Jahre ein Dutzend Frauen um insgesamt 350'000 Franken erleichtert. Es war niemand da, der ihm das Handwerk legte – im Gegenteil, die Behörden liessen ihn gewähren.
Kaum hatte er damit begonnen, in Deutschland sein Unwesen zu treiben, wurde er verhaftet. Die deutsche Polizei merkte auch, dass es ein internationales Fahndungsersuchen aus Frankreich gab. Guido B., der dort Alimente schuldet, wird nun nach Paris überstellt.
So effizient kann Polizei- und Behördenarbeit sein. In der Schweiz verfolgte man den bösen Buben nicht, sondern bestrafte die Opfer. Wenn diese zum Betreibungsamt gingen, um einen Zahlungsbefehl zu erwirken, knöpfte man ihnen 100 Franken ab. Die Weiterführung der Betreibung kostete sie jeweils 300 Franken, jeder Auszug aus dem Betreibungsregister weitere 25 Franken.
Das Bezirksgericht belehrte eine Frau, sie müsse die Kosten selber tragen, wenn sie ein Verfahren anstrengen wolle. Für den Rückzug des Begehrens verrechnete man ihr 250 Franken. Als eine Geschädigte bei der Zürcher Kantonspolizei eine Betrugsanzeige einreichen wollte, riet man ihr ab: Man kenne Guido B., doch was er tue, sei kein Strafdelikt.
Von einer Geschädigten verlangte das Bezirksgericht zusätzliche Beweise – sie sollte die polizeiliche Ermittlungsarbeit quasi selber leisten. Als sie vorschlug, das Verfahren auf die schriftlich belegbaren Forderungen zu beschränken, weigerte sich das Gericht, worauf sie die Klage fallen lassen und Verfahrenskosten in Höhe von 2000 Franken zahlen musste. Das Gericht schickte ihr 40 Einzahlungsscheine, damit sie die Summe in Tranchen abstottern konnte.
Als sich die Staatsanwaltschaft später widerwillig mit dem Fall befasste, stellte sie ihn erwartungsgemäss ein. Die Justiz mache es sich reichlich einfach, befand der Zürcher Strafverteidiger Bernhard Rüdy. Erst als die Frauen gemeinsam ein Dossier einreichten, also wieder Polizeiarbeit leisteten, eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Betrugsverfahren.
Dass Leute wie Guido B. ihr Unwesen unter den Augen der Behörden und der Justiz jahrelang ungestört treiben können, ist ein bedenkliches Signal. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.01.2011, 20:53 Uhr
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Soviel ich weiss, gibt es etwa bei Sportverbänden die Regelung, dass man für Beschwerden eine Art Kaution zu hinterlegen hat. Wird die Beschwerde gutgeheissen, so bekommt man das Geld zurück. Dieser Mechanismus soll einer unkontrollierten Flut von Beschwerden vorbeugen. Müsste doch auch in solchen Fällen machbar sein. Antworten





