Meinung

Das ist kein Ersatz für Sterbehilfe

Von Res Strehle. Aktualisiert am 24.10.2009
Res Strehle

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Es gibt Leute, die sind dann am besten, wenn sie gehen. Zum Beispiel Pascal Couchepin. Befreit bald von Amt und Bürde, macht der freisinnige Bundesrat in den letzten Wochen seiner Amtszeit die weitesten Sprünge: Erst sprang er in der Sterbehilfediskussion über seinen Schatten und schwenkte um auf eine liberale Lösung. Dann erinnerte er an eine Binsenwahrheit, wonach derjenige, der Rezepte für Medikamente verschreibt, nur im Ausnahmefall selber daran verdienen sollte. Und jetzt will Couchepin kurz vor Amtsende dafür sorgen, dass die Palliativmedizin in der Schweiz kein Fremdwort mehr bleibt. Unsere Medizin soll in Sachen Schmerzlinderung und -pflege so gut werden wie in anderen Bereichen.

Couchepins neuer Vorschlag ist unter jedem Titel vernünftig. Schmerzlinderung bei chronischer Krankheit wird angesichts der gestiegenen Lebenserwartung immer wichtiger. Es besteht die Aussicht, dass langwierige stationäre Spitalaufenthalte für chronisch Kranke vermieden werden und Todgeweihte vermehrt in den eigenen vier Wänden sterben können. Und dass irgendwann auch der Tod nicht mehr so tabuisiert und ghettoisiert wird wie einst, als Sterbende in die Badezimmer von Spitälern gerollt wurden.

Ein Gegenvorschlag zur Selbstbestimmung im Todesfall ist das nicht. Wenn Schmerzen nach allen Regeln der ärztlichen Kunst gelindert werden, dann fällt das vordergründigste und oberflächlichste Motiv für einen Todeswunsch weg: nicht aushaltbare Schmerzen. Es ist nicht zufällig, dass mit Oregon ausgerechnet jener US-Bundesstaat die Palliativmedizin am stärksten ausgebaut hat, wo Sterbehilfe bei unheilbarer Krankheit legal ist.

Es wird trotzdem noch Menschen geben, die auch ohne qualvolle Schmerzen den Todeszeitpunkt bei unheilbarer Krankheit oder unzumutbarer Einschränkung ihrer Würde selber bestimmen wollen. Damit bleibt dem Bundesrat in der Ära nach Couchepin eine Pendenz: die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Professionelle Schmerzlinderung vor dem Tod und unprofessionelle Hilfe in den Tod vertragen sich nicht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.10.2009, 04:00 Uhr

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