Meinung

Der Presserat verspielt seine Glaubwürdigkeit

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 24.06.2009

Thomas Hasler.

Thomas Hasler.

War es verhältnismässig, dass die Medien im Fall des getöteten Aupair-Mädchens Lucie das Bild und den Namen des mutmasslichen Täters veröffentlicht haben? Diese Frage hat sich der Schweizer Presserat selber gestellt. Dass die «Instanz der medien-ethischen Selbstkontrolle» (Eigendeklaration) zum Schluss kam, die Veröffentlichung sei nicht verhältnismässig gewesen, erstaunt nicht. Denn schon bisher war in vergleichbaren Fällen gleich restriktiv entschieden worden.

Mit der gestrigen Stellungnahme hat der Presserat die Befürchtung seines Sekretärs Martin Künzi bestätigt, dass das Gremium als «realitätsfremd kritisiert» werden könnte. Mehr noch: Die «Instanz» droht ihre Glaubwürdigkeit zu verspielen.

Der Presserat will, dass eine «berufsethische Selbstreflexion in der Alltagspraxis der Redaktionen Niederschlag findet». Dies macht nur Sinn, wenn man sich nicht primär an der moralisch richtigen Einstellung orientiert (Tugendethik), sondern Kriterien moralisch richtiger Entscheidungen formuliert (Handlungsethik). Für die moralisch richtige Entscheidung im Sinne der angewandten Ethik ist aber Sachwissen und die genaue Kenntnis der Fakten unabdingbar. Beides fehlte dem Presserat. Aber beides ist unverzichtbar, um eine korrekte Güterabwägung vornehmen zu können zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Namensnennung und dem Schutz der Privatsphäre eines Tatverdächtigen und seiner Angehörigen.

Der Presserat anerkennt ausdrücklich, dass die Aufklärung weiterer Delikte im öffentlichen Interesse liegt. Allerdings gelte das nur so lange, als eine «unmittelbare Gefahr in Verzug» sei, der Täter also noch auf der Flucht sei oder die Tat bestreite. Diese Auffassung ist grundfalsch – gerade im Fall Lucie: Weil der Täter bereits im Jahre 2003 versucht hatte, eine Frau zu töten, musste der Verdacht abgeklärt werden, ob weitere Frauen Opfer gewalttätiger Übergriffe geworden waren. Dazu mussten Name und Bild des Täters veröffentlicht werden. Dass sich bereits 30 Frauen vor der Veröffentlichung gemeldet hatten, ist kein Gegenargument.

Tatsächlich meldeten sich nach der Veröffentlichung 100 Frauen im Alter von 16 bis 20 Jahren. Ihre Aussagen könnten dazu führen, dass weitere schwere Gewaltdelikte ans Licht kommen, dass sogar Lucies Tod nicht als vorsätzliche Tötung sondern als Mord zur Anklage kommt. Beides hat einen grossen Einfluss auf die allfällige psychiatrische Begutachtung und vor allem auf das Strafmass. Und beides ist von eminentem öffentlichem Interesse. Wenn der Presserat meint, für die weiteren Ermittlungen hätte «eine Nennung der Initialen genügt», dann kann das wirklich nur als «realitätsfremd» bezeichnet werden.

Der Presserat hat im Fall Lucie auf eine fundierte Güterabwägung verzichtet und stattdessen alte Stellungnahmen zitiert. Man kann sich darüber nur wundern – wie auch über den Umstand, dass er entgegen seiner üblichen Praxis darauf verzichtet hat, sich die Fakten und Argumente von der «Gegenseite» zu beschaffen.

Der Presserat hat die Gelegenheit verpasst, frühere einschlägige Entscheide zu hinterfragen: 2003 hatte er die Zurückhaltung bei der Publikation von Namen und Foto eines Täters als «wenig sinnvoll» bezeichnet, «wenn Schweizer Medien über Kapitalverbrechen berichten, bei denen die Namen von Tatverdächtigen von in der Schweiz beachteten ausländischen Medien bereits breit genannt worden sind». Eine solche Aussage ist zwar realitätsnah, ist aber – gemessen am hohen Anspruch des Presserates – eine medienethische Kapitulation.

Medienschaffende sollen «nicht reflexartig publizieren, was Behörden zur Publikation freigeben», sondern «eigenständige berufsethische Überlegungen» anstellen: Dieses Grundanliegen des Presserats ist berechtigt und unterstützungswürdig. Die wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die strukturellen Veränderungen in der Medienlandschaft und der im Online-Zeitalter noch grösser gewordene zeitliche Druck können tatsächlich dazu führen, dass die «Selbstreflexion» zu kurz kommt. Dafür bieten die letzten Monate mehr als genug negative Beispiele. Mit dem Fall Lucie hat sich der Presserat aber ausgerechnet das unpassendste Beispiel herausgegriffen.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.06.2009, 23:57 Uhr

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