Die SBB sollen für Verspätungen zahlen
Von Andreas Valda. Aktualisiert am 17.12.2008 19 Kommentare
Andreas Valda.
Jeder Fahrplanwechsel des öffentlichen Verkehrs gibt Anlass zu Änderungen. Diesmal setzen die SBB den Akzent auf Fahrgast-Erziehung. Mehr Anstand, weniger Lärm, mehr Klassendisziplin und weniger Aggressionen stehen im Fokus. Diese Ziele in Ehren, doch wann schaffen die Schweizerischen Bundesbahnen Fahrgast-Rechte?
Technisch gesehen sind Billette nach wie vor Transportgutscheine. Man darf mitfahren. Aber wie pünktlich müssen die Züge sein? Das Transportgesetz stellt in der Verordnung einzig fest: «Wer seine Reise nicht gleichentags fortsetzen kann, hat Anrecht auf Ersatz der entstandenen Unkosten, höchstens jedoch für eine Übernachtung mit Frühstück.» Wenn der Reisende den Anspruch nicht «unverzüglich» meldet, verliert er ihn.
«Hallo!?», pflegen die Deutschen zu sagen. «Diese Regelung klingt nicht gerade kundenfreundlich», bemerkt die Blogger-Seite Schweizwochen.de zu Recht und fragt: «Denn wann kommt es schon vor, dass man seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann?»
In Deutschland erhält jeder Fahrgast 20 Prozent des Fahrpreises erstattet, wenn er das Fahrziel um eine Stunde zu spät erreicht. Diese Regelung gilt «über die gesamte Reisekette im Fernverkehr». Das heisst, selbst wenn ein Zug nur um 7 Minuten verspätet ankommt, aber die Anschlusszüge schon weg sind und man die Reise erst in einer Stunde fortsetzen kann, muss die Deutsche Bahn Entschädigungen zahlen. Bei ICE genügen sogar 30 Minuten Verspätung für eine Strafzahlung.
Nicht so in der Schweiz. Die SBB kennen bloss einen sogenannten Sorry-Gutschein von 10 (2. Klasse) und 15 Franken (1. Klasse) - und nur bei Verspätungen eines Zuges «von über 1 Stunde», die «vor Ort» verteilt werden. Der erprobte Fernreisende weiss, dass es selten dazu kommt. Ein verpasster Anschluss interessiert die SBB, was Entschädigungen betrifft, nicht.
Damit fehlt ein entscheidender finanzieller Anreiz, damit sich die SBB mehr anstrengen, Verspätungen zu vermeiden. Anders ist es im regionalen Netz des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV). Um keinen Malus zu bekommen, müssen die vom ZVV beauftragten SBB eine gewisse, durchschnittliche Pünktlichkeit erreichen. 2006 zahlten sie für nicht erreichte Ziele 1,75 Millionen Franken Strafe. Danach strengten sie sich offenbar an. 2007 war die Pünktlichkeit zumindest «genügend». Kein Malus. Für einen Bonus reichte es aber noch nicht.
Es geht also. Wieso auch nicht im Fernverkehr? Immerhin: Die SBB signalisieren Bereitschaft: «Wir sind offen für Bonus-Malus-Systeme, wie es mit dem ZVV beispielhaft besteht. Dies kann ein wirksames Mittel sein, um uns zu noch besseren Leistungen und mehr Zuverlässigkeit anzuspornen», meint Sprecher Roland Binz. Diese Bereitschaft sollte der Bundesrat nutzen, um die Ansprüche an die SBB höherzuschrauben, sie also zu höheren Entschädigungen für Verspätungen zu zwingen.
Das würde nach der Disziplin der Fahrgäste auch jene der SBB stärken. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.12.2008, 09:29 Uhr
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19 Kommentare
Cisalpino > da gibt es ANDERE Gesetze & Standards! schon Jahre der massivsten Verspaetungen - auch die Sicherheit der Zuege ist mangelhaft, der Dreck unvergleichlich, selbst in den SBB-Kompositionen ! wenn Cisalpino den Kunden und wie dem ZVV einen Malus bezahlen muesste, waere Cisalpino schon laengstens total pleite - was fuer die Kunden das BESTE waere ! Antworten
Ist das nicht ein bisschen hart?Ich benutze viel den Zug und ich stelle immer wieder fest, dass die SBB (im Gegensatz zu anderen internationalen Eisenbahn,schnell mal einen Ersatzzug bereit stellt. Selbst wenn in der naechsten halben Stunde wieder ein Zug fährt. Wir haben ein gutbefahrenes und funktionierendes Streckennetz. Für höhere Gewalt können die Bahnen nichts! Gute Fahrt +frohe Weihnachten! Antworten




