Doppelt diskriminiert
Von Roland Schlumpf, Bern. Aktualisiert am 14.01.2009 7 Kommentare
Roland Schlumpf.
Selbst Vater werden kann zuweilen schwer sein - mindestens für Unverheiratete. Die finanziellen Verpflichtungen sind zwar mit einer sogenannten Vaterschaftsanerkennung noch einigermassen einfach zu regeln. Will ein Vater allerdings auch seine Rechte beanspruchen, also insbesondere am Sorgerecht teilhaben, steht ihm zusätzlich ein umständliches und teilweise unwürdiges amtliches Verfahren bevor, das nur im guten Fall zu einem gemeinsamen Sorgerecht mit der Mutter führt. Dabei können Beamte Eignung, Vergangenheit und Zukunftspläne, soziale Einbettung und wirtschaftliche Potenz des Vaters prüfen.
Im krassen Gegensatz dazu kümmert sich der Staat bei verheirateten Vätern um all diese Fragen überhaupt nicht. Für sie reicht der Trauschein als Qualifikation, um Vater zu sein. Unverheiratete Väter sind also gleich doppelt diskriminiert: einerseits gegenüber unverheirateten Müttern und anderseits gegenüber verheirateten Vätern. Beiden steht das Sorgerecht mit der Geburt des Kindes automatisch zu.
Weil die Zahl der Kinder von unverheirateten Eltern wächst, ist es höchste Zeit, dieser Entwicklung im Gesetz Rechnung zu tragen. Bereits wird ein Sechstel unehelich geboren. Das ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels, der sich auch in der zunehmenden Zahl von Konkubinatspaaren zeigt. Wer seine Vaterschaft anerkennt, dem sollte auch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zustehen.
Alles andere ist nicht mehr zeitgemäss - und auch nicht im Interesse des Kindes. Es hat mit der Geburt Anrecht auf seinen Vater. Das ist heute nicht gewährleistet. Besonders dann nicht, wenn dieser seine Verantwortung erst nach einem Spiessrutenlaufen durch die Amtsstuben wahrnehmen kann.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.01.2009, 10:14 Uhr
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7 Kommentare
Wollen die Männer nur das gemeinsame Sorgerecht oder übernehmen sie gleichzeitig die gemeinsame Sorgepflicht? Diese würde nämlich, bei einer Trennung, auch die Teilzeitbetreuung der Kinder unter der Woche beinhalten .... oder aber auch ledige Mütter werden alimentenberechtigt. Ledige Mütter habe in der Schweiz noch immer einen harten Alltag. Vorrangig sollte diese Situation verbessert werden. Antworten
das war auch der Grund, weshalb wir geheiratet haben, obwohl uns die Ehe an sich nichts bedeutet - abgesehen von steuerlicher Mehrbelastung natürlich. Ich wollte es dem Vater meines Kindes beim besten Willen nicht zumuten, sich dieser diskriminierenden und verletzenden Amtsprozedur unterziehen zu müssen, bloss weil wir eine andere Art der Partnerschaft vorziehen.. Antworten
In Bern ist das "Spiessrutenlaufen" für den Vater eines unehelichen Kindes aussichtslos. Die zuständige Komission pflegt in ihrem Entscheid über Besuchsrechte, den Minimalkonsens zwischen den Eltern zugrunde zu legen. Eine Mutter die trotz Anwälten und Sitzungen beim Jugendamt den "angemessenen Umgang" auf ein paar Stunden wöchentlich festlegen will, kann es durchsetzen. Der Vater hat keine Chance Antworten
Sie verschweigen einen wichtigen Unterschied zwischen Konkubinats- und Ehepaaren, nämlich was bei einer Trennung passiert: Bei der Ehe wird das gem. Sorgerecht aufgehoben und meist der Mutter zugesprochen, der Vater wird dann unterhaltspflichtig. Bei Konkubinatspaaren aber nicht. Deshalb drängen viele Väter, oft auf Anraten ihrer Anwälte, auf das gem. Sorgerecht: Weil es dann günstiger kommt. Antworten
Geradezu peinlich wird es dann aber, wenn die SP-Politikerin Jaqueline Fehr resp. der "Kinderschutz Schweiz" unter dem Deckmantel "Kinderschutz" explizit das gemeinsame Sorgerecht ablehnt. Die abenteuerlichen Begründungen gegen die Gleichstellung der Männer sind deckungsgleich mit den Steinzeit-Argumenten der Frauenstimmrechts-Gegner: http://kinderschutz.ch/cms/de/node/37 Antworten




C. Mair
Der Vater wird nicht nur diskriminiert, sonder schon fast kriminalisiert: Jeder Mann ohne Trauschein wird von vornherein so behandelt, also wolle er seinen Unterhaltspflichten eventuell nicht nachkommen, und das selbst dann, wenn er das Kind resp. die Vaterschaft vor der Geburt anerkennt. Es besteht eindeutig Handlunsbedarf. Antworten