Doppelt diskriminiert
Von Roland Schlumpf, Bern. Aktualisiert am 14.01.2009 7 Kommentare
Roland Schlumpf.
Selbst Vater werden kann zuweilen schwer sein - mindestens für Unverheiratete. Die finanziellen Verpflichtungen sind zwar mit einer sogenannten Vaterschaftsanerkennung noch einigermassen einfach zu regeln. Will ein Vater allerdings auch seine Rechte beanspruchen, also insbesondere am Sorgerecht teilhaben, steht ihm zusätzlich ein umständliches und teilweise unwürdiges amtliches Verfahren bevor, das nur im guten Fall zu einem gemeinsamen Sorgerecht mit der Mutter führt. Dabei können Beamte Eignung, Vergangenheit und Zukunftspläne, soziale Einbettung und wirtschaftliche Potenz des Vaters prüfen.
Im krassen Gegensatz dazu kümmert sich der Staat bei verheirateten Vätern um all diese Fragen überhaupt nicht. Für sie reicht der Trauschein als Qualifikation, um Vater zu sein. Unverheiratete Väter sind also gleich doppelt diskriminiert: einerseits gegenüber unverheirateten Müttern und anderseits gegenüber verheirateten Vätern. Beiden steht das Sorgerecht mit der Geburt des Kindes automatisch zu.
Weil die Zahl der Kinder von unverheirateten Eltern wächst, ist es höchste Zeit, dieser Entwicklung im Gesetz Rechnung zu tragen. Bereits wird ein Sechstel unehelich geboren. Das ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels, der sich auch in der zunehmenden Zahl von Konkubinatspaaren zeigt. Wer seine Vaterschaft anerkennt, dem sollte auch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zustehen.
Alles andere ist nicht mehr zeitgemäss - und auch nicht im Interesse des Kindes. Es hat mit der Geburt Anrecht auf seinen Vater. Das ist heute nicht gewährleistet. Besonders dann nicht, wenn dieser seine Verantwortung erst nach einem Spiessrutenlaufen durch die Amtsstuben wahrnehmen kann.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.01.2009, 10:14 Uhr
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7 Kommentare
das war auch der Grund, weshalb wir geheiratet haben, obwohl uns die Ehe an sich nichts bedeutet - abgesehen von steuerlicher Mehrbelastung natürlich. Ich wollte es dem Vater meines Kindes beim besten Willen nicht zumuten, sich dieser diskriminierenden und verletzenden Amtsprozedur unterziehen zu müssen, bloss weil wir eine andere Art der Partnerschaft vorziehen.. Antworten



