Meinung

Ein juristisch wackeliges Urteil

Von Res Strehle. Aktualisiert am 13.07.2010 4 Kommentare

Res Strehle

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Der Entscheid, Roman Polanski nicht an die USA auszuliefern, ist psychologisch einfacher nachzuvollziehen als juristisch. Die Schweiz holt sich mit der Ablehnung des Auslieferungsgesuchs der USA ein Stück Selbstvertrauen zurück – geschickt appliziert an einem politisch nicht allzu wichtigen Dossier.

Weniger wichtig jedenfalls als die beiden anderen Dossiers, die uns in den vergangenen Monaten beschäftigten: Bei der Übergabe der UBS-Kundendaten an die USA und den Verhandlungen im Geiselkonflikt mit Libyen schien die Regierung den Ereignissen immer einen Schritt hinterherzuhinken. Man liess sich die Bedingungen wechselweise aus Washington, Tripolis und Brüssel diktieren. Ergebnis war die wachsende Kritik an dem Gremium und in der Folge öffentlich ausgetragene Dispute zwischen den einzelnen Bundesräten, weil keiner die Kritik auf sich allein sitzen lassen wollte.

Gestern setzte Justizministerin Widmer-Schlumpf ein kollektives Lebenszeichen. Dem Begehren aus den USA wird nicht stattgegeben. Juristisch scheint die Begründung der Ablehnung wackelig. Sie bricht mit der Tradition, Auslieferungsgesuche nur auf ihre formale Richtigkeit zu überprüfen. Sie gewichtet die verweigerte Einsicht in ein Einvernahmeprotokoll so hoch, dass daraus gleich Zweifel an der Rechtmässigkeit des ganzen Verfahrens entstehen. Und sie gewichtet den Vertrauensschutz gegenüber einer Privatperson gleich hoch wie jenen zwischen Staaten.

Im Ergebnis ist der Schweizer Entscheid aber salomonisch: Die Auslieferungshaft von zehn Monaten gab dem polnisch-französischen Regisseur ausreichend Bedenkzeit für nachträgliche Reue gegenüber dem Opfer. In seinem offenen Brief vom vergangenen Mai war davon allerdings noch nichts zu lesen. Dem Wunsch des Opfers, dass der Prozess nicht neu aufgerollt werde, wird entsprochen. Auslieferungsgesuche werden künftig auch inhaltlich geprüft.

Vielleicht kommt diese neue Praxis in Zukunft auch Inhaftierten zugute, die eine weniger gute internationale Lobby haben als der weltberühmte Regisseur. Und dafür moralisch bessere Gründe, um den Vertrauensschutz der Schweiz zu geniessen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.07.2010, 21:35 Uhr

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4 Kommentare

wolfgang wenger

13.07.2010, 10:10 Uhr
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Grundsaetzlich stimme ich dem letzen Satz von Strehle zu,. doch solte man sich fragen, wieso gerade jetzt, das kommt mir verdaechtig vor. Viele wissen, dass sich Politik & Justiz in letzter Zeit sehr vertan haben auch mit Rappaz. Jetzt koennen sie das Horror-Urteil von 'Super-Prueden' im Wallis nicht rueckgaengig machen (merkwuerdig), und schlichterhand laesst man Polanski frei.. Antworten


Michael Schneider

13.07.2010, 10:54 Uhr
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mir bleibt ein schaler nachgeschmack. Alle Fakten liegen auf dem Tisch: Erwachsener hat Sex mit 13 Jähriger und entzieht sich der Strafverfolgung. Damit die Beeinflussung des Opfers keine Grundlage hat, ist der Straftatbestand in den USA wie in der Schweiz ein Offizialdellikt. Wenn jetzt ein CH-Rentner in Thailand kleine Buben mag, würde die Argumentation die gleiche bleiben? Nein. Also? Antworten