Meinung

Er muss büssen, er muss nicht...

Von Verena Vonarburg. Aktualisiert am 03.10.2009 10 Kommentare
Verena Vonarburg.

Verena Vonarburg.

Diese Tatsache wenigstens zieht niemand in Zweifel: Roman Polanski beging vor 32 Jahren ein schweres Verbrechen. Er lockte ein Mädchen, keine junge Frau, zu sich, machte es gefügig und vergewaltigte es. Daraufhin entzog er sich der Strafe. Durch Flucht, später dank der Bewunderung, die man ihm als herausragendem Regisseur entgegenbringt.

Und nun, da keiner es mehr erwartet hat, sitzt der 76-Jährige in einem Schweizer Gefängnis, und weltweit fragt man sich: Ist das gerecht? In Windeseile wurden Kommentare publiziert, bevor man die Komplexität des Falls überhaupt überblickte. Doch je entschiedener die Meinungen zu Polanskis Fall formuliert werden, umso ratloser reagiert die Öffentlichkeit. Man hat sogar den Eindruck, je lauter einer «Skandal!» rufe oder «recht so!», desto weniger traue er seiner eigenen Haltung.

Was uns an diesem Fäll nämlich am meisten beschäftigt: die Einsicht, dass jedem Argument ein überzeugendes Gegenargument folgt. Auf die Schweiz bezogen: War es ausgerechnet unsere Aufgabe, den Amerikanern Polanski in Handschellen zu präsentieren, was als Kotau vor der US-Justiz gelesen werden kann? Oder aber erweist sich die Schweiz mit ihrer Polizeiaktion als verlässlicher Staat, der das Recht – unbesehen vom Status einer Person – durchsetzt? Spät zwar, nachdem Polanski seit Jahren in Gstaad gelebt hat, aber immerhin? Hat Micheline Calmy-Rey Recht, die von mangelndem Fingerspitzengefühl spricht, oder ist Innenminister Pascal Couchepin zuzustimmen, der entgegnete, die Durchsetzung des Rechts sei keine Frage des Fingerspitzengefühls?

Strafe nie nur Vergeltung

Noch schwieriger fallen Antworten auf die Frage aus, was denn eine gerechte Strafe sei. Soll der Regisseur nach all den Jahren ins Gefängnis? Was überhaupt ist der Sinn einer Strafe? Erstaunlicherweise wird diese entscheidende Frage in der aufgeregten Debatte kaum gestellt. Um Vergeltung allein darf es nicht gehen. Vielmehr darum, dass sich eine Gesellschaft mit jeder Verurteilung ihrer eigenen Normen versichert: Wer vergewaltigt, kommt ins Gefängnis. Es geht aber auch um Sühne. Und da wenden Polanskis Freunde ein, er habe für seine Tat längst schon gebüsst, weil sie ihn ein Leben lang verfolgt habe. Darf man so argumentieren? Wer spricht von mildernden Umständen, wenn ein Vergewaltiger aus dem Balkan ein schwieriges Leben hat?

Polanski fand Mittel und Wege, um dem Gefängnis zu entgehen, nach einer Tat im Übrigen, die in den USA und neu auch bei uns unverjährbar ist. So betrachtet, ist es nicht nur formaljuristisch richtig, sondern gerecht, wenn die Justiz ihn endlich erreicht, selbst wenn er sich später nie mehr etwas hat zuschulden kommen lassen.

Eine Strafe muss aber vor allem auch dem Opfer Gerechtigkeit widerfahren lassen. Hier wiegen die Zweifel besonders schwer, hatte Samantha Geimer doch vergeblich darum gebeten, dass die Akte Polanski geschlossen wird. Man hätte ihr so noch mehr Leid erspart. Muss ein Staat nach so vielen Jahren – gegen den Willen des Opfers – den Täter verfolgen? Wird das Opfer nicht von neuem zum Opfer, diesmal der Justiz und der voyeuristischen Öffentlichkeit? Sogar die Initiantin des Unverjährbarkeitsbegehrens in der Schweiz spricht sich zu Polanskis Gunsten aus: Entscheidend sei stets der Wille des Opfers.

Die ganze Affäre produziert eine Menge Widersprüche, aber entblösst auch eine grosse Verlogenheit. Wo waren die Stimmen jener, die nun aufgebracht Polanskis Kopf fordern? Hätten die SP-Frauen, die Polanski per Communiqué unlängst verurteilten, ihn ausgepfiffen, wenn er in Zürich den Preis für sein Lebenswerk entgegengenommen hätte?

An wen sollen wir uns halten? An die Freunde Polanskis, an die Juristen, die Ethiker, die Kulturschaffenden, die sich doch selbst uneins sind? Wie kann sich die Justiz einer Gerechtigkeit annähern, die sich nicht fassen lässt? Ehrlicherweise müssten wir unsere Ratlosigkeit, und ja: unsere Überforderung einräumen – und aushalten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.10.2009, 04:00 Uhr

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10 Kommentare

Joseph Arnold

05.10.2009, 11:20 Uhr
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Die Tat sei verjährt, reklamieren Anhänger Polanski's. Sind die Folgen für die Missbrauchten auch verjährt? Kaum! Es ist etwas vom Schlimmsten, das einem Kinde von einem kindlich verehrten oder geliebten Erwachsenen widerfahren kann, viel schlimmer als von einem Unbekannten. Die meisten Opfer leiden bis zum Lebensende, enden oft im Suizid, oder töten gar ihren Peiniger (vermutlich Fabienne Z). Antworten


Daniel Graf

05.10.2009, 11:51 Uhr
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Bei anderen Delikten wie Mordversuch oder generell Gewaltdelikten würde es niemanden in den Sinn kommen, die Strafverfolgung oder ein Gerichtsverfahren aus Rücksicht auf das Opfer in Frage zu stellen, obwohl die Belastung für das Opfer genau gleich oder sogar grösser ist. Warum wird bei Kindsmissbrauch oder Vergewaltigung dieses Argument plötzlich so gewichtet? Irgendwie scheint da der Wurm drin.. Antworten