Hände weg von der ID
Von Christina Leutwyler. Aktualisiert am 18.05.2009
Christina Leutwyler.
Das Ja zu den biometrischen Pässen hätte kaum knapper ausfallen können. 50,1 Prozent der Stimmenden machten gestern den Weg frei, damit das neue Reisedokument eingeführt werden kann. Umgekehrt heisst das auch: 49,9 Prozent der Stimmenden hegen grosse Skepsis. Ihre Bedenken müssen der Bundesrat und das Parlament ernst nehmen. Drei Punkte stehen dabei im Vordergrund.
Das Parlament sollte erstens einen Vorschlag aus der grünen Fraktion aufnehmen und jedem einzelnen Passinhaber ermöglichen, seine Fingerabdrücke aus der zentralen Passdatenbank löschen zu lassen. Dazu genügt ein einziger Satz im Ausweisgesetz. Er liesse sich einfügen, ohne dass dies die geringsten Probleme mit den USA oder den Schengen-Staaten gäbe. So könnte jeder Bürger selber entscheiden, ob er seine Fingerabdrücke zentral speichern lassen will, um komfortabler wieder zu einem Pass zu kommen, falls ihm dieser abhanden gekommen ist.
Zweitens sollte die Wahlfreiheit bei der Identitätskarte garantiert werden. Zwar versichert Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, vorderhand werde es keine biometrische ID mit Chip geben. Doch vor einem Jahr tönte es noch etwas anders. Deshalb müsste das Parlament jetzt ausdrücklich ins Gesetz schreiben, dass jede Schweizerin und jeder Schweizer Anspruch auf eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip hat. Das liesse sich problemlos bewerkstelligen. Schliesslich hatte der Nationalrat diesem Anliegen schon einmal zugestimmt und war nur unter dem Einfluss des Ständerats zurückgekrebst. Der Bundesrat sollte sich auch international dafür einsetzen, dass die nicht-biometrische ID in Europa noch lange Zeit als Reisedokument anerkannt wird.
Drittens müssen sich Bundesrat und Parlament hinter die Ohren schreiben, dass die Schweizerinnen und Schweizer Einschränkungen ihrer Freiheit und Privatsphäre nicht leichthin akzeptieren, bloss um etwas mehr Sicherheit zu bekommen. Das gilt im Fall der biometrischen Pässe, und es dürfte auch für andere Massnahmen gelten, die nach Überwachungsstaat riechen – zum Beispiel das Abhören von Telefonen ohne konkreten Verdacht. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.05.2009, 10:49 Uhr


