Hummlers Rückzugsgefechte

Von Rudolf Strahm. Aktualisiert am 11.08.2009

Seit Anfang Jahr hat es kaum eine Bundesratssitzung gegeben, an der nicht über den Fall UBS diskutiert worden wäre. Gestern hat die Landesregierung sogar die Ferien für eine Sondersitzung unterbrochen. Wichtige Traktanden mussten immer wieder zurückgestellt werden, weil einigen die schützende Hand des Staates über die fehlbare UBS wichtiger und dringender erschien als andere Departementsgeschäfte.

Am Wochenende hat der St. Galler Privatbankier Konrad Hummler dem Bundesrat wegen des Deals mit den USA erneut die Leviten gelesen: «Das Problem ist, dass man sich im Schlachtgetümmel befindet und niemand sichtbar auf dem Feldherrenhügel steht und die Lage neu beurteilt.» Besserwisserisch fordert er vom Bundesrat Härte gegenüber den Amerikanern und Deutschen und «einen geordneten Rückzug auf eine Auffanglinie, die halten würde».

Verfechter des Bankgeheimnis

Hummler ist Teilhaber einer Privatbank, die sich auch auf ausländische Vermögende konzentriert. Er ist Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, die sich von der Schweizerischen Bankiervereinigung wegen deren nachgiebigen Haltung gegenüber der EU abgespalten hatte. Hummler ist im Bankrat der Nationalbank und im Verwaltungsrat der NZZ.

Jahrelang hatte Hummler die Steuerflucht gerechtfertigt: «Die Kapitalflucht geschieht in Notwehr. Das Bankgeheimnis ist ein Asylrecht», behauptete er im März 2008. Deutschland denunzierte er als Prellerstaat: «Angela Merkel ist eine machtorientierte Verwalterin eines sozialstaatlichen und finanzpolitischen Desasters.» Daraus folgerte er: «Wer bei so einer Konstellation nicht Steuern hinterzieht, ist dumm.» Selbstbewusst rechtfertigte er die Steuerhinterziehung. Am letzten Wochenende sagte er im NZZ-Interview: «Ein Glaubensbekenntnis von mir ist (zwar), dass jeder Franken, der am Staat vorbeigeht, ein gut eingesetzter Franken ist, weil er weniger Schaden anrichtet.» Im März 2008 bekannte er im «Sonntag»: «Es braucht die uneingeschränkte Überzeugung, dass der eigene Standpunkt moralisch überlegen ist.»

Nun fordert der St. Galler Bankier vom Bundesrat eine «Auffanglinie», hinter die er vor den Amerikanern, den Deutschen und der OECD nicht zurückweichen dürfe. Seine Verteidigungsstrategie: Er will eine anonyme Abgeltungssteuer für ausländische Vermögen in der Schweiz, damit das Bankgeheimnis gerettet werden kann. Er will, dass eine Art pauschale Quellensteuer auf den Vermögenserträgen von Ausländern erhoben und dieser Steuerertrag anonym an den Herkunftsstaat überwiesen wird. Vom System her also eine ähnliche Quellensteuer wie unsere Verrechnungssteuer. Dank dieser «Auffanglinie» solle die Schweiz das Bankgeheimnis bewahren und die «Privatsphäre» des Kunden schützen.

Warum diese Strategie nicht aufgeht, soll das Beispiel eines deutschen Rechtsanwalts zeigen, der 1 Million Euro zusätzlich verdient hat und diese unversteuert zur Bank in die Schweiz bringt. In Deutschland «spart» er bei einem maximalen Grenzsteuersatz von 42 Prozent eine Einkommenssteuer von 420 000 Euro. Wäre er ein Amerikaner, würde er in den USA 300 000 bis 400 000 Dollar Einkommenssteuer bezahlen. Wird die Million in der Schweiz, gestützt auf Hummlers «Abgeltungssteuer», mit, sagen wir, 20 Prozent auf 5 Prozent Vermögensertrag belastet, würden anonym jährlich rund 10 000 Euro respektive Dollar Ertragssteuern abgeliefert – statt 300 000 bis 420 000 Einkommensteuern.

Alternative Abgeltungssteuer

Eine Abgeltungssteuer – oder wie auch immer eine Quellenbesteuerung auf Vermögenserträgen aussehen mag – kann keine Alternative sein, weil sie den Durchgriff auf die Einkommenssteuer im Ausland nicht zulässt. Das Ausland fordert die Bankkundendaten bei der Hinterziehung von Einkommenssteuern.

Die Abgeltungssteuer oder Quellensteuer widerspricht dem deutschen und dem USSteuersystem. Sie liegt völlig quer zum Abkommen der OECD-Staaten. Der Chef der Schweizerisch-amerikanischen Handelskammer, Martin Naville, hat die Systemunverträglichkeit mit dem USSteuerrecht kürzlich bestätigt.

Hummlers Wunschdenken heisst: Die Welt soll sich der Schweiz anpassen, nicht die Schweiz der Welt. Deshalb propagiert er zusammen mit andern Privatbankiers und dem Chef der Auslandsbanken diese Abgeltungssteuer als Alternative. Es wird nicht lange dauern, bis ihm einige verunsicherte Parlamentarier hinterherrennen.

Eine Ausweitung der bisherigen Quellensteuer auf Erträge aller Anlageformen, wie Hummler auch fordert, ist zu begrüssen. Sie wird auf Begehren der EU auch kommen. Doch eine Alternative zur Auskunftspflicht über ausländische Bankkundendaten ist sie nicht.

Jahrelang hatte Konrad Hummler in der Schweiz das Bankgeheimnis als Sonderfall propagiert und die Kultur der Steuerhinterziehung gerechtfertigt. Als Privatbankier hatte er davon profitiert; doch für den Schaden, der damit für das Land angerichtet wurde, trägt er keine Haftung. Das Ausland wird auf Dauer nicht tolerieren, dass mitten auf dem europäischen Kontinent ein Steuerfluchthafen besteht.

Rudolf Strahm war vier Jahre lang Preisüberwacher. »: www.rudolfstrahm.ch (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.08.2009, 08:17 Uhr




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