Im Zweifelsfall vors Volk
Von Patrick Feuz. Aktualisiert am 10.12.2009 1 Kommentar
Patrick Feuz
Politiker liebäugeln damit, die extreme SVP-Initiative für die «Ausschaffung krimineller Ausländer» nicht vors Volk zu bringen. Streng genommen, verstösst die Initiative gegen zwingendes Völkerrecht, denn Straftäter müssten sogar in Länder zurückgeschafft werden, wo ihnen Folter und andere Grausamkeiten drohen. Doch wer ausgerechnet jetzt die von 230'000 Personen in Rekordzeit unterzeichnete und vom Bundesrat für gültig erklärte Initiative stoppen will, riskiert enormen politischen Schaden. Weite Teile der Bevölkerung müssten denken, dass ihnen die Politik nach dem Minarettverbot das Vertrauen entzogen hat – und ein ähnlich unliebsames Anliegen elegant unter den Teppich kehren will.
Der öffentliche Druck für «Lösungen» gegen Ausländerkriminalität ist gross. Die Politik muss dem Rechnung tragen. Dazu gehört auch, unverhältnismässige Begehren wie die Ausschaffungsinitiative vors Volk zu bringen. Jeder Abstimmungskampf bietet immer auch Gelegenheit, Dampf abzulassen, der sich andernfalls zu gefährlichem Überdruck stauen könnte. Die Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Kollisionen mit übergeordnetem Recht ist juristisch nicht klar zu ziehen. Verschiedene Gremien sind in der Vergangenheit schon daran gescheitert.
Natürlich braucht die direkte Demokratie Grenzen. Aber nicht in Form häufigerer Abstimmungsverbote. Die Politik muss jedoch dem Stimmvolk künftig vor der Abstimmung viel deutlicher sagen, wie weit eine Initiative überhaupt umsetzbar ist. Initiativen geben eine Stossrichtung vor und sind dazu da, ihren Gegnern weitgehende Zugeständnisse abzuringen – aber ein Recht auf totale Verwirklichung eines Volksbegehrens gibt es nicht. Die Alpenschutzinitiative wurde bis heute auch nicht vollständig umgesetzt.
Für Juristen mag es unerträglich sein, wenn in der Verfassung Dinge stehen, die nicht gelten. Aber die Politik lebt nicht von der reinen juristischen Lehre. Schon heute ist also klar: Die Schweiz darf nie konsequent alle straffällig gewordenen Ausländer ausschaffen – selbst wenn das Volk die SVP-Initiative annehmen sollte.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.12.2009, 06:16 Uhr
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Ich finde, es eine Scheindemokratie die wir hier wahren wenn diese Initiative vors Volk kommt. Die Minarett- und die Verwahrungsinitiative sind die besten Beispiele. Wir stimmen über ein Thema ab, dass nicht umsetzbar ist? Das ist eine Veräppelung für das Volk. Für die Ausschaffungsinitiative soll die Bundesversammlung einen umsetzbaren Gegenvorschlag ausarbeiten über diesen soll abgestimmt werden Antworten





