Meinung

In dubio pro reo

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 21.06.2010 2 Kommentare

Stefan Hohler.

Der Vorwurf war schier unglaublich: Der reformierte Pfarrer von Thalheim im Kanton Aargau soll seine minderjährige Tochter vergewaltigt und sexuell missbraucht haben – nicht nur einmal, sondern unzählige Male und über Jahre hinweg. Der Mann wurde mangels Beweisen freigesprochen. Im Zweifel für den Angeklagten, wie der Richter bei der Urteilsbegründung sagte.

Dass die Richter einen Freispruch fällten, überraschte nicht. Denn der Fall war in jeder Hinsicht seltsam. Beim Opfer handelt es sich um eine sehr instabile Persönlichkeit mit einem Borderline-Syndrom. Sie ist seit Jahren in psychiatrischer und psychologischer Beratung. Auch die Staatsanwältin war offensichtlich doch nicht so hundertprozentig von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Denn sie forderte eine Strafe von nur fünfeinhalb Jahren, möglich wäre bei Vergewaltigung zehn Jahre. Wann, wenn nicht bei diesem absolut gravierenden Fall, wäre die Maximalstrafe angebracht gewesen?

Seltsam war auch die Art und Weise, wie der Fall aufflog. Bei einer Gruppentherapie vor zwei Jahren, als eine andere Teilnehmerin erzählte, dass sie vom eigenen Vater sexuell missbraucht worden sei, hatte die Tochter einen sogenannten Flashback erlebt, eine blitzartige Wiedererinnerung an die Taten. Der Flashback war so nachhaltig, dass sich die heute 22-Jährige sogar an die ersten Übergriffe im Alter von zweieinhalb Jahren erinnerte. Spätestens hier hätten bei den Untersuchungsbehörden und den Therapeuten sämtliche Alarmglocken läuten müssen. Dass das angebliche Opfer sich noch erinnert, wie der Vater sie in frühster Kindheit in sexueller Absicht an den Genitalien berührte, küsste und oralen Verkehr verlangte, ist für Aussenstehende schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Hätte der Fall unter diesen Umständen überhaupt vor Gericht kommen dürfen? Ja. Eine Einstellung hätte die Behörden dem Verdacht ausgesetzt, etwas vertuschen zu wollen. Mit der gerichtlichen Aufarbeitung und dem Freispruch ist dem Fall nun Genüge getan. In diesem Sinne ist zu wünschen, dass die Beteiligten auf einen Weiterzug des Urteils zum Familiendrama verzichten.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 20.06.2010, 23:16 Uhr

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

2 Kommentare

Olga Baumgartner

21.06.2010, 09:44 Uhr
Melden

Natürlich sollen - müssen alle Vergewaltiger ihre gerechte Strafe bekommen, - der katholische Geistliche, der ref. Pfarrer - Vater und alle sonstigen Verbrecher:- Es muss ja noch sehr viel Unausgesprochenes vorhanden sein! - Es soll doch keine Rolle spielen, ob die Tochter eine Krankheit aufweist, - wurde vielleicht krank durch diese Missstände in ihrer Früh - Kindheit!- Vollgedächtnis intakt ! Antworten


pablo mueler

21.06.2010, 13:24 Uhr
Melden

warum eine staatsanwaeltin bei solch zweifelhaften anschuldigungen eine solch hohe strafe fordert ist seltsam. Bei "normaldenkenden" sollte man eigentlich zum schluss kommen, dass eher erst das "opfer" durchleuchgtet werden sollte. Werden wohl naechstens gerichtsverfahren stattfinden bei welchen personen in rueckfuehrungs-sitzungen erlebten flahsbacks ihre leiden aus frueheren leben einklagen werd Antworten