Katastrophenschutz für Banken
Nun sei «ein sauberer Schlussstrich» gezogen worden, frohlockte ein bekannter Wirtschaftskommentator nach der Rückzahlung der sechs Rettungsmilliarden des Bundes bei der UBS. Die Schmach der Bankiers, den Staat als Retter beansprucht zu haben, ist nunmehr getilgt. Und von den Rettungsmilliarden mit derzeit 28 Milliarden Franken Risikopositionen, die die Schweizerische Nationalbank durch die Übernahme von Ramschpapieren eingeschossen hat, spricht niemand mehr. Von jetzt an weiss jeder Banker und Spekulant, dass eine Grossbank alle risikopolitischen Schandtaten begehen kann und trotzdem aus «systemischen» Gründen Staatshilfe erhalten wird. Denn es gilt ja die Devise: Too big to fail – zu gross, um unterzugehen.
ei den Banken und banknahen Kreisen der Politik bedient man schon seit einiger Zeit die Reset-Taste: möglichst rasch zurück zur Situation vor dem Crash. Man möchte da weiterfahren, wo der Casinokapitalismus zuletzt geblüht hatte. Die Banken wollen die Milliardenboni reaktivieren – in den USA sind sie schon vorangegangen, und die UBS hat dafür im ersten Semester 1,7 Milliarden Franken zurückgestellt. Die schweizerische Finma lässt Kickbacks der Anlageberater wieder fliessen. Und die zeitweilig abgetauchten Blender in der Hedge-Funds-Branche machen sich mit neuen Versprechen an die Anleger heran. Die Finanzmarktszene will zur Welt zurück, wie sie vorher war, und warnt jetzt vor dem «Aktivismus » der Regulatoren. Bisher hatte die Politik geholfen, den Brand zu löschen. Das Parlament konnte mit Murren nur absegnen, was die Feuerwehr im Sachzwang schon vollzogen hatte. Nach dem Brand kommt nun die Brandverhütung. Das wäre jetzt die anspruchsvolle und beschwerliche Aufgabe von Regierung und Parlament.
Eigenmittelunterlegung entscheidend
Neben den vielen diskutierten Regulierungsbereichen, wie Boni-Regelung, transparentere Rechnungslegung bei Bankbilanzen, Kickback-Verbote, hat allerdings ein Punkt absolute Priorität und höchste Bedeutung: die Erhöhung der Eigenmittelvorschriften für die international tätigen Banken und neu auch für Hedge-Funds.
Ich halte die Eigenmittelunterlegung für absolut entscheidend (und ich treffe mich in diesem Punkt mit den meisten liberalen Ökonomen). Stärkere Eigenmittel als Krisenpuffer bei den Grossbanken sind entscheidender als alle andern Regulierungsbereiche und Einflussnahmen des Staates. Von einem Einsitz von Staatsvertretern in den Bank-Verwaltungsräten, wie dies Alt-Bundesrat Blocher und die Linke forderten, habe ich nie etwas gehalten. 2008 hatte die UBS ein Eigenkapital (Aktienkapital plus Reserven) von nur 1,6% der Bilanzsumme, die Credit Suisse nicht viel mehr, nämlich 3%.
Im Vergleich dazu war dieser Wert gemäss SNB bei den Raiffeisenbanken bei 9% und bei den Regionalbanken 7%. Man spricht bei dieser Kennziffer je nach Messung von «Leverage Ratio» oder «Capital-to-Assets-Ratio». Diese ist zuverlässiger als die Eigenmittel-Kennziffer nach «Basel II», die mit der willkürlichen Risikogewichtung völlig manipulierbar ist und nichts getaugt hat. Die UBS hatte also mit nur 1.60 Franken an eigenen Mitteln 98.40 Franken entgegengenommen und diese ausgelehnt. Nicht zu verwundern, dass sie die Verluste auf den Finanzmärkten nicht ohne Staatskrücken überstanden hat. Hätte sie zum Beispiel die von der Nationalbank geforderten 5% der Bilanzsumme an Eigenmitteln gehabt, also rund 125 Milliarden Franken Kapitalpuffer, hätte sie die Verluste voll aus eigener Kraft überstanden. Heute hat die Bank rund 3,5% der Bilanzsumme an Eigenmitteln – viel zu wenig, um bei Anlegern als krisensicher und solid zu gelten.
Katastrophenprävention nötig
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) warnt dazu in ihrem «Bericht zur Finanzmarktstabilität», den ich für eine statistische Fundgrube halte: «Deshalb würde zurzeit ohne gleichzeitige orrekturmassnahmen bei einem Verlust in der Grössenordnung von rund 2% bzw. 3% der Bilanzsummen der UBS und der Credit Suisse fast das gesamte Eigenkapital dieser Banken aufgebraucht.» Die kleine Schweiz braucht für ihre beiden systemrelevanten Grossbanken eine Eigenkapitalvorschrift von 7% bis 10% der Bilanzsummen. Die «Financial Times» hält 10% für unabdingbar.
Einen solchen Eigenkapitalpuffer halte ich für wirksamer als eine «Konkursfähigmachung» und eine Aufspaltung der Grossbanken, die politisch weniger durchsetzungsfähig ist und im internationalen Konzernkonkursrecht kaum anerkannt würde. Zudem muss auch bei den Hedge-Funds neu eine minimale Eigenmittelunterlegung vorgeschrieben werden. Entscheidend ist nun die Frage: Wer setzt diese Eigenmittelvorschriften durch? Das bisherige Hauptproblem der Bankenaufsicht waren nicht die Regulierungsbestimmungen an sich, sondern die schwachen, befangenen Regulierungsakteure. Die Finma ist, wie schon ihre Vorgängerbehörde EBK, ungeeignet und durchsetzungsschwach, weil sie von ihrer Besetzung her befangen und in der Ökonomie der Systemsicherung nicht kompetent ist.
Schon die EBK hatte sich gegen die Grossbanken nicht durchsetzen können, obschon das Parlament bereits 1998 nach der Asienkrise den Auftrag für die Erhöhung der Eigenmittelvorschriften für international tätige Banken gegeben hatte (Motion 98.3480). Jetzt muss der Gesetzgeber aktiv werden und entweder die Eigenmittel im Gesetz vorschreiben, was angesichts der riesigen systemischen Bedeutung für die Volkswirtschaft legitim wäre. Oder er muss die Kompetenz per Nationalbank-Gesetz an die unabhängigere und kompetentere SNB delegieren. Dem Parlament, vor allem dem Ausschuss der Geschäftsprüfungskommissionen, der das Finanzdebakel jetzt aufarbeitet, kommt nach der grössten Finanzkatastrophe seit 80 Jahren die Aufgabe zu, eine zukunftstaugliche Katastrophenprävention vorzuschlagen. Dass sich dabei wie früher erneut all die Banklobbyisten, PR-Drahtzieher und Parteisponsoren einmischen werden, ist wohl unvermeidlich.
*Rudolf Strahm war vier Jahre lang Preisüberwacher. www.rudolfstrahm.ch (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.08.2009, 11:12 Uhr




