Menschenleben vor Prinzipien
Von Res Strehle. Aktualisiert am 09.07.2010 3 Kommentare
Res Strehle
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Der Hungerstreik von Bernard Rappaz dauert inzwischen 49 Tage an. Der geschwächte Walliser Hanfbauer kann sich alleine kaum mehr auf den Beinen halten, ab dem 30. Tag drohen irreparable gesundheitliche Schäden. Angenommen, Rappaz hungert weiter, so wird sich sein Gesundheitszustand in der Gefängnisabteilung des Genfer Universitätsspitals in den nächsten Tagen weiter verschlechtern.
Angenommen auch, die Walliser Sicherheits- und Sozialdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten liesse sich durch diese Eskalation im aktuellen Hungerstreik ihres prominentesten Gefangenen nicht erweichen. Kein Arzt würde sich finden lassen, der den Hungerstreikenden gegen seinen Willen ernährt oder sonst welche lebensverlängernden Massnahmen ergreift. Dann schwebte der Walliser Hanfbauer Rappaz ab nächster Woche in akuter Lebensgefahr. Ab dem 50. Tag eines Hungerstreiks geht es um Leben und Tod. Das zeigte sich in den vergangenen Fällen kompromissloser Gefangener in der Geschichte, Holger Meins von der deutschen Rote-Armee-Fraktion (RAF) starb am 57. Tag seines Hungerstreiks, Bobby Sands von der Irisch-Republikanischen Armee (IRA) am 66. Tag.
Stehen wir vor einem ähnlichen Drama mit unabwendbarem tragischem Ausgang? Nein, der vorliegende Fall scheint eher ein Beispiel für wechselseitige Sturheit mit drohendem tödlichem Ausgang.
Aus moralischer Sicht lässt sich nicht rechtfertigen, dass einer zu Tode kommen soll, weil er Hanf angebaut hat. Weil er daraus über eine eigene Firma tonnenweise Harzhanf und kiloweise Haschisch produzieren liess. Der Staat mag die überrissenen Erlöse aufgrund der Prohibition durchaus abschöpfen. Er mag Bussen verhängen, aber einen zu Tode kommen lassen für illegal erklärten Hanfanbau? Das ist schwer vorstellbar, selbst wenn man den Hungerstreik als Erpressungsmanöver deutet. Denn schliesslich demonstriert man hier nicht Härte gegenüber einem Mörder oder Vergewaltiger, sondern gegenüber einem eigenwilligen, (zu) innovativen, vielleicht auch etwas (zu) geschäftstüchtigen Kleinbauern.
Dritter Weg gesucht
Es müsste sich in diesem Hanfdrama folglich ein dritter Weg zwischen Härte und Erpressbarkeit des Staates finden lassen, etwa die Halbgefangenschaft. Oder der Hausarrest mit elektronischen Fussfesseln wie im Falle des anderen polarisierenden prominenten Gefangenen der Schweiz, Roman Polanski, der in Gstaad auf den Auslieferungsentscheid wartet. Dessen Delikt liegt zwar schon einige Jahrzehnte zurück, man darf auf Verjährung plädieren, eine profilierungssüchtige US-Justiz anprangern, eine wenig souveräne Schweiz – im moralischen Kern ist das Delikt des polnisch-amerikanischen Regisseurs um einiges gravierender als der Hanfanbau, selbst mit hohem THC-Wirkstoff. Vielleicht einigen sich Hanfbauer und Strafvollzieher auch auf eine andere, kreative Form der Wiedergutmachung: eine definitive Einstellung des Hanfanbaus auf dem Hof Oasis in Saxon, der inzwischen von einer Tochter geführt wird, und stattdessen Früchteproduktion für Walliser Kinder- und Altersheime? Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, Hauptsache, die Logik der griechischen Tragödie mit tödlichem Ausgang wird durchbrochen.
Es gibt genügend Todesopfer aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse. Bei vorhersehbaren sollten wir sie vermeiden. Die Walliser Staatsrätin wird ihr Gesicht nicht verlieren, wenn sie einer unkonventionellen Lösung zustimmt. Der Hanfbauer würde mit seinem Tod über den eigenen Märtyrerstatus hinaus wenig bewirken. Der Hanfanbau wird deswegen in der Schweiz nicht rascher liberalisiert. Der vom Zürcher Gemeinderat beschlossene Versuch mit der legalen Abgabe von Haschisch am Schalter wird da vermutlich mehr in Bewegung bringen.
«Free Rappaz» sollte deshalb die aktuelle Devise lauten. Kein juristischer Grundsatz soll über dem Schutz eines Menschenlebens stehen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.07.2010, 21:22 Uhr
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Bis auf den letzten Satz, einverstanden. Es fällt mir zwar grad kein Beispiel ein, aber es gibt sicher Ausnahmesituationen, wo ein juristischer Grundsatz, auch auf Kosten eines Lebens, durchgesetzt werden sollte. Allerdings muss der Gewinn den Verlust weit überwiegen und das ist in diesem Falle sicher nicht gegeben. Antworten
in der schweiz ist es so, dass vergehen gegen das betäubungsmittel-gesetz eine inflation erleben. schweizer gerichte verhängen wegen drogendelikten längst nicht mehr so drakonische strafen, wie noch vor 30 oder 20 jahren. - geschichte (historie) wird im nachhinein geschrieben, die von bernard rappaz, wie auch die vom hanf..! cannabis muss legalisiert werden, denn illegalität macht menschen kaputt. Antworten




