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Noch ein Irrtum wäre einer zu viel

Von Liliane Minor. Aktualisiert am 10.09.2010 10 Kommentare

Liliane Minor.

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Die beschwichtigenden Worte von Bundesrat Moritz Leuenberger vermögen nicht darüber hinwegzutäuschen: Die Schweiz steht im Streit um die Anflüge über Deutschland einmal mehr vor einem Scherbenhaufen. Das europäische Gericht hält die Anflugsperren über deutschem Gebiet für rechtmässig.

Das Urteil sei nicht überraschend, sagt Verkehrsminister Leuenberger. Was er nicht sagt: Die Schweiz steckt in diesem Konflikt mit beunruhigender Regelmässigkeit Niederlagen ein, weil sie ihre Situation falsch einschätzt. Das war schon Ende der Neunzigerjahre so, als die Schweiz sich weigerte, Deutschland Zugeständnisse zu machen – im Vertrauen darauf, die Nachbarn würden schon nichts unternehmen. Welch ein Irrtum: Deutschland kündigte die bisherige Fluglärmvereinbarung.

Der zweite krasse Irrtum unterlief dem eidgenössischen Parlament, als es sich weigerte, den Staatsvertrag zu genehmigen, der deutlich mehr Flüge von Norden her erlaubt hätte – in der Hoffnung, eine bessere Lösung herauszuschinden. Die Folge war die viel strengere heutige Regelung.

Und jetzt also der dritte Irrtum: Die Anflugsperren sind, anders als die Schweiz behauptete, rechtlich zulässig. Damit hat die Schweiz in den kommenden Verhandlungen mit Deutschland schlechte Karten. Erhofft hatte sie sich einen Trumpf.

Besonders bedenklich sind indes nicht einmal die Fehleinschätzungen als solche, sondern die Haltung, die dahinter steht. Es ist die Arroganz dessen, der glaubt, seinen Nachbarn allein deshalb mit Lärm eindecken zu dürfen, weil er das schon immer getan hat. Die heutige Situation ist die Quittung für diese Haltung.

Gelöst werden kann der Streit nur auf einem Weg: Regierung und Parlament von Bund und Kanton Zürich müssen endlich einsehen, dass kein Land verpflichtet ist, den Lärm eines anderen zu übernehmen. Egal ob er Grenzwerte überschreitet oder nicht. Eine weitere Fehleinschätzung – zum Beispiel, den gekröpften Nordanflug ohne deutsche Zustimmung einzuführen – darf sich unser Land nicht mehr erlauben. Sonst wird der Streit vollends unlösbar.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.09.2010, 22:32 Uhr

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10 Kommentare

Andreas D. Meier

10.09.2010, 12:45 Uhr
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Diese Ergebnis war absehbar! Wie wurde auf BR Leuenberger von den Bügerlichen und derern Medien eingedroschen! Der Staatsvertrag tauge nichts, mit weteren Verhandlungen könne mehr herausgeholt werden! Die Einschätzung von Leuenberger war leider richtig! Auch das bürgerlich dominierte Parlament hat kläglich versagt! Die Grossmäuler von damals, sollen nun endlich die Verantwortung übernehmen! Antworten


Robert Wanner

10.09.2010, 07:53 Uhr
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Gratulation, Frau Minor! Endlich einmal eine nüchterne Analyse der (fast) unendlichen politischen Fehleinschätzungen in dieser Geschichte. Gerade wir Schweizer, die den Nachbarn so gerne "arrogant" nennen, haben uns dieses Attribut nun selbst zuzuschreiben. Durch dümmliches Prozessieren hat man sich dieses Urteil eingebrockt. Man wird Dtl. bitten müssen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Antworten