Nur Schicksal ist nicht vorhersehbar
Von Res Strehle. Aktualisiert am 22.09.2010 3 Kommentare
Res Strehle
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Die Klage im Fall des verunglückten McDonald’s-Chefs könnte im Schweizer Recht noch einiges bewegen. Der Wirtschaftsführer war im vergangenen Jahr im Berner Oberland zu Tode gestürzt. Sollte die Witwe den Millionenbetrag durchsetzen können, wird dies dazu führen, dass sich Tour Operators und Betreiber gefährlicher Anlagen mehr Gedanken über die Sicherheit machen. Das wäre in einer Gesellschaft, in der die Event-Kultur immer wichtiger wird, nicht wenig.
Dabei wünscht sich hier niemand amerikanische Verhältnisse. Klagedrohungen gegen ebendiese Restaurantkette in den USA, weil sie der Fettleibigkeit Vorschub leiste, sind absurd. Jeder Gast weiss, worauf er sich einlässt, wenn er in einen Big Mac beisst. Selbst Klagen gegen Zigarettenfirmen sind heute verfehlt – auch hier kennt inzwischen jeder Jugendliche die Gefahren. Es geht auch nicht um die totale Sicherheit, die jedes Risiko ausschliessen oder finanziell absichern soll.
Es geht um den besseren Schutz bei gefährlichen Anlagen und Tätigkeiten. Hier braucht es in der Schweiz nach wie vor sehr viel, um als Geschädigter oder als Hinterbliebener zu seinem Recht zu kommen. Viele Opfer teilen das Schicksal von Patienten, die durch medizinische Operationen geschädigt wurden. Der Nachweis eines Verschuldens ist äussert schwierig zu erbringen. Entsprechend tief sind die Versicherungsprämien, entsprechend locker gehen viele Organisatoren mit der Sicherheit um. Allein der Fall des Berner Bärenparks, wo im vergangenen Jahr ein Behinderter unbehelligt durch bauliche Schranken einem verlorenen Plastiksack nachsteigen konnte und sich so ungewollt in Lebensgefahr begab, deutet auf Nachholbedarf hin.
So gesehen, wäre es nützlich, der Fall des verunglückten McDonald’s-Chefs würde von einem Gericht beurteilt. Dort muss die Bank nachweisen, dass sie den Tour Operator sorgfältig ausgewählt hat. Dieser muss belegen, dass er die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen hat. Und käme dabei heraus, dass niemanden eine Schuld trifft, so wäre für die Hinterbliebenen auch dies ein Trost. Sie hätten alles getan, um Klarheit zu schaffen, und könnten die Schicksalhaftigkeit unvorhersehbarer, unglücklicher Umstände wohl besser akzeptieren. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.09.2010, 22:46 Uhr
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Ich teile die Meinung von R. Strehle nicht: Ist nicht jeder Mensch selber für seine Sicherheit verantwortlich? Stehe ich am oberen Ende dieses Pfades, so ist es doch - abhängig von meinen Fähigkeiten - allein mein Entscheid, ob ich das Bike schieben oder das Risiko auf mich nehmen will. Montiere ich mir Klickpedalen, muss ich mir der Gefahren bewusst sein. Oder ich informiere mich darüber. Antworten
ist eigentlich erstaunlich. Da trifft jemand täglich Entscheidungen wo es um Millionen von Franken und die zukünftige Ausrichtung eines Grosskonzerns geht und dann soll so jemand plötzlich nicht mehr in der Lage sein selber zu entscheiden, ob er mit dem Fahrrad einen Abhang hinunter fahren kann. Antworten



