Meinung

Schleichende Enteignung durch Pensionskassen

Von Rudolf Strahm. Aktualisiert am 18.05.2009 8 Kommentare

Rudolf Strahm war vier Jahre lang Preisüberwacher.

Rudolf Strahm war vier Jahre lang Preisüberwacher.

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Die angekündigte Rentenkürzung bei der Firma Georg Fischer hat viele Pensionierte erschreckt und das angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule unterminiert. Ist dies ein Vorbote genereller Rentenkürzungen, fragen sich viele.

Die Pensionskasse von Georg Fischer ist ein Sonderfall, weil der Rentneranteil wegen der Betriebsschrumpfung viel höher ist als anderswo. Doch die Verluste bei den Pensionskassen werden noch mancherorts Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zusatzbeiträge kosten oder die Nullverzinsung des Kapitals zur Folge haben.

Finanztechnisch haben die Pensionskassen zwei völlig unterschiedliche Probleme. Das Problem Nummer eins betrifft die Kapitalunterdeckung vieler Kassen, die durch Verluste auf Wertpapieren und spekulativen Anlagen entstanden sind. Zwei Drittel aller Kassen sind in Unterdeckung. Diese Verluste (und zwar Buchverluste und unwiederbringliche Verluste zusammen) werden auf die gewaltige Summe von 100 bis 120 Milliarden Franken geschätzt.

Das Problem Nummer zwei betrifft die Alterung der Bevölkerung. Die Finanzierung der längeren Rentenbezugsdauer läuft unter dem Titel des Umwandlungssatzes. Dieser ist Gegenstand der hängigen BVG-Revision, gegen die über 200'000 Personen ein Referendum unterschrieben haben. Hier geht es um eine Finanzierungslücke bei den Rentenleistungen von höchstens einigen Hundert Millionen Franken pro Jahr.

Der Umwandlungssatz ist eine Aufgabe des nächsten und übernächsten Jahrzehnts. Dass der Umwandlungssatz ausgerechnet heute zulasten der Rentner gesenkt werden soll, ist auf politischen Druck der Privatassekuranz zustande gekommen, die nach einem umstrittenen Berechnungsverfahren ständig Gewinne aus ihren Sammelstiftungen der zweiten Säule abführt (sogenannte Legal Quote). Die meisten autonomen Kassen haben demgegenüber kein akutes Problem mit dem Umwandlungssatz. Der Alarmismus um den Umwandlungssatz ist sachlich nicht gerechtfertigt. Doch müssen Referendumsunterzeichner wissen, dass das Problem angegangen werden muss.

Kehren wir zur Kapitalunterdeckung zurück. Je risikofreudiger eine Pensionskasse das Vermögen der Versicherten angelegt hat, desto mehr hat sie verloren. Kassen, die in Hedge-Funds und andere spekulative Anlageformen investiert haben, haben nicht nur reparierbare Buchverluste, sondern auch unwiederbringliche Verluste erlitten. Vor dem Crash hatten die Pensionskassen bereits 40 Milliarden Franken in Hedge-Funds investiert. Bei diesen sowie bei weiteren Dollaranlagen und bei geschlossenen Kapitalschutzfonds resultieren sicher 10 bis 20 Milliarden an realen Verlusten. Das ist nichts anderes als eine Enteignung der Versicherten.

Fast alle Kassenverantwortlichen halten die (durchaus reparierbaren) Buchverluste und die (unwiderruflichen) Verluste aus spekulativen Anlagen nicht gerne auseinander. Vielmehr versteckt man sich hinter deren Vermengung und verweist auf die «höhere Gewalt» der Finanzkrise. Die Durchschnitts-nettorendite der Kassen, publiziert von Swisscanto, ist ein solches Versteckmanöver. Viele der paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte und Verwaltungsgremien tun alles, um die Verluste kleinzureden.

Wenn eine Pensionskasse Ende 2007 einen Kapitaldeckungsgrad von 100 Prozent und mehr ausgewiesen hat und jetzt in einer massiven Unterdeckung von unter 90 Prozent liegt, dann ist das nicht «Schicksal», sondern schlicht Anlage-Inkompetenz. Oder Folge der Irreführung durch einen der vielen Anlageberater. Ich habe erlebt, wie «Experten» mit fachsprachlichem Imponiergehabe auf die Miliz-Verwaltungsmitglieder der Pensionskassen einwirken und wie sie jetzt mithelfen, um das Problem kleinzureden. Niemand haftet für diese Fehlleistungen in der Anlagepolitik.

Wir haben eine kantonal zersplitterte Aufsicht. Die Sozialpartner hatten seinerzeit die Unterstellung der Pensionskassen unter eine zentrale Finanzmarktaufsicht abgelehnt. Jetzt zahlen sie den Preis dafür.

Bei Pensionskassen-Anlagen sind drei Besonderheiten zu beachten: Erstens handelt es sich um zwangsersparte Gelder, bei deren Anlagen die Beitragszahler nicht auswählen können. Zweitens sind die Leitungsgremien der Pensionskassen im Milizsystem und paritätisch zusammengesetzt und deshalb abhängig von Experten, Beratern, Anlagemanagern, die selber viel verdienen, aber keine Haftung übernehmen. Drittens sind Pensionskassen-Anlagen immer langfristige Kapitalanlagen mit durchschnittlicher Laufzeit von 20 Jahren. Deshalb gehören spekulative Anlageformen, Hedge-Funds und Finanzmarktprodukte mit einer Terminkomponente verboten.

Diesen drei Besonderheiten tragen Gesetzgebung und Aufsicht nicht Rechnung. Im Gegenteil, kurz vor dem Finanzmarktkollaps wurden die Anlagerichtlinien noch liberalisiert und Hedge-Funds-Anlagen bis zu 15 Prozent zugelassen, was angesichts der Erfahrungen in der Finanzkrise eine Fehlleistung darstellt. Von der Liberalisierung der Anlagerichtlinien und vom «Vorsichtsprinzip», wie die ausgeweitete Risikostrategie irreführend genannt wird, profitiert ein Heer von Beratern, Experten, Anlagespezialisten und Finanzpublizisten, die aus dem Anlagebusiness der zweiten Säule mit 700 Milliarden Franken Anlagevolumen ihren Nutzen ziehen.

Diese Pensionskassenszene drängt nun auf die rasche Senkung des Umwandlungssatzes und damit der Rentenleistungen. Das ist ein Ausweichmanöver. Man will die Unterdeckung durch die Anlageverluste und die schlechte Performance durch die enormen Verwaltungs- und Anlagekosten der zweiten Säule – die das Zehnfache der AHV betragen – beseitigen. Schärfere Anlagevorschriften sind vordringlich. Man sollte die Korrektur beim Umwandlungssatz so lange blockieren, bis die Anlagerichtlinien und die Kickback-Praxis aufgrund der Krisenerfahrungen angepasst worden sind. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.05.2009, 23:37 Uhr

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8 Kommentare

Peter Thommen

06.01.2010, 16:21 Uhr
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Schon mein Vater hatte gesagt, wenn die Volkspension nicht von der PdA vorgeschlagen worden wäre, hätten wir schon lange eine solche. Und es ist nicht einzusehen, wieso soviele Maden an dem "Pensionskassen-Speck" mitfressen sollen. Dies wurde auch schon als "Jahrhundertgeschäft" bezeichnet! Lieber kürzt sich aber der dumme Schweizer seine eigene Arbeitslosenversicherung... Antworten


Brigitte Schmid

19.05.2009, 15:02 Uhr
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Herr Strahm mit polemischen Äusserungen ist der Sache nicht gedient! Es ist Fakt, dass die Lebenserwartung stetig steigt, die Anlageerträge eher tiefer ausfallen. Wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, muss dies von der heutigen Generation der 20-30 jährigen später berappt werden. Dass der AHV-Fonds (nicht nur die PK's) auch Probleme mit den Anlageerträgen hat, sah man gestern abend in ECO! Antworten


Carlos Gartmann

19.05.2009, 13:58 Uhr
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Kraut und Rüben, Herr Strahm. 1. Der Entscheid der Georg Fischer wurde von Arbeitgeber- und -NEHMER zusammen gefällt. 2. Ein Bekannter vor mir arbeitet bei einer Pensionskasse. Er bestätigt mir, dass ihre Breitseite gegen die Privatassekuranz schlichtweg irreführend ist. 3. Die Anlagerichtlinien wurden gelockert, so what? Sie können ja auch die Glacekarten anschauen ohne etwas bestellen zu müssen. Antworten


Max Binniger

19.05.2009, 12:12 Uhr
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Der Artikel zeigt sehr schön, wo das Geld bei den Pensionskassen verbrannt wird. Und wo Geld ist, tummeln sich die Haie. Weil dies alle betrifft, erhalten hier die grossen Parteien die Gelegenheit zur Zusammenarbeit und mal die Interessen ihrer Basis wirkungsvoll zu vertreten: Bessere Anlagepolitik, Verwaltungskosten runter und Finger weg vom Umwandlungssatz. Antworten


Jürg Schmid

19.05.2009, 10:07 Uhr
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Die Blockierung des Umwandlungssatzes ist das wirksame Druckmittel. Um gute Anlagen zu tätigen braucht es kein Heer von Anlageberatern die sich zu Lasten der Versicherten bereichern. Wenn das nicht aufhört bleibt nur die Aufhebung der 2. Säule und Zusammenlegen mit der AHV. Das wäre aus Sicht der Verwaltungskosten ohnehin das effizienteste. Werden mit Synergieeffekten nicht Fusionen begründet? Antworten


Christian D Schweizer

19.05.2009, 07:59 Uhr
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Banken zocken rund 20 Prozent und deren Grosskunden rund 10 Prozen p.a. ab, waehrend Rentner bald mit einem Minuszins bestraft werden. Dass nur das Umlageverfahren, nie aber das privatisierte Kapitalabschmelzverfahren funktionern kann, weiss jeder der eine LV ueber einen Jahreslohn abgeschlossen und dem nur noch ein Monatslohn ausbezahlt wird. Ein Arbeitervertreter von 1919 haette das noch gewusst Antworten


Bernie Graeyer

19.05.2009, 07:58 Uhr
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Danke für die sachliche Analyse. Das System ist morsch. Bei Zwangssparen mit Verwaltung durch verfilzte Dritte ist (kriminelle?) Misswirtschaft systeminherent. Es besteht zudem Gefahr des Pensions-Ponzi, d.h. laufende Beitragszahlungen werden dazu missbraucht alte Löcher zu stopfen. 2. Säule abschaffen und Einheits AHV ausbauen. 3. Säule kann wie z.B. Roth-IRA bleiben. Antworten


Nadine Binsberger

19.05.2009, 00:08 Uhr
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Es gibt eine ganz simple Lösung für alle Renten- und Sozialleistungsprobleme: das garantierte bedingungslose Grundeinkommen. Da braucht sich niemand mehr Gedanken zu machen über die Anlage der Gelder. Das Grundeinkommen ist in jedem Zeitabschnitt so bemessen wie es sollte - unabhängig von irgendwelchen Verzinsungssätzen. Antworten



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