Schutz der Patienten geht vor
Von Felix Straumann. Aktualisiert am 20.09.2010 2 Kommentare
Felix Straumann
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Bei allem Vertrauen in die Ärzte: Patienten haben Anspruch darauf zu wissen, womit sie behandelt werden und welche Risiken dabei bestehen. Erst recht, wenn das Leiden ernst ist und der Arzt in einem sogenannten Heilversuch eine Therapie verschreibt, die von der üblichen Behandlung abweicht. Dieser Anspruch ist eine Selbstverständlichkeit, würde man meinen. Nicht aber in der Schweiz. Das zeigt exemplarisch der Fall eines Basler Arztes, der – ohne seine Patientin darüber zu informieren – nicht mit einer wirksamen Standardtherapie behandelt hat, sondern ihr ein experimentelles Krebsmittel verschrieb. Mit tödlichem Ausgang.
Natürlich ist dies ein krasser Einzelfall; die allermeisten Mediziner machen ihre Arbeit korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen. Zu denken gibt jedoch, dass der Basler Arzt später vor Bundesgericht recht bekommen hat. Das zeigt, dass die heutige Rechtslage bei Heilversuchen offensichtlich zu wenig klar ist. Es erscheint deshalb vernünftig, dass die Patientenschützer diese Gesetzeslücke nun schliessen möchten. Mit dem Humanforschungsgesetz, über das zurzeit im Parlament beraten wird, bietet sich eine ideale Gelegenheit.
Der Einwand, dass Heilversuche keine Forschung seien und deshalb in einem anderen Gesetz geregelt werden sollten, ist dabei eine reine Verhinderungstaktik. Denn was im Einzelfall genau zur Forschung gezählt wird und was nicht, ist letztlich eine Definitionsfrage.
Ernst zu nehmen ist hingegen die ablehnende Haltung der Ärzte. Sie befürchten einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der unter Umständen verhindern könnte, dass ein lebensrettender Heilversuch überhaupt durchgeführt wird. Deshalb sollte eine gesetzliche Regelung von Heilversuchen unbedingt Besonderheiten wie Notsituationen oder Bagatellleiden berücksichtigen; sonst könnte sie den Patienten mehr schaden als nützen.
Bei allem Verständnis für die von Krankenkassen, Versicherungen und Verwaltungen gebeutelten Ärzte: Überbordende Bürokratie soll abgebaut werden, wo sie überflüssig ist – aber sie darf nicht als Argument gegen den Patientenschutz dienen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.09.2010, 22:29 Uhr
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Homöopathische Behandlung anstatt Kortison bei der Diagnose Autoimmunhepatitis. Jetzt wartet die Patientin auf eine Lebertransplantation. Braucht es ein neues Gesetz um so etwas zu verhindern? Vielleicht. Doch Gesetze, die den Arzt bei immer mehr ärztlichen Handlungen haftbar machen, können auch in die Richtung der US-Medizin führen mit dem Resultat, dass sich eine juristische Industrie aufbaut. Antworten



