Meinung

Schweizer Justiz hat sich gefangen

Von René Lenzin. Aktualisiert am 27.11.2009
René Lenzin.

René Lenzin.

Die Affäre Polanski drohte für die Schweiz zu einem – weiteren – internationalen Fiasko zu werden. Mit etwas diplomatischem Geschick wäre die Verhaftung des Filmregisseurs und damit ein Eclat nämlich zu verhindern gewesen. Es geht nicht darum, dass die Schweiz einen Kinderschänder hätte verschonen sollen, nur weil er ein prominenter Kulturschaffender ist. Die Umstände der Festnahme hinterlassen aber einen bitteren Nachgeschmack. Umso mehr, als Polanski vorher unbehelligt in seinem Gstaader Ferienhaus ein und aus gehen konnte. Wenn es zudem stimmt, dass die USA Polanskis Verfahren mit einem schmerzlosen Handel vom Tisch wischen wollen, wird der Schweizer Paragrafengehorsam definitiv zur Farce.

Immerhin hat die Schweizer Justiz nun das Beste aus der verfahrenen Situation gemacht. Insbesondere das Bundesstrafgericht ist bemüht, den Besonderheiten des Falls Rechnung zu tragen, ohne die rechtsstaatlichen Pfade zu verlassen. Bereits in seinem ersten Urteil Ende Oktober hatte es Polanskis Anwälten aufgezeigt, wie sie die Entlassung aus der Auslieferungshaft bewirken können. Und das zweite, vorgestern veröffentlichte liest sich wie ein Handbuch zur Überführung des Regisseurs in die Gstaader Halbgefangenschaft.

Dem Gericht ist es gelungen, eine Art Sonderfall ohne Sonderrechte zu schaffen. Ohne Paragrafen zu verbiegen, plädieren die drei Richter für den überwachten Hausarrest. Mit der hohen Kaution und der Drohung einer erneuten Inhaftierung setzen sie ihn gleichzeitig aber auch unter Druck.

Schnell reagiert hat gestern das Justiz- und Polizeidepartement von Eveline Widmer-Schlumpf. Es verzichtet vernünftigerweise auf den Gang vor das Bundesgericht und wird die Halbgefangenschaft so rasch wie möglich umsetzen.

Damit liegt der Ball bei Roman Polanski selbst. Er steht im Wort, in Gstaad zu bleiben, bis die Auslieferungsfrage geregelt ist. Nach Beendigung des Verfahrens wird er wohl kaum mehr in die Schweiz zurückkommen. Das kann man ihm wahrlich nicht verübeln. Will er sein Gesicht nicht verlieren, sollte er jedoch die Berner Bergwelt noch ein paar Wochen geniessen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.11.2009, 04:00 Uhr

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