Tricksen ist nicht fair
Von Walter Jäggi. Aktualisiert am 24.12.2009 3 Kommentare
Walter Jäggi.
Es gibt nichts, was die Volksseele so zum Brodeln bringt, wie das Gefühl: Der dort hat was, was ich nicht hab! Der Autofahrer, der sich in die Lücke zwängt, die Kundin, die nach dem Ausdrucken der Waageetikette noch ein paar Clementinen extra in den Plastikbeutel schiebt, der Schulfreund des Sohns, der dank emsiger Lobbyarbeit der Eltern doch noch ins Gymi kommt.
Und die Mitmenschen, die im öffentlichen Verkehr den Nulltarif eingeführt haben. Für sich selber. Schwarzfahrerinnen und -fahrer werden von Weissfahrern sehr schräg angeschaut, denn das sind ja die, welche gratis haben, wofür unsereins zahlen muss.
Abgesehen von Leuten, die aus ideologischen Gründen der staatlichen Eisenbahnverwaltung vorwiegend mit Schadenfreude begegnen, ist sich das Publikum weitgehend einig, dass eine Ware bezahlt werden soll. Auch wenn diese Ware Fahrkilometer sind.
Kompliziert wird es aber, wenn der Mitleidjoker ausgespielt wird. Das arme alte Mütterchen, das vor dem Billettautomaten verzweifelt, die gestresste Mutter, die ausnahmsweise die S-Bahn nimmt statt den Allradler und vergisst, ein Billett zu lösen, der ahnungslose Ausländer, der nicht weiss, dass die Eisenbahn in erste und zweite Klasse unterteilt ist (obschon er selber, wie im umstrittenen Fall, ein Generalabonnement besitzt). Die Welt ist voller trauriger Geschichten und voller kühner und tollkühner Ausreden.
Wer im falschen Zug sitzt, wer in der falschen Wagenklasse sitzt, wer weiter fährt, als er zahlt, wer mit dem Abo trickst (die Bahnen kennen ihre Pappenheimer), hat kein gültiges Billett. Und wer kein gültiges Billett hat, zahlt den Zuschlag, den das Bundesverwaltungsgericht nun auch auf 30 A4-Seiten abgesegnet hat.
Nur Selbstbedienung macht es möglich, dass die S-Bahn den Ansturm der Reisenden überhaupt verkraftet. Zur Selbstbedienung gehört aber die Disziplin der Kunden, selber für das richtige Ticket zu sorgen, und die Bahn muss die Einhaltung der Spielregeln überwachen dürfen. Als Schiedsrichterinstanz gibt es die Ombudsstelle des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV). (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.12.2009, 04:00 Uhr
Kommentar schreiben
3 Kommentare
- Die beliebtesten Kommentare
- Alle Kommentare
Ach, wie ich die selbsternannten Experten wie diesen Jäggi doch verachte. Den Hardliner der Strafen. Die Kontrolleure können teils durchaus im Sinne des Kunden differenzieren. Sie können den, der ein Versehen begangen hat, unterscheiden vom notorischen Schwarzfahrer, und sie tun dies auch. Gewusst, Jäggi? Antworten
Und nachdem das Christkind sich verzogen hat, wird der Osterhase zum Rechten schauen... Wenn die Welt doch nur so einfach wäre, wie Herr Jäggi sie schildert... Ist sie aber nicht. Und darum kann der einfach Herr Jäggi sie auch nicht ganz verstehen. Aber keine Sorge, im neuen Jahr wird alles besser... Antworten



