Meinung

Um Würde geht es nur scheinbar

Von Liliane Minor. Aktualisiert am 18.01.2011 2 Kommentare

Liliane Minor

Was für ein Wort: Sterbetourismus. Als ob Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, um begleitet aus dem Leben zu scheiden, vorher noch rasch das Grossmünster besichtigen würden.

Sterbetourismus. Das klingt pervers, das klingt entsetzlich, und genau das ist gewollt von jenen Politikern vor allem aus EDU und EVP, die sich daran stören, dass auch Menschen aus dem Ausland das Recht auf begleiteten Suizid in Anspruch nehmen. Ein solches Sterben sei unwürdig und müsse verboten werden, sagen EDU und EVP.

Dabei ignorieren sie geflissentlich: Welches Sterben würdig ist, liegt allein im Empfinden des Sterbewilligen. Es ist nicht an der Politik, zu definieren, ob ein todkranker Mensch einen begleiteten Suizid in der Schweiz als würdiger oder weniger würdig zu empfinden hat als einen langsamen Tod in einem Spital im Heimatland – von einem blutigen Selbstmord mit der Pistole oder auf dem Bahngleis gar nicht erst zu reden.

Aber um die Würde der Betroffenen geht es den Befürwortern eines Verbots eben nur vordergründig. Wie die gestrige Debatte im Zürcher Kantonsrat zeigte, ist ihnen der Ruf der Schweiz im Ausland viel wichtiger. Bloss um des Ansehens willen wollen sie Ausländern ein Recht verwehren, das sie Einwohnern unseres Landes nicht nehmen können.

Schlicht unhaltbar ist es, Sterbehilfe an Ausländern Missbrauch zu nennen. Zum Sterben in die Schweiz zu kommen, ist genauso wenig Missbrauch, wie wenn ein Schweizer nach Deutschland fährt, um mit 160 über die Autobahn zu blochen, weil das dort erlaubt ist.

Vollends entlarvend ist das Argument der EDU, die Steuerzahler seien kaum bereit, für Suizide von Ausländern zu bezahlen. Wenn Geld das Problem ist, dann gibt es einfachere Lösungen als ein Verbot: Der Staat kann die Kosten auf die Sterbehilfeorganisationen überwälzen.

Dazu aber müsste er die Sterbehilfe endlich regeln und rechtlich absichern. Ein solches Gesetz ist überfällig. Es soll klar definieren, wer unter welchen Umständen die Dienste einer Sterbehilfeorganisation in Anspruch nehmen darf. Entscheidende Kriterien sollen dabei einzig das Leiden und der Sterbewunsch des Betroffenen sein.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.01.2011, 21:45 Uhr

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2 Kommentare

Philippe Latscha

18.01.2011, 06:12 Uhr
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Die meisten von uns haben schwere Prüfungen im Leben durchzumachen. Oft sind diese auch mit einem Leidensweg verbunden und vielen, harten Entbehrlichkeiten. Aus regilgiösen Sinne sehe ich das schon als ausreichend an. Menschen, die krank sind oder aus einem anderen Grund sich weiteres Leiden ersparen wollen, sollten wir in Frieden gehen lassen. Ich empfinde das als Human und Nächstenliebe. Antworten


dieter schnelle

07.02.2011, 21:02 Uhr
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Guten Tag, ich finde alles richtig was Sie schreiben. Ein Ärgernis ist nur, dass die Schweiz den Verantwortlichen in Deutschland gewissermaßen Schützenhilfe leistet. Der Ausweg Schweiz hat die Wirkung eines Ventils. Wir brauchen dieses Menschenrecht auf ein Sterben in Würde hier in Deutschland. Und was sterben in Würde ist, kann durch keinen Dritten difiniert werden. Dieter Schnelle Antworten