Wenn aus Sicherheit Bedrohung wird
Von Jean-Martin Büttner. Aktualisiert am 15.03.2010
Jean–Martin Büttner.
Umfrage
Braucht es in der Schweiz eine bundeseigene Sicherheitspolizei?
Ja
Nein
17 votes au total
Artikel zum Thema
Kurt Furgler würde sich freuen. Im Dezember 1978 wollte das Volk noch gar nichts von seiner Forderung wissen, in der Schweiz eine bundeseigene Sicherheitspolizei zu installieren. Ohne dass die Bevölkerung es gemerkt hat, hat der Bund seither viel mehr erreicht als das, womit der damalige Justizminister gescheitert war. Der Staat übernimmt immer mehr Polizeiaufgaben, obwohl dafür die Kantone zuständig sind. Er setzt dazu das Grenzwachtkorps ein, die Bahnpolizei, die Armee und sogar private Sicherheitsfirmen. Und er verlangt Kompetenzen und Methoden, die ihm von der Verfassung her gar nicht zustehen.
Letzte Etappe dieser schleichenden polizeilichen Zentralisierung: Der neue, bislang unbeachtete Gesetzesentwurf, der die Aufgaben der Bundeskriminalpolizei neu regelt. Ohne angemessene Kontrolle und teilweise mit Geheimdienstmethoden möchte die Bundeskriminalpolizei massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Sie soll Leute überwachen, abhören, bespitzeln und kontrollieren dürfen, selbst wenn kein konkreter Tatverdacht gegen sie besteht.
Das Bundesamt für Polizei begründet seinen Wunschkatalog mit der Gefahr, die von der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus ausgeht. Allerdings ist bis heute nicht klar, wie viel besser Polizisten des Bundes solche Fälle lösen als die Kollegen in den Kantonen. Die spektakulären Ankündigungen standen oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Erfolg der Ermittlungen.
Selbstverständlich soll der Bund bei komplex organisierten, international vernetzten Kriminalfällen mithelfen und koordinieren. Das aber darf nicht an der Verfassung vorbei entschieden werden. Es braucht klar geregelte Zuständigkeiten und eine rechtsstaatliche Kontrolle. Statt immer neue Gesetze zu erlassen, müsste der Bundesrat sich diesen Fragen einmal gründlich stellen. Dass das Justizdepartement von Eveline Widmer-Schlumpf eine dermassen brisante Vorlage unter dem Radar hindurch in die Vernehmlassung schickte, zeugt nicht von Diskussionskultur. Die breite Kritik, die der Bundesrätin jetzt entgegenschlägt, liefert dafür die Quittung. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.03.2010, 04:00 Uhr



