Rhein-Fische gefährden die Gesundheit

Aktualisiert am 18.12.2009
Über 50 Zentimeter grosse Aale und Barben aus dem Rhein, der Wiese und der Birs im Kanton Basel-Stadt sollten wegen der hohen Belastung mit PCB nicht gegessen werden.

Die Belastung von Fischen mit Polychlorierten Biphenylen (PCB) hat schon zu Fang- und Abgabebeschränkungen in mehreren Fliessgewässern der Schweiz geführt, so 2008 in der Birs in Baselland und Jura. Inzwischen wurden Fische auch in Basel-Stadt untersucht, wie das Basler Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartement am Freitag mitteilte.

Kritische Werte

Laut den Angaben zeigten die Ergebnisse, dass die PCB-Belastung massgeblich vom Fettgehalt und der Grösse eines Fisches abhänge. Die Bundesämter für Umwelt (Bafu) und Gesundheit (BAG) empfehlen indes den Erlass von Verzehrsempfehlungen bei über 8 Piktogramm PCB pro Gramm Fischgewicht sowie Fangverbote bei über 25 Piktogramm.

In Basel-Stadt seien die Messwerte bei den untersuchten Fischen «in diesen Grössenordnungen» gelegen, heisst es in der Mitteilung. Für ein Fangverbot würden im Stadtkanton jedoch die nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen fehlen. Die Basler Behörden haben daher ausser einem Weitergabeverbot lediglich Empfehlungen erlassen. Im Baselbiet dürfen Aale und Barben über 50 Zentimeter Länge hingegen per sofort nicht mehr gefischt werden.

Das Abgabeverbot an Dritte gilt für Barben bis zu 50 Zentimeter Länge sowie alle Rotaugen aus dem Rhein in der Stadt Basel, ebenso für Barben aus der Wiese. Weiter empfiehlt die Fischereiaufsicht, Aale und Barben über 50 Zentimeter aus Rhein, Wiese und Birs sowie Bachforellen über 50 Zentimeter aus der Birs in Basel-Stadt nicht zu essen.

Auf eigene Verantwortung

Die mit einem Weitergabeverbot belegten Fische sowie Bachforellen bis zu 50 Zentimeter aus dem Basler Teil der Birs könnten auf eigene Verantwortung verzehrt werden, heisst es weiter. Die Fischer im Stadtkanton sollen über die Empfehlungen bei der Erneuerung ihrer Fischerkarten informiert werden.

Erstellt wurden die Empfehlungen in gegenseitiger Absprache vom Amt für Umwelt und Energie (AUE), zu dem die Basler Fischereiaufsicht gehört, dem Kantonslabor sowie der Baselbieter Fischereiaufsicht. AUE und Kantonslabor hatten zuvor Rotaugen, Barben und Aale unterschiedlicher Grösse untersucht; Baselland untersuchte zudem Forellen aus der Birs. Die Untersuchungen zeigten, dass für Bachforellen in der Birs das Fangverbot vom Februar für Tiere bis 50 Zentimeter wieder aufgehoben werden kann.

(amu/sda/ap)

Erstellt: 18.12.2009, 15:44 Uhr