Der Bund will die Internettelefonie technisch einfacher überwachen können. Der im Justizdepartement angesiedelte Dienst Überwachung Post und Fernmeldeverkehr (ÜPF) hat dazu eine neue Richtlinie zur vertraulichen Anhörung an die Internet-Provider geschickt, wie das EJPD am Donnerstag zu einem «WoZ»-Bericht sagte.
Die Richtlinie diene dazu, das bestehende Gesetz auch bei der Internettelefonie in Echtzeit ohne allzu grossen Aufwand anwenden zu können, sagte Guido Balmer, Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), zu einem Bericht der «Wochenzeitung» (WoZ). Es werde immer mehr über das Internet telefoniert. Die Anbieter von Internetdiensten seien schon heute von Gesetzes wegen verpflichtet, den Datenverkehr ihrer Kunden in Echtzeit sowie rückwirkend im Rahmen von Strafverfolgungen zur Verfügung zu stellen. Die Überwachung sei technisch seit Jahren machbar, doch bisher seien nur zeit- und ressourcenaufwendige Einzelfalllösungen möglich gewesen, sagte Balmer.
Richtlinie tritt am 1. August in Kraft
Die neue Richtlinie, die am kommenden 1. August in Kraft trete, halte fest, welche technischen Installationen die Provider brauchten, damit diese Überwachung gemäss heutigem Recht möglich sei. Die Provider seien aufgefordert worden, dazu im Rahmen einer Anhörung ihre Anliegen technischer und administrativer Art zu äussern. Die Anhörung sei als vertraulich deklariert worden, weil es dabei um ermittlungstaktisch relevante Informationen zuhanden der Strafverfolgungsbehörden gehe, welche nicht öffentlich gemacht werden dürften, sagte Balmer. Die WoZ hatte von einer vertraulichen Vernehmlassung und einer geheimen Massnahme geschrieben.
2008 fast 2000 Überwachungen
Bis im Juli 2010 müssen die Internet-Anbieter technisch so eingerichtet sein, dass die Internetnutzung ihrer Kunden unmittelbar an den Dienst ÜPF übertragen werden kann. Die ÜPF überwacht den Fernmeldeverkehr laut Balmer nicht von sich aus, sondern auf Auftrag aus den Kantonen. Grundlage dazu biete das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs aus dem Jahr 2000. Es sieht vor, «dass zum Zwecke der Strafverfolgung auf richterlichen Beschluss hin der Fernmeldeverkehr, auch jener über das Internet, überwacht werden darf,» wie das EJPD am Donnerstag präzisierte. Im Jahr 2008 seien in der Schweiz 1991 Überwachungen in Echtzeit - etwa von Telefonaten und Emails - durchgeführt worden. Nur ein Anteil im Promillebereich habe den Datenverkehr im Internet betroffen.
(rek/ap)