TV-Kritik: Sterben wir bald amtl. bewilligt?

Von Michèle Binswanger . Aktualisiert am 04.11.2009
Der Bund will die Sterbehilfe einschränken - sehr zum Ärger der Sterbehilfeorganisationen. Im «Club» wurde gestern darüber diskutiert, wie viel Leiden für Menschen zumutbar ist.
topelement Die Runde mit Christine Maier, Yves Rossier und Abt Martin Werlen. Mehr Bilder (5)

Sterbehilfe – kein einfaches Thema, zumal der Mensch in unseren Breitengraden die Auseinandersetzung mit Tod und Leiden zu vermeiden sucht. Dennoch: Immer wieder wollen Menschen, chronisch und psychisch Kranke, freiwillig aus dem Leben scheiden – mithilfe von Sterbehilfeorganisationen. Diese Entwicklung will der Bundesrat einschränken.

Im «Club» sassen sich gestern die zwei Lager gegenüber. Hier die Vertreter des Bundes, der Kirchen und der Palliativmedizin (schmerzlindernde Medizin), da die Vertreter der Sterbehilfe und betroffene Privatpersonen. Dass endlich eine öffentliche Diskussion stattfinde, so war man sich einig, sei zu begrüssen. Sie wurde in ruhigem Ton, aber unerbittlich in der Sache geführt.

Zunächst umriss Yves Rossier, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen, die Absicht des Bundes. Die Suizidhilfe sei so zu regeln, dass der Schutz der Sterbewilligen und der korrekte Ablauf des Verfahrens gewährleistet sei. Unabhängige Gutachter müssten her, die Frist vom Todesbeschluss bis zur Ausführung verlängert werden. Dabei gehe es auch darum, dass Sterbehilfeorganisationen kein Geschäft mit dem Tod machten.

So weit, so verständlich. Deutlich wird aber auch, dass Rosset aus der Distanz des Politikers spricht und die Sache theoretisch sieht. Ganz anders Walter Fesenbeckh, Vorstandsmitglied von Exit, bei dem die persönliche Betroffenheit greifbar wird. Er hält die Absicht des Bundes für einen Misstrauensantrag an Organisationen wie Exit. Dass er die Suizidhilfe auf unmittelbar vor dem Tod stehende Leute beschränken und etwa chronisch Kranken verweigern will, hält er für eine unzulängliche Beeinträchtigung der persönlichen Autonomie des Einzelnen.

Sterben ist Gebot der Menschlichkeit

Sterbehilfeorganisationen arbeiteten jetzt schon sehr sorgfältig, argumentierte er, die geplante Gesetzgebung des Bundes werde bloss zu mehr Bürokratie und längerem Leiden führen. Für Fesenbeckh, so wird deutlich, ist Sterbehilfe ein Gebot der Menschlichkeit. Dass der Staat Leben gegen den Willen der Lebenden schützen will, und zwar zugunsten des Leidens, ist ihm unverständlich.

Natürlich schränke der Staat in Einzelfällen die Autonomie ein, so entgegnet Rossier, weil ein Gesetz eben alle berücksichtigen müsse, allen voran besonders vulnerable Gruppen, wie etwa Sterbewillige. Das sei wie mit dem Strassenverkehrsgesetz. Ein Michael Schumacher fühle sich dadurch auch eingeschränkt, aber es gebe eben nicht nur Michael Schumachers auf dieser Welt.

Dafür gibt es noch die Kirche, und die meldet sich auf das Stichwort «Leiden » durch Abt Martin Werlen zu Wort. Auf die Frage, ob die Kirche Druck auf den Bund ausgeübt habe, erwidert er, man habe es hier schliesslich mit (Sterbehilfe)organisationen zu tun, weshalb auch eine Gesetzgebung her müsse. Die Kirche, so vermutet der Zuhörer, will ihren Autoritätsanspruch bei Fragen zu menschlichem Leben und Leiden behaupten.

Menschliches Leben, so die Position der Kirche, darf auf keinen Fall verkürzt werden – auch wenn es Leiden heisst. «Ich habe schon viele zum Tod begleitet und habe noch nie erlebt, dass der Mensch dabei nicht gereift ist. Und wäre dieser Prozess abgebrochen worden, wäre viel von diesem Leben abgebrochen worden», sagt er. Man dürfe die Sorge um das Heil des Menschen nicht einfach einer Organisation wie Exit zuschieben, sagt er und behauptet damit den Exklusivanspruch der Kirche auf diesem Gebiet.

Ist Palliativmedizin Sterbehilfe?

Der Palliativmediziner Daniel Büche wendet ein, Sterbewillige seien oft gar nicht in der Lage, ihre Situation zu überblicken, wozu es eben Mediziner wie ihn brauche. Er findet es sogar egoistisch, wenn Sterbewillige Selbstmord begehen – schliesslich litten die Hinterbliebenen auch, wenn ein Angehöriger sterbe. Dass aber Palliativmediziner selber eine Art aktiver Sterbehilfe betrieben, weist er so heftig von sich, dass man beinahe vermutet, dass etwas Wahres dran sein muss.

Auf der Seite der Sterbehilfegegner, so weckt die Diskussion den Eindruck, stehen Vertreter von Organisationen, die ihre Autorität in der Angelegenheit behaupten wollen. Die Befürworter scheinen eher von der konkreten Erfahrung tiefen Leidens geprägt, das sie zur Überzeugung bringt, jeder Mensch solle das Recht auf den eigenen Tod haben.

( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )

Erstellt: 04.11.2009, 12:19 Uhr

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