Für Geschiedene gibt es immer weniger Unterhalt

Von Andrea Fischer . Aktualisiert am 09.02.2009
Eine lange Ehe mit klassischer Rollenteilung bietet Frauen keine Garantie mehr für Unterhaltsbeiträge nach der Scheidung. Die Gerichte sind strenger gegenüber Geschiedenen.
Auch älteren Frauen wird zugemutet, nach einer Scheidung wieder zu arbeiten und für sich selber aufzukommen. Bild: KEYSTONE/AP

Betrachtet man die Scheidungsstatistiken der vergangenen Jahre, so zeigt sich eine bemerkenswerte Tendenz. Auffallend ist die stetig gestiegene Zahl der Ehen, die nach 15 oder mehr Jahren geschieden werden. Sie machten im Jahr 2007 über 40 Prozent aller Scheidungen aus. Ein Viertel der Ehen hat gar 20 oder mehr Jahre gedauert. Gerade in solch langen Ehen ist die Aufgabenteilung unter den Partnern noch verbreitet. Die Frauen sind meist nur Zuverdienerinnen, und eine volle Rückkehr in die wirtschaftliche Selbstständigkeit ist im vorgerückten Alter schwierig. So erfüllen viele geschiedene Frauen - zumindest theoretisch - die Bedingungen für einen Unterhaltsbeitrag durch ihren Ex-Mann.

Das gilt auch für die zahlreichen Geschiedenen mit Kindern unter zehn Jahren (rund ein Viertel aller Scheidungen), denen gemäss Bundesgericht eine Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist.

Zu wenig Zeit zum Prüfen

Doch in der Praxis bekommen heute weniger als 30 Prozent aller Geschiedenen einen Unterhaltsbeitrag. Wobei die allermeisten Frauen von sich aus auf Unterhalt verzichten, da sie sich einvernehmlich von ihren Männern trennen. Die Gerichte überprüfen lediglich, ob die Scheidungskonventionen rechtmässig sind.

Die Basler Juristin Isabelle Egli hat nun die Praxis der erstinstanzlichen Gerichte beim nachehelichen Unterhalt untersucht und kommt zum Schluss, dass eindeutig mehr Unterhalt gesprochen werden müsste. Doch wo liegen die Gründe, dass es nicht dazu kommt? Zum einen fehlt es am Geld. Viele Männer sind finanziell nicht in der Lage, ihren Ex-Gattinnen einen Beitrag zu zahlen. Zumal dann, wenn sie bereits Kinderalimente entrichten müssen.

Isabelle Egli liefert aber noch andere Erklärungen für ihren Befund. So mangle es an der Überprüfung der Scheidungsvereinbarungen. «Konventionalscheidungen müssen innert einer relativ kurzen Frist abgeschlossen sein. Da bleibt den Gerichten oft nicht die nötige Zeit zu kontrollieren, ob die Abmachungen zwischen den Eheleuten niemanden benachteiligen.» Auch herrsche bei den Richtern die Tendenz vor, Paare möglichst schnell zu trennen und nicht auf lange Zeit finanziell aneinanderzuketten.

Die Eigenversorgung wird stark betont. Egli kritisiert, dass die Gerichte dabei oft von einer Gleichstellung der Geschlechter ausgingen, die in der Praxis noch nicht Realität sei. Dabei seien die unteren Gerichtsinstanzen sogar strenger als das Bundesgericht (siehe Interview). So würden viele Frauen «auf dem Papier selbstständig gemacht», auch wenn dies gar nicht der Fall sei. Die Zürcher Anwältin Elisabeth Schönbucher bestätigt dies. Gerade gegenüber älteren Frauen seien die Richter besonders streng. Ihnen mute man ohne Weiteres zu, ihr Arbeitspensum auf 100 Prozent aufzustocken, ohne abzuklären, wie die Chancen dazu auf dem Arbeitsmarkt stünden.

Lösung über Konventionen

Um dies zu korrigieren, müsse man jedoch bei den Scheidungskonventionen ansetzen, sagen die beiden Expertinnen. Es sei deshalb in erster Linie Sache der Anwältinnen und Anwälte dafür zu sorgen, dass Geschiedene nicht zu Unrecht auf Unterhalt verzichteten, wenn sie Anspruch darauf hätten.

Doch selbst wenn dieser Anspruch besteht, müssen Unterhaltsberechtigte darauf gefasst sein, dass es künftig weniger Geld gibt oder dass sie leer ausgehen. Lange Zeit galt nämlich die Regel, wonach ein Mann, der mehr verdient als seine Ex-Frau, seinen Einkommensüberschuss gleichmässig mit der Unterhaltsberechtigten zu teilen habe. Vor Jahresfrist hat das Bundesgericht jedoch diese Praxis in einem viel beachteten Urteil für nicht anwendbar erklärt. Eine solche Gleichstellung der Ehegatten sei nur innerhalb der Ehe angebracht - nicht aber für die Zeit nach der Scheidung. Es sprach einer Frau nach 25-jähriger Ehe den Anspruch auf Unterhalt ab, da sie - trotz kleinem Lohn - genug verdiente, um für sich zu sorgen.

Bundesgerichtsurteile zum Unterhalt: BGE 5A_513/2007 vom 18. 12. 2007; BGE 5A_100/2007 vom 4. 7. 2007 zu finden unter: www.bger.ch

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(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.02.2009, 08:47 Uhr

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