Auch wenn Eltern getrennte Wege gehen: Die gemeinsame Verantwortung für das Kind bleibt. Bild: WireImage
Für Ingrid C.* war es von Anfang an eine klare Sache. Als sie sich vor acht Jahren von ihrem Mann trennte, willigte sie sofort ein, die elterliche Verantwortung für die heute 14-jährige Tochter gemeinsam zu übernehmen. «Ich wollte keinen Streit um das Kind», erzählt sie rückblickend. Auch der Vater zeigte sich kooperativ und willigte gleich nach der Trennung ein, die Betreuung der Tochter praktisch hälftig zu übernehmen.
Trotz dieser idealen Voraussetzungen musste Ingrid C. lernen, mit der neuen Situation umzugehen und Befugnisse abzugeben, die bis dahin für sie selbstverständlich gewesen waren. «Anfangs vergass ich oft, meinen Ex-Mann in wichtige Entscheidungen miteinzubeziehen, weil ich wusste, dass er in der Vergangenheit mit meinen Beschlüssen immer einverstanden gewesen war. Erst als er mir sagte, er wolle nicht bloss vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wurde mir dies bewusst.»
Einflussbereiche abstecken
Fortan trafen sich die Eltern einmal pro Monat in einem Café – «auf neutralem Boden», wie Ingrid C. es nennt –, um sich abzusprechen und offene Fragen zu klären. Sie steckten die gegenseitigen Einflussbereiche ab, etwa indem sie vereinbarten, wer für welche sportlichen Betätigungen zuständig sei. «Dadurch konnten wir verhindern, dass die Tochter einen Elternteil gegen den andern ausspielte, weil der eine es besser machte als der andere.»
Viele Mütter aber haben Mühe, loszulassen und die Kinder zur regelmässigen Betreuung dem Vater abzugeben – wie etwa im Fall von Walter P.*: Seine Frau könne sich einfach nicht vorstellen, dass die Kinder an einem andern Ort wohnten als bei ihr, erzählt der 48-jährige Mediator. So betreut der Vater seine Kinder weiterhin in der ehemaligen Familienwohnung, wo er mehrmals pro Woche ein und aus geht. Das hat für die Kinder den Vorteil, dass sie an ihrem angestammten Wohnort bleiben können, während der Vater weiterhin in ihren Alltag involviert bleibt und automatisch laufend über alles informiert ist.
Der Ex regelmässig in der eigenen Wohnung? Möglich ist dieses Modell nur, weil Walter P. und seine Ex-Frau mit ihrer Paarbeziehung abgeschlossen haben und einander als Eltern vertrauen. Das gegenseitige Verständnis und eine funktionierende Kommunikation zwischen den Eltern sei denn auch der beste Garant dafür, dass ein gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung funktioniert, sagt Andrea Büchler, Professorin für Zivilrecht an der Uni Zürich. «Wichtig ist überdies, die gegenseitigen Erwartungen zu klären.»
Ex–Partnerin zog weg
Das leuchtet ein. Doch was tun, wenn die Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr miteinander kommunizieren können? So wie das im Beispiel von Pascal O.* war. Jahrelang kämpfte er um das gemeinsame Sorgerecht für seine zwei Buben. Mehr als ein ausgedehntes Besuchsrecht wollte die Ex-Partnerin ihm nicht zugestehen. Sie zügelte gar in einen andern Kanton, um Distanz zu markieren. Darauf reichte Pascal O. Klage vor Gericht ein. «Das war falsch», wie er rückblickend sagt, «denn dadurch begann der Kampf erst richtig.»
Erst Jahre später einigten sich die beiden auf eine professionelle Vermittlung. Mit Erfolg. «Das hätten wir von Anfang an machen sollen», sagt Pascal O. «In der Mediation wurden wir mit Methoden vertraut gemacht für den konfliktfreien Umgang miteinander. Wir lernten etwa, nicht gleich hinter jedem Entscheid, den der andere fällt und der einem nicht passt, eine gezielte Provokation zu sehen.»
Für die Berner Psychologin Liselotte Staub, Expertin in Fragen des gemeinsamen Sorgerechts, ist deshalb klar: «Es genügt nicht, das Gesetz zu ändern und die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel zu erklären. Es braucht flankierende Massnahmen wie etwa eine Pflichtmediation.» Diese Ansicht gewinnt offenbar an Zustimmung unter den Fachleuten. War man sich bislang einig, dass eine Mediation freiwillig erfolgen muss, so können sich heute immer mehr mit dem Gedanken einer angeordneten Vermittlung anfreunden.
Bundesgericht stützt Mediation
Zur Überraschung vieler hat auch das Bundesgericht in einem kürzlich erlassenen Urteil zum Fall eines total zerstrittenen Elternpaares eine Pflichtmediation für rechtmässig erklärt (Urteil 5A_457/2009 vom 9. Dezember 2009). Es wird sich zeigen, ob dieses Urteil zu einer breiten Praxisänderung führt.
Eine Mediation kann Ängste und Missverständnisse ausräumen, die auf beiden Seiten vorhanden sind, sagt der Jurist und Mediationsfachmann Christoph Wieser. Kommt dazu: Der Mediator ist kein Richter, er muss keine Urteile fällen. Eine Mediation ist indes kein Allheilmittel und kann Konflikte nicht gänzlich verhindern. Daher nachfolgend ein par Tipps von Eltern und Fachleuten an Väter und Mütter, die sich für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden:
*Namen geändert
(Tages-Anzeiger)