Wer sich in der Schweiz niederlässt und auf Dauer hier leben will, soll wissen, dass er dafür etwas zu leisten hat: Er muss nicht nur die Gesetze befolgen – eine Selbstverständlichkeit eigentlich –, sondern er muss auch die Grundwerte unserer Gesellschaft respektieren und sehr wichtig: die jeweilige Landessprache sprechen können. Nur so gelingt, was in der Vergangenheit oft gescheitert ist: eine erfolgreiche Integration.
Es ist richtig, dass der Bundesrat nur jenen das Recht auf eine Niederlassung gewähren will, die über ihre Integration Rechenschaft abgelegt haben. Das geschieht auch zum Schutz der Betroffenen: Zu oft nämlich können sich Ehefrauen auch nach vielen Jahren kaum mit ihren Schweizer Nachbarinnen verständigen und bleiben isoliert.
Richtig ist auch, dass Ausländer nach einer schweren Straftat ihr Recht auf einen Aufenthalt verlieren. Im Unterschied zur Ausschaffungsinitiative der SVP überzeugt der bundesrätliche Weg: Es geht nicht an, zufällig ein paar Delikte als Ausschaffungsgrund in die Verfassung zu schreiben, wie es die SVP will. Sinnvoller ist, sich konsequent an der Schwere einer Tat zu orientieren. Wer ein Delikt begeht, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, hat sich in gravierender Art schuldig gemacht und soll ausgeschafft werden. Heute haben die Kantone einen viel zu grossen Ermessensspielraum, wie sie mit kriminellen Ausländern verfahren.
Deshalb ist eine Lösung auf Bundesebene richtig. Allerdings eine rechtsstaatlich saubere. So muss der Entzug einer Niederlassungsbewilligung verhältnismässig sein. Es darf keine Sippenhaft gelten. Und wem in seiner Heimat Verfolgung droht, der darf nicht dorthin zurückgeschafft werden. Denn auch das sind zentrale Werte unseres Staates.
(Tages-Anzeiger)